Olympiapark: Warum blendet die Beleuchtung im Umfeld der Sportstätten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 17.11.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 17.11.2021 führten Sie als Begründung aus: „Im Olympiapark existieren seit jeher oben an den Pylonen Scheinwerfer zur Beleuchtung des Umfeldes der Sportstätten bei Veranstaltungen. Es geht um die Umfeld-Beleuchtung, nicht um die Flutlicht-Beleuchtung in den Sportstätten, für die spezielle Anforderungen gelten. Im Rahmen einer Modernisierung wurden die herkömmlichen Leuchtmittel der Pylonen-Scheinwerfer vermutlich durch LED-Leuchtmittel ersetzt. Aus Energiespargründen ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings wirken die aktuellen Leuchtmittel wesentlich heller und führen zu einer Blendwirkung, beispielsweise auch noch für Fußgänger und Radfahrer auf dem Kohlemainenweg nördlich des Georg-Brauchle-Rings. Die Blendwirkung wirkt sich negativ auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aus. Allgemein gilt für gewerbliche Licht-Emissionen gemäß § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1, 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen auf Grund von Stellungnahmen von der Olympiapark München GmbH (OMG) als Pächterin des Geländes sowie der SWM Services GmbH (SWMS) als Erbbauberechtigte des Geländes Folgendes mitteilen:
Vorbemerkung von OMG und SWMS:
Die sog. Forumbeleuchtung (große Flutlichtscheinwerfer) im Olympiapark sorgt für die Beleuchtung der Außenflächen bei Veranstaltungen und dient damit der Verkehrssicherung und Kriminalitätsprävention bei Veranstaltungen. Insgesamt handelt es sich um 24 Flutlichtscheinwerfer, die auf 7 Pylonenhochpunkten montiert sind. Die alte Beleuchtungstechnik war Baujahr 1972. Der Austausch erfolgte, da für die alten Scheinwerfer keine Ersatzteile mehr verfügbar waren, Gläser bereits matt und Spiegelreflektoren vergilbt waren und die alten Leuchtmittel (sog. Halogen-Metalldampflampen) mit dem Inkrafttreten der Rahmen-Richtlinie 2009/125/EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden dürfen.
Frage 1:
Wann fand der Austausch der Leuchtmittel an den Pylonen statt?
Antwort:
Die Erneuerung der Forumbeleuchtung in energiesparender LED-Technik fand im Jahr 2020 statt.
Frage 2:
Wieviel Lumen hatten die alten und wieviel Lumen haben die neuen Leuchtmittel?
Antwort:
Die alten Scheinwerfer hatten einen Lichtstrom von ca. 300.000
lm (Schätzwert, da keine Datenblätter mehr vorhanden), die neuen LED-Scheinwerfer haben 153.096 lm.
OMG und SWMS weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass der
Lichtstrom in Lumen keine Aussagekraft hinsichtlich Lichtstärken, Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke der Scheinwerfer hat.
Frage 3:
Wurde vorab ein Lichtplanungskonzept für die Veränderung der Beleuchtung erstellt?
Antwort:
Ein Lichtplanungskonzept wurde erstellt.
Frage 4:
Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Blendwirkung sieht das Lichtpla- nungskonzept vor und welche Maßnahmen sind zur weiteren Verminde- rung machbar, insbesondere
a) Ausrichtungsänderung der Lichtkegel der Leuchtmittel, b) Reduzierung der Helligkeit der Leuchtmittel, c) Änderung der Lichtfarbe der Leuchtmittel?
Antwort:
a) Ausrichtungsänderung der Lichtkegel der Leuchtmittel
Bei dieser Beleuchtungsanlage müssen verschiedene gesetzliche und normative Vorgaben beachtet werden. Einerseits sind die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen, d.h. das Original-Erscheinungsbild von 1972 darf nicht verändert werden. Die Geometrie der Beleuchtungsanlage mit Anzahl, Position und grobe Ausrichtung der Scheinwerfer und Masten (Zeltdach-Pylonen) ist festgelegt. Andererseits spielen hinsichtlich der Verkehrssicherung und Kriminalitätsprävention, insbesondere bei Veranstaltun-gen, zu erreichende Mindestbeleuchtungsstärken, die Gleichmäßigkeit, die Lichtfarbe und damit Farberkennung der Beleuchtung eine große Rolle. Eine Ausrichtungsänderung ist nur sehr begrenzt möglich, da die Beleuchtungsanlage so ausgerichtet ist, dass an allen Stellen eine Mindestbeleuchtungsstärke mit entsprechender Gleichmäßigkeit erreicht wird. Andere Ausrichtungen führen zu Nachteilen bei diesen Werten Mindestbeleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit (z.B. Entstehung dunkler Bereiche oder sog. „Hell-Dunkel-Zonen“).
b) Reduzierung der Helligkeit der Leuchtmittel
Eine Reduzierung ist nicht möglich, vgl. Buchst. a.
c) Änderung der Lichtfarbe der Leuchtmittel
Die Lichtfarbe kann bei den LED-Scheinwerfern geändert werden. Die Lichtfarbe bestimmt auch die Farbwiedergabe.
Frage 5:
In welcher Weise ist die Blendwirkung im Rad- und Fußgängerverkehr mit dem Straßenverkehrsrecht und der Verkehrssicherungspflicht vereinbar?
Antwort:
Die Forumbeleuchtung ist für die Verkehrssicherung während der Veranstaltung (einschließlich Ein- und Auslass) und zur Kriminalitätsprävention notwendig.
Frage 6:
Wie wird das Vermeidungs- und Minimierungsgebot des § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1, 2 BImSchG vom die Beleuchtung betreibenden (städtischen) Unternehmen umgesetzt?
Antwort:
Grundsätzlich wird die Beleuchtung nur solange wie notwendig bei Veranstaltungen eingeschaltet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4.a verwiesen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.