Radentscheid München umsetzen – Hat das Baureferat genug Personal?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 14.7.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 14.7.2021 führen Sie Folgendes aus: „Der Münchner Stadtrat hat im Juli 2019 die Forderungen und Ziele des Radentscheids München vollumfänglich übernommen, ergänzt um einen Zusatz zum zeitlichen Ablauf: ‚Indem sie diese entweder durch geeignete Maßnahmen bis zum Jahr 2025 weitestgehend umsetzt oder bei Maßnahmen, die eine Plangenehmigung oder Planfeststellung benötigen, bis zum Jahr 2025 die Antragsunterlagen ausarbeitet und einreicht.‘ 44 Maßnahmen wurden bereits vom Stadtrat beschlossen. Eine schnelle Umsetzung ist nicht nur zur Erreichung der Radentscheid-Ziele unabdingbar, sondern auch für die Erreichung der Ziele für den Klimaschutz, für die Verkehrssicherheit ‚Vision Zero‘ und von ‚Sauba-sog-I‘ (80% lokal emissionsfrei). Darum fragen wir den Oberbürgermeister:“
Wir bitten die entstandene Fristüberschreitung zu entschuldigen und teilen Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mit:
Frage 1:
Zum derzeitigen Stellenplan und Personalstand für Radverkehrsmaßnahmen:
a) Wie viele zusätzliche Stellen (VZÄ) wurden aufgrund der Radentscheid- Beschlüsse (18.12.2019 und 2x Bestätigung) in den mit der Umsetzung befassten Abteilungen des Baureferates genehmigt und wie viele eingerichtet? Wie viele Stellen für Radverkehrsthemen bestanden schon zuvor im Baureferat?
b) Wie viele Stellen (VZÄ) für Radverkehrsthemen sind im Baureferat der- zeit unbesetzt?
c) Was sind die Gründe für die Nichtbesetzung? d) Gibt es die Möglichkeit einer anderen Einwertung oder eines anderen Verfahrens wie z.B. bei IT-Kräften, um dem Fachkräftemangel zu begegnen?
Antwort:
Im „Radentscheid-Beschluss“ des Stadtrats vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15585) wurden für das Baureferat 6 VZÄ für die „vertiefte Untersuchung und Darstellung von Raumaufteilungen bzw. -umverteilun-gen auf den gesamten Straßenabschnitten für die Umsetzung des Bürgerbegehrens ‚Radentscheid‘ “ genehmigt und anschließend eingerichtet. Da diese Aufgaben seit 1.1.2021 in der Zuständigkeit des Mobilitätsreferats liegen, wurden die damit verbundenen Stellen – wie in der o.g. Beschlussvorlage bereits ausgeführt – mittlerweile vollständig an das MOR übertragen. Zwei weitere Stellen wurden für das Baureferat zur „Realisierung von Teil- abschnitt 1 des Altstadt-Radlrings“ genehmigt. Diese Stellen sind eingerichtet und besetzt.
In der mit der Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen in der Hauptabteilung Tiefbau befassten Abteilung Straßenplanung und -bau werden von den Mitarbeiter*innen (mit Ausnahme der vorstehenden zwei Stellen für den Altstadtradlring) neben reinen Radverkehrsprojekten parallel auch weitere zwingend erforderliche Straßenbauvorhaben bearbeitet. So müssen ebenso in oberster Priorität ÖPNV-Projekte (Busbeschleunigung, barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen), Erschließungsprojekte für neue Baugebiete, Projekte mit der DB AG und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bearbeitet werden.
In der Abteilung Straßenplanung und -bau sind aktuell keine unbesetzten, finanzierten Stellen vorhanden. Eine Nachbesetzung der Stellenfluktuation ist derzeit aufgrund der Einsparvorgaben für den Haushalt und dem damit für das Baureferat verbundenen Stellenbesetzungsstopp nicht möglich (siehe hierzu Bekanntgabe im Bauausschuss vom 9.3.2021; Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02806).
