Höhengleiche Bahnübergänge zusätzlich absichern
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (CSUFraktion) vom 25.3.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Deutsche Bahn auf, die höhengleichen Bahnübergänge in München regelmäßig mit Gitterbehängen und gegebenenfalls durch weitere geeignete Mittel zusätzlich abzusichern. Bahnübergänge mit hoher Nutzungsfrequenz in der Nähe von Schulen, Kitas oder Sportanlagen sind dabei zu priorisieren.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Deutschen Bahn AG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der dafür zuständigen DB Netz AG erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Das Anbringen eines Gitterbehanges an Schrankenbäumen ist technisch möglich, jedoch rechtlich nicht verpflichtend. Unsere Bahnübergänge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamt. Bei einer nachträglichen Anbringung eines Gitterbehangs müssen diese Bahnübergänge grundlegend verändert werden, da die bestehenden Anlagen das Gewicht eines Gitterbehanges nicht tragen können.
Es sind neue Schrankenbäume und neue Antriebsmotoren für die Schranke erforderlich, dies kostet je nach Ausführung zwischen 90.000 und 130.000 Euro pro Bahnübergang.
Die DB Netz AG konzentriert die jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel des Eisenbahnkreuzungsgesetzes für rechtlich zwingende Maßnahmen sowie Erneuerung von unfallträchtigen Bahnübergängen. Daher stehen uns die erforderlichen Finanzmittel für eine flächendeckende Ausstattung aller Münchner Bahnübergänge mit Gitterbehang nicht zur Verfügung.
Sollte es von Seiten des Straßenbaulastträgers bzw. der Landeshauptstadt München allerdings die Bereitschaft geben, den genannten Betrag zu in-vestieren, erstellen wir Ihnen sehr gerne ein Angebot für die Ausstattung der Schrankenbäume mit einem Gitterbehang.“
Wir haben daher hinsichtlich der Finanzierung der zusätzlichen Absicherung der Bahnübergänge zudem eine Stellungnahme des dafür zuständigen Baureferates erbeten, welches uns Folgendes mitteilte:
„Da es sich um eine gesetzliche Aufgabe der DB AG handelt, ist auch die Finanzierung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt. Die Stadt München ist bei der Kostenteilung nicht beteiligt und hat hierfür auch keine entsprechenden Haushaltsmittel. Eine freiwillige Übernahme der Kosten durch die Stadt München ist unseres Erachtens nicht begründbar.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der DB Netz AG wie auch des Baureferates Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass wir Ihren Antrag dennoch zufriedenstellend beantworten konnten und dieser zunächst als erledigt gelten darf.