Versorgungs- und Präventionsangebote im Bereich HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen: Wiederaufnahme der Testungen durch das RGU!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Hannah Gerstenkorn, Judith Greif, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Barbara Likus, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) vom 13.8.2020
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
In Ihrem Antrag vom 13.8.2020 baten Sie das Gesundheitsreferat (GSR), schnellstmöglich eine Lösung/Übergangslösung zu implementieren, die die Niedrigschwelligkeit von HIV- und STI-Testberatung und -Testung in München sichert.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, schnellstmöglich eine Lösung/Übergangslösung zu implementieren, die die Niedrigschwelligkeit von HIV- und STI-Testberatung und -Testung in München sichert.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 13.8.2020 teilen wir Ihnen aber folgendes mit:
Dem GSR ist es ein sehr wichtiges Anliegen, den Infektionsschutz, die Versorgung und Prävention von HIV und der übrigen sexuell übertragbaren Erkrankungen in München sicherzustellen. Wir sehen und unterstreichen die besondere Bedeutung unseres niedrigschwelligen Testangebotes in der STI-Beratungsstelle, mit dem wir sowohl die Risikogruppen als auch weitere wichtige Zielgruppen, wie z.B. Jugendliche, und die übrige Münchner Bevölkerung sehr gut erreichen können.
Umso mehr wird es seitens des GSR bedauert, dass aufgrund der Corona-Pandemie seit Frühjahr letzten Jahres, dieses wie auch viele andere Angebote des GSR nicht in der gewohnten Form angeboten werden können. Die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen (STI-Beratung) ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 geschlossen. Dies istzum einen durch die lange Zeit des Lockdowns im Frühjahr letzten Jahres und die zuletzt wieder stark ansteigenden Infektionszahlen und den neuerlichen Lockdown begründet, wodurch stadtweit Tätigkeiten mit Parteiverkehr auf ein unumgängliches Minimum reduziert wurden; zum anderen dadurch, dass die personellen Ressourcen für die Bearbeitung der Corona-Pandemie zwingend gebraucht wurden und werden, auch in den Zeiten niedrigerer Inzidenzen im Sommer.
Die STI-Beratung basiert auf § 19 Infektionsschutzgesetz, es handelt sich allerdings um ein für die Klientinnen und Klienten freiwilliges Angebot. Die STI-Beratungsstelle des GSR zeichnet sich durch Trägerunabhängigkeit, Anonymität und Kostenfreiheit der Testungen – ausgenommen Schnelltests – aus, wobei die Kostenfreiheit unserer Einschätzung nach eine eher untergeordnete Rolle spielt. Daneben existieren weitere Beratungsstellen freier Träger im Stadtgebiet, die den Beratungs- und Testbedarf zumindest teilweise vorübergehend auffangen konnten und können. Diese werden zumindest teilweise in unterschiedlicher Form auch seit Jahren vom GSR mit Zuschüssen unterstützt.
Das telefonische Beratungsangebot des GSR in diesem Bereich wurde durchgehend angeboten und wird auch gut angenommen. Selbstverständlich steht das GSR auch immer für dringliche Einzelfälle zur Verfügung, in denen dann ein Termin vereinbart werden kann.
Im Bewusstsein der Wichtigkeit unserer Angebote der STI-Beratungsstelle war zunächst geplant, ab Herbst 2020 Beratungen in reduzierter Zahl bzw. Sprechstundenzeit in Kooperation mit auswärtigen Beratungsstellen wieder aufzunehmen.
In diesem Sinn gab es auch einen brieflichen Kontakt mit der Leitung der Bayerischen Aidsstiftung. Ähnlich wie dies seit Jahren erfolgreich im Rahmen der Bayerischen Testwoche gehandhabt wird, sollte eine temporäre Zusammenarbeit in den Räumen des GSR unter Einbeziehung externer Berater*innen stattfinden. Diese Planungen konnten jedoch aufgrund der ab Herbst wiederum stark ansteigenden Infektionszahlen nicht zeitgerecht umgesetzt werden. Das GSR hofft jedoch, die genannten Überlegungen zur Wiedereröffnung ab Frühjahr 2021 erneut aufgreifen zu können unter der Voraussetzung einer stabilisierten infektiologischen Lage.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.