M-WLAN Zugang per QR-Code
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.10.2021
Antwort IT-Referent Thomas Bönig:
Im Zusammenhang mit nachfolgenden Beschlüssen wurde M-WLAN als kostenfreier drahtloser Zugang zum Internet als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München entwickelt.
- Beschluss VPA vom 15.5.2013 (SB) Antrag Nr. 08-14/A 03790, Öffentliches WLAN in München (M-WLAN I)
- Beschluss VPA vom 12.3.2014 (SB) Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13808, Öffentliches WLAN in München – Änderungen und Erweiterung (M-WLAN II)
- Beschluss VPA vom 17.5.2016 (VB) Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08881, Öffentliches WLAN in München – Weiterentwicklungskonzept (M-WLAN III)
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 29.10.2021 als Brief zu beantworten und möchte ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:
Der IT-Service M-WLAN wird durch das IT-Referat angeboten, die Bereitstellung der M-WLAN Zugangspunkte (Access Points) erfolgt durch den Realisierungspartner Stadtwerke München GmbH im Auftrag des IT-Referats.
Der IT-Service befindet sich im laufenden Betrieb und ist somit einem regelmäßigen Lifecycle unterworfen, der Änderungen, Anpassungen oder Erweiterungen des IT-Services beinhaltet und mit den Stadtwerken abgestimmt wird.
Ein von Smartphones auslesbarer QR-Code wurde von unserem Realisierungspartner, die Stadtwerke München, generiert. Ebenso wurde damit der Verbindungsaufbau mit M-WLAN erfolgreich erprobt.
M-WLAN bietet zwei unterschiedliche Verbindungsmöglichkeiten über sogenannte SSID an. Zum einen ist das die SSID „M-WLAN Free Wi-Fi“ und zum anderen die SSID „M-WLAN Secure Wi-Fi“.
Beide Verbindungsarten ermöglichen den kostenfreien drahtlosen Zugang zum Internet. Nachfolgend möchte ich hinsichtlich der Verwendung einesQR-Codes kurz auf die beiden unterschiedlichen Anmelde- und Authentisierungsverfahren eingehen.
SSID „M-WLAN Free Wi-Fi“
Die Verbindung über die SSID „M-WLAN Free Wi-Fi“ erfolgt über eine anonyme Anmeldung. Es werden lediglich notwendige Informationen des Endgeräts ausgelesen, um diese u.a. ermittelnden Behörden zur Verfügung zu stellen. Die anonyme Anmeldung erfolgt über die sog. (zentrale) Onboarding Page des Access Points. Darauf wird die Zustimmung der Nutzer*innen zu den AGBs dieses IT-Services der Landeshauptstadt München eingefordert. Diese Zustimmung ist unumgänglich und entspricht der marktüblichen Art der Bereitstellung von drahtlosen Internetzugängen. Die Nutzer*innen stimmen den AGBs zu, indem sie einen entsprechenden Haken setzen.
Wird der QR-Code durch die Nutzer*innen in der Nähe eines M-WLAN Access Points gescannt, verbindet sich das Smartphone mit dieser Onboarding Page für „M-WLAN Free Wi-Fi“. Für uns unbeeinflussbare Faktoren für eine erfolgreiche Verbindung sind aber die individuellen Einstellungen auf dem Endgerät, wie z.B. die Aktivierung von WLAN und/oder die Blockade neuer Netzwerke, um nur die wichtigsten zu nennen.
Der Zugang zu „M-WLAN Free Wi-Fi“ über QR-Code ist nur mit dem genannten Zwischenschritt der Zustimmung zu den AGBs möglich. Es stellt aber insgesamt durchaus eine Erleichterung für die Nutzer*innen dar.
SSID „M-WLAN Secure Wi-Fi“
Die Nutzung der SSID „M-WLAN Secure Wi-Fi“ setzt eine vorherige Anmeldung, ebenso über die Onboarding Page, beim Provider M-NET voraus. Hierbei wird eine zufällige, regelbasierte Kombination aus username/ password generiert und den Nutzer*innen unmittelbar auf das von ihnen angegebene E-Mail Konto zugeschickt. Diese Information müssen die Nutzer*innen selbst in die Verbindungsdaten auf dem Endgerät eintragen. Hatten dies die Nutzer*innen bereits durchgeführt, baut sich die Verbindung automatisch zum M-WLAN Access Points auf, sobald sich die Nutzer*innen mit diesem Endgerät in der Nähe zum Access Point befinden. Der Scan des QR-Codes ist somit nicht erforderlich.
Die unbeeinflussbaren Faktoren für einen erfolgreichen Verbindungsaufbau gelten wie bei der SSID „M-WLAN Free Wi-FI“ auch hier.M-WLAN wird sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch innerhalb von Gebäuden der Landeshauptstadt München, z.B. in Wartebereichen, angeboten.
Für eine unkomplizierte und erfolgreiche Nutzung des QR-Codes muss dieser im Signalbereich eines M-WLAN Access Points positioniert sein und von den Nutzer*innen mit der Kamera des Smartphones problemlos erfassbar sein. Zudem sollte die Gestaltung der Beschilderung Vertrauen für die Verwendung des QR-Codes erwecken und zur Nutzung von M-WLAN
einladen.
Für die Montage einer QR-Code Beschilderung empfiehlt sich in etwa Augenhöhe, aber nicht sehr viel mehr als 2 Meter lichte Höhe. Wird die Beschilderung höher angebracht, wird diese ggf. von den Nutzer*innen nicht wahrgenommen und/oder das Scannen des QR-Codes bei schrägem Winkel oder mit Kamerazoom ist fehlerhaft und wird nicht als Erleichterung für den WLAN Zugang akzeptiert.
Die M-WLAN Access Points im Außenbereich sind in der Regel 3 Meter lichte Höhe mit einer Schutzumbauung angebracht. Eine QR-Code Beschilderung neben der Umbauung der Access Points bringt die oben aufgeführten Probleme mit sich. Bei einer Beschilderung auf empfohlener Höhe ist mit Überklebungen zu rechnen.
Im Außenbereich auf öffentlichen Plätzen ist eine QR-Code Beschilderung daher nicht empfehlenswert.
In den Touristischen Orientierungsstehlen (TOS) im Bereich der Innenstadt sind ebenfalls M-WLAN Access Points verbaut. Hier werden wir uns eng mit dem RAW abstimmen, in dessen Zuständigkeit die gestalterische Entscheidung für diese Objekte liegt. Weiteren möglichen Interessenten wie der StattAuto München CarSharing Spectrum Mobil GmbH möchten wir QR-Code Schilder für Standorte mit Nähe zu M-WLAN Access Points anbieten.
Im Innenbereich von Verwaltungsgebäuden (z.B. Service- und Wartebereiche) stellen QR-Codes eine kundenfreundliche Erweiterung des bestehenden Angebots für die Bürger*innen dar.
Die Beschilderung lässt sich grundsätzlich neben der bestehenden Beschilderung für das M-WLAN Angebot positionieren. Hier werden wir auf die Referate und Eigenbetriebe zugehen und den Bedarf an QR-Code Schildern abfragen.Im nächsten Schritt werden wir das Design der QR-Code Beschilderung festlegen. Entsprechend der Bedarfsmeldung werden wir die Referate und Eigenbetriebe beliefern.
Von einer Beschilderung mit QR-Code im Außenbereich werden wir aus den oben genannten Gründen, insbesondere der fehlenden Nachhaltigkeit absehen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.