Amtsraumschmuck der LH München
Anfrage Stadträte Leo Agerer und Winfried Kaum (CSU-Fraktion) vom 17.12.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
In der o.g. Anfrage erbaten Sie Auskunft über den Amtsraumschmuck der Landeshauptstadt München. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ihre Anfrage vom 17.12.2020 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Kunstwerke zur Ausschmückung der Amtsräume (Amtsraumschmuck) der Stadt München befinden sich im Eigentum der Stadt München?
Antwort:
Aktuell sind noch rund 15.000 Werke im historisch gewachsenen, sogenannten Kunstbestand (K-Bestand) der Landeshauptstadt München verzeichnet, den die Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München verwaltet.
Frage 2:
Ist der im Eigentum der Stadt München befindliche Amtsraumschmuck inventarisiert bzw. wie viele Kunstwerke sind inventarisiert?
Antwort:
Das umfangreiche sogenannte „K-Inventar“, aus dem sich der dieser Anfrage zugrundeliegende „Amtsraumschmuck“ schöpft, führt den Bestand sämtlicher Kunstwerke, die von der Stadt München und den verschiedenen Dienststellen erworben wurden und die nicht in den eigentlichen Sammlungsbestand des Lenbachhauses aufgenommen worden sind.
Inventarisiert, verwaltet, gelagert und konservatorisch betreut wird dieser K-Bestand von der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München. Erwerbungen für diesen Bestand sind seit der Gründung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus 1924 verzeichnet. Dabei waren die meisten dieser Ankäufe der Stadt als „Sozialleistung“ für bildende Künstler*innen gedacht. Die von der Stadt erworbenen Kunstwerke waren daher in der Regel nicht von hoher künstlerischer Qualität. Angesicht der schwer bedrängten wirtschaftlichen Lage überwog damals der Unterstützungsge-danke die kommunalen Qualitätswünsche (Vgl. Michael Hermann: Kommunale Kulturpolitik in München von 1919 bis 1935, München 2003, S. 253.) Einträge ins Inventar sind bis in die frühen 2000er Jahre vorgenommen bzw. nachgetragen worden, der Hauptbestandteil der Erwerbungen fand in den 1920/1930er-Jahren und bis in die 1980er-Jahre statt. Der Bestand verzeichnet aktuell 20.540 Inventarnummern. Die Mitarbeiter-*innen des Sammlungsarchivs des Lenbachhauses versuchen fortlaufend im Rahmen ihrer zeitlichen und personellen Kapazitäten, die Diskrepanz zwischen der Anzahl Inventarnummern und der Zahl des Sammlungsbestands aufzu-
arbeiten. So konnten bisher bereits der Verbleib von rund 1.800 Werken geklärt werden. Eine vollständige Revision des Bestands ist aber mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht durchführbar (s. Antwort zu Frage Nr. 6.)
Frage 3:
Ist der Amtsraumschmuck fotografisch dokumentiert?
Antwort:
Der K-Bestand ist inventarisiert, jedoch nur zu einem geringen Teil fotografiert. Dabei kann es sich um Schwarzweiß-Fotos auf der Rückseite von Karteikarten handeln, wie auch um aktuelle digitale Aufnahmen, wenn auf eine konkrete Anfrage zu einem Werk hin die Fotograf*innen des Lenbachhauses eine Neuaufnahme erstellt haben.
Frage 4:
Wo wird der Amtsraumschmuck gelagert, wenn er keine Verwendung findet?
Antwort:
Die nicht in Verwendung befindlichen Werke sind in den Depots des Lenbachhauses gelagert.
Frage 5:
Wie viele der im Eigentum der Stadt München stehenden Kunstwerke sind an Behörden, Krankenhäuser, Schulen etc. verliehen?
Antwort:
Nach der dem Lenbachhaus vorliegenden Unterlagen befinden sich derzeit ca. 5.600 Werke in städtischen Dienststellen.
Frage 6:
Ist dokumentiert, wo sich der verliehene Amtsraumschmuck befindet?
Antwort:
Eine vollständige Revision des Bestands, der auch auf diverse Dienststellen verteilt ist, kann wegen des hohen personellen und zeitlichen Aufwands nicht durchgeführt werden. Denn bereits seit Anbeginn wurden die Ausleihen nicht regelmäßig überprüft, noch Inventuren des Bestandes durchgeführt. Als gesichert können nur die Werke gelten, die sich in den Depots des Lenbachhauses befinden. Hierfür wurden in den letzten drei Jahren alle K-Inventarbücher sowie die K-Karteikarten im Rahmen einer größeren Datensicherung auf Kosten und Zeit des Lenbachhauses digital erfasst und gespeichert.
