Das Sozialreferat plant einen unbürokratischen und schnellen Energiekostenzuschuss für München-Pass-Berechtigte. Die Maßnahme, die heute von den Mitgliedern des Sozialausschusses vorbesprochen wurde und in der Vollversammlung im Januar beschlossen werden soll, soll im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 greifen. Wird der Vorschlag vom Stadtrat entsprechend beschlossen, könnten sowohl hilfeberechtigte Bürger*innen als auch Münchner*innen mit einem Einkommen bis zur Armutsgrenze den Zuschuss beantragen.
Die Höhe des Zuschusses würde auf maximal 50 Euro für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sowie auf maximal 100 Euro ab einem Drei-Personen-Haushalt begrenzt.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Energiekosten steigen in Deutschland schon seit Jahren kontinuierlich. Und damit steigt auch das Risiko, dass Menschen in Armut geraten, weil sie ihre Heiz- und Stromkosten nicht mehr zahlen können. Die Stadt finanziert schon seit langem eine Reihe von Maßnahmen, um Energiearmut zu verhindern und Betroffene zu unterstützen und zu beraten. Mit diesem Energiekostenzuschuss wollen wir dieses freiwillige Engagement nochmal ausweiten.“
Das Sozialreferat und die Wohlfahrtsverbände haben bereits im Jahr 2006 mit den Stadtwerken München (SWM) eine Kooperationsvereinbarung zur Vermeidung und Behebung von Sperrungen von Energie für Härtefälle beschlossen. Münchner Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder Heizenergie an ihr zuständiges Sozialbürgerhaus bzw. Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. Dort wird geprüft, ob es ich um einen soge- nannten Härtefall handelt, für den der Härtefallfonds zur Verfügung steht, der aus Stiftungsmitteln des Sozialreferats oder der Wohlfahrtsverbände finanziert wird.
Bei Vorliegen eines Härtefalls wird eine Vergleichsvereinbarung mit den SWM geschlossen. Einen finanziellen Beitrag leisten dann die SWM, die auf einen Anteil ihrer Forderungen verzichten, der Härtefallfonds sowie die Bürger*innen selbst.
Auf diese Unterstützungsangebote machen die SWM in ihrem Mahnschreiben zur Ankündigung von Stromsperrungen aufmerksam. Das Sozialreferat vermittelt zudem seit vielen Jahren Haushalte mit Energieschulden bei Bedarf an kostenlose Energieberatungen.
Eine Vergleichsvereinbarung mit anderen Energieanbieter*innen kam bisher leider nicht zustande, da andere Energieversorger*innen nicht auf die vorgeschlagene Schuldenregulierung, die einen Verzicht auf Forderungen beinhaltet, eingegangen sind.