Im Frühjahr 2023 erscheint ein neuer Mietspiegel für München. Mit Jahresbeginn 2022 erhalten deshalb rund 100.000 Münchner Haushalte nach dem Zufallsprinzip Post vom beauftragten Marktforschungsinstitut Kantar, um diejenigen Wohnungen zu ermitteln, die in den Mietspiegel 2023 Eingang finden dürfen. Laut Gesetz können beispielsweise nur Wohnungen berücksichtigt werden, deren letzte Mietpreisänderung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt. Sollten alle notwendigen Kriterien für eine Mietspiegelerhebung zutreffen, werden Mitarbeiter*innen von Kantar persönliche oder telefonische Interviews mit den Münchner Mieter*innen vereinbaren, um weitere Daten zu erheben.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir appellieren an die Münchner Bürger*innen, bei der Neuerstellung des Mietspiegels mitzuwirken und auf die Umfrage zur Datenerhebung zu antworten. Mit dem Mietspiegel können sich Münchner Bürger*innen schnell und zuverlässig über die zulässige, ortsübliche Miethöhe einer frei finanzierten Wohnung informieren. Gerade in Ballungsräumen wie einer Großstadt München ist ein qualifizierter Mietspiegel auch ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der Mietpreisbremse.“
Zur Erstellung eines aussagekräftigen und wissenschaftlich fundierten Mietspiegels müssen Daten zum Beispiel zur Wohnfläche und zur Ausstattung der Mietwohnungen sowie zur Höhe der gezahlten Miete erhoben werden. Der Datenerhebung liegt eine aus der Einwohnermeldedatei erstellte Stichprobe zugrunde. Bei persönlichen Interviews sollten sich die Befragten den Mitarbeiter- und Personalausweis der Interviewer*in zeigen lassen. Sobald das Interview mit der Mietpartei abgeschlossen ist, werden von Kantar die zugehörigen Vermieter*innen kontaktiert, um Erkenntnisse vor allem zur energetischen Beschaffenheit der Wohnung zu gewinnen. Nach einem Beschluss des Münchner Stadtrats wird im Frühjahr 2023 ein neuer Mietspiegel für München erscheinen. Der Mietspiegel ist neben der Orientierungshilfe zur ortsüblichen Miete zusätzlich ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der gesetzlichen Mietpreisbremse. Danach darf die Miethöhe bei Abschluss eines neuen Mietvertrags in der Regel um maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Die Einhaltung der Mietpreisbremse kann nur mit Hilfe eines qualifizierten Mietspiegels gelingen. Die Bayerische Staatsregierung hat in einer Verordnung vom 14. Dezember 2021 bestätigt, dass München zu den Gemeinden zählt, für die die Mietpreisbremse gültig ist.
Die Teilnahme an der Mietspiegelerhebung ist freiwillig. Um einen repräsentativen und wissenschaftlich fundierten Mietspiegel erstellen zu können, erhofft sich die Landeshauptstadt München wie bei den vergangenen Mietspiegeln eine hohe Teilnahmebereitschaft sowohl bei der Mieterschaft als auch bei den Vermieter*innen. Die erhobenen Daten zur Wohnung werden ausschließlich in anonymisierter Form ausgewertet und unterliegen den hohen Anforderungen des Datenschutzes. Die Teilnehmenden können sicher sein, dass ihre Daten nur zu diesem Zweck verwendet und nicht anderweitig genutzt werden.
Den derzeit noch gültigen Mietspiegel für München 2021 gibt es als kostenlose Broschüre bei der Stadtinformation im Rathaus und im Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8. Im Internet steht er unter www.mietspiegel-muenchen.de zur Verfügung.