Die Behebung des Fachkräftemangels im Bereich Bauingenieurwesen und artverwandter Studiengänge ist ein sehr komplexes Thema, das sich nicht alleine durch höhere Einwertungen oder zusätzliche Leistungen lösen lässt.
Um dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken, bildet das Baureferat daher seit 2016 dual Studierende der Fachrichtung Bauingenieurwesen aus.
Frage 2:
Zur Abschätzung des Personalbedarfs: Welche Personalressourcen sind im Baureferat nötig?
a) für die Umsetzung der 40 beschlossenen Maßnahmen? b) für die Umsetzung des Radentscheids bis 2025? c) für die Umsetzung von allen Brücken und Unterführungen mit Priorität 1* und 1?
Antwort:
Im „Radentscheid-Beschluss“ des Stadtrats vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15585) ist hierzu Folgendes ausgeführt: „Der Stellenbedarf beim Baureferat für die Realisierung der Bauprojekte kann qualifiziert erst abgeschätzt werden, wenn feststeht, welche Straßenabschnitte in welcher Form und mit welchem Zeithorizont umgesetzt werden sollen. Deshalb sind hierzu zunächst die entsprechenden Beschlüsse mit den Entscheidungsvorschlägen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung (ab 1.1.2021 Mobilitätsreferat) abzuwarten.“ Diese Ausführungen haben nach wie vor Gültigkeit.
Mit der Bekanntgabe „Geplante Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2019ff“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11727) im Bauausschuss vom 12.6.2018 wurde in Anlage 6 „Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr – Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Bauprogramms“ die erforderliche personelle Ausweitung für dieses Bauprogramm angemeldet. In der Vollversammlung vom 25.7.2018 „Haushaltsplan 2019 Eckdatenbeschluss“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11494) wurde dem nicht entsprochen.
Das Baureferat hat daher mit dem Beschluss „Bauprogramm – Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr“ vom 2.7.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15344) ein Bauprogramm mit Maßnahmenpaketen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Ressourcen vorgelegt.
Dem Stadtrat wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 über den Sachstand des Bauprogramms sowie die weitere Entwicklung berichtet.
Frage 3:
Wieviel Personal wird derzeit für die Planung und Umsetzung neuer Straßentunnel im Bereich Landshuter Allee, Schleißheimer Straße und Mittlerer Ring eingesetzt?
Antwort:
Im Eckdatenbeschluss für den Haushalt 2021 wurde die Einstellung der Straßentunnelplanungen an der Landshuter Allee, Tegernseer Landstraße und der Schleißheimer Straße beschlossen, sobald alle bereits erteilten Aufträge abgeschlossen sind (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00527). Gemäß Beschluss des Stadtrats „Haushalt 2021 des Baureferates“ vom16.12.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01826) werden die bis dahin für die Tunnelplanungen im Baureferat eingesetzten Personalkapazitäten anschließend im U-Bahnbau eingesetzt.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten bestehen, um die Umsetzung der Radentscheid- Maßnahmen zu beschleunigen?
a) Werden Abläufe standardisiert? b) Werden Vergaben als Rahmenvereinbarungen vergeben? c) Gibt es weitere Möglichkeiten der Beschleunigung?
Antwort:
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates „Sachstandsbericht 2021 zum Radentscheid und Altstadt Radlring“ vom 28.7.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03509, Beschlussziffer 3), wurde das Baureferat gebeten, für eine zügige und reibungsfreie Umsetzung der in diesem Sachstandsbericht genannten Radverkehrsmaßnahmen, die durch das Mobilitätsreferat in den Jahren 2021 und 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden sollen, dem Stadtrat bis November dieses Jahres einen Vorschlag zur Beschleunigung der Verfahren vorzulegen. Die Vorschläge werden derzeit erarbeitet und dem Stadtrat auftragsgemäß zur Entscheidung vorgelegt.