Rettungsschirm für den ÖPNV auch 2021 fortsetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 21.1.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, „Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Bund und beim Freistaat Bayern für eine Fortsetzung des Rettungsschirms für den ÖPNV für das Jahr 2021 einzusetzen.“
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die Thematik im Blick. Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten und kann Ihnen zum Sachstand Folgendes mitteilen:
Ein ÖPNV-Rettungsschirm ist auch für das Jahr 2021 zwingend notwendig, um den ÖPNV für die Zeit nach der Corona-Pandemie in eine gute Startposition für seinen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu bringen. Daher laufen hierzu längst intensive Gespräche zwischen dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und seinen hiesigen Mitgliedern MVG und MVV GmbH mit der Bundes- und Landespolitik. Nach derzeitigem Stand wird von allen Seiten, auch von Seiten der Regierungen, ein 100%iger Rettungsschirm – im Gegensatz zu 2020 – angestrebt. Die MVV GmbH hat entsprechende Daten dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verfügung gestellt, was dies in der Prognose für 2021 für den MVV-Raum bedeuten kann. Derzeit laufen zwischen der Verkehrsministerkonferenz und dem Bund die Abstimmungen zum
weiteren Vorgehen. Der MVV geht davon aus, dass noch im Februar eine Richtungsentscheidung gefällt wird. Die LHM wird über die Gespräche laufend informiert.
Eine formelle Beauftragung des Oberbürgermeisters ist daher nicht erforderlich. Falls der ÖPNV-Rettungsschirm in den nächsten Monaten nicht festgezurrt wird, wird das Thema politisch selbstverständlich auch von der LHM weiter verfolgt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.