Frage 7:
Wer verwaltet den Amtsraumschmuck?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 8:
Wie ist das Verfahren, wenn eine Behörde, Behördenleiter Amtsraumschmuck ausleihen will? Kann er den gewünschten Amtsraumschmuck im Depot auswählen oder erfolgt die Auswahl anhand eines Bestandskatalogs?
Antwort:
Werke aus dem K-Bestand, die sich in den Depots befinden, werden heute als Amtsraumschmuck nicht mehr nachgefragt, sie entsprechen weder von den Themen noch vom Stil her den ästhetischen Bedürfnissen der Dienststellen. Qualitätsvoller Amtsraumschmuck für die Stadtspitze, die Referatsleitungen und repräsentative, öffentliche Räumlichkeiten der Stadtverwaltung München wird seit langem nicht mehr aus dem K-Bestand geschöpft, sondern es werden hochwertige Kunstwerke aus dem Galerie-Bestand der Städtischen Galerie zur Verfügung gestellt. Anfragen einzelner Dienststellen oder Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt München nach Amtsraumschmuck werden in der Regel nicht mehr bedient, da der personelle und zeitliche Aufwand der Betreuung von der Anfrage über die Auswahl bis zur restauratorischen Vorbereitung und Installation von den 35 Vollzeit- äquivalenten des Lenbachhauses nicht geleistet werden kann. So ist mit der Ausleihe eines Werks aus dem K-Bestand als Amtsraumschmuck eine Beratung und Vorauswahl verbunden, die Besichtigung der Originale im Depot oder im Lenbachhaus durch Leihnehmer*innen und Mitarbeiter*innen der Städtischen Galerie zu ermöglichen, Leihverträge zu fertigen, die Organisation des Transports und die Abrechnung der Kosten (Rückgabe:Abbau, Transport, Rückführung ins Depot und Abrechnung) abzuwickeln. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Betreuung des Amtsraumschmucks der Städtischen Galerie im Lenbachhaus weder personelle, noch finanzielle Mittel zentral zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass inzwischen Amtsraumschmuck aus dem K-Inventar nur noch „rückabgewickelt“ wird. Ausgeliehene Werke können zurückgegeben werden und kommen in das Außenlager des Lenbachhauses zur Aufbewahrung.
Frage 9:
Ist sichergestellt, dass für wissenschaftliche Arbeiten bzw. Forschungsprojekte die Kunstwerke Kunsthistorikern zur Verfügung stehen? Können Kunsthistoriker/Nachlassverwalter zur Erstellung von Werkverzeichnissen bzw. für wissenschaftliche Forschungsarbeiten die Kunstwerke begutachten bzw. ausleihen?
Antwort:
Die personellen und finanziellen Ressourcen des Lenbachhauses lassen die Bereitstellung, Sichtung und Ausleihe von Werken aus dem K-Bestand nicht zu. Die Kunstwerke befinden sich in einem Außendepot außerhalb Münchens. Das Lenbachhaus besitzt weder Fahrzeug noch Fahrer und auch ein Vorlagenraum von angemessener Größe steht nicht zur Verfügung.
Allerdings werden wissenschaftliche Anfragen nach Kunstwerken im Rahmen der Möglichkeiten zumeist bedient. Dies bedeutet, dass die zuständigen Sammlungsleiter*innen und das Sammlungsarchiv des Lenbachhauses vorhandene Informationen zusammenstellen, Werke ins Lenbachhaus transportiert und fotografiert werden. Anfragen nach umfangreichen Konvoluten können jedoch nur summarisch beantwortet werden, darunter zum Beispiel die mehr als hundert Arbeiten umfassenden Bestände des Künstlers Joseph Mader im K-Bestand, nachgefragt 2020. Neuaufnahmen des kompletten Bestands sind nicht möglich, u.a. wegen der Verteilung der Werke auf Dienststellen oder der Transportkosten vom Depot des Lenbachhauses ins Fotoatelier. Die daraus entstehenden Kosten können in der Regel von den Antragsteller*innen nicht getragen werden, zudem ist oftmals der damit verbundene personelle Aufwand nicht vertretbar. Anfragen von Privatpersonen, Werke der Familie angehörigen Künstler*innen zu sichten, kann aus o.g. Gründen in der Regel leider ebenfalls nicht entsprochen werden.
Da noch bis in die frühen 2000er Jahre Ankäufe und Schenkungen für den K-Bestand erfolgten, ist es uns datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, wie von Ihnen gewünscht, Inventarlisten zu veröffentlichen. Wir bitten hierfür um Verständnis.