Open Calls für Künstlerinnenateliers in den BfB Flächen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 9.12.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 9.12.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie beantragen den Ankauf der Lagerflächen und Verwaltungsgebäude der gesamten ehemaligen Bundesmonopolverwaltung für Branntwein durch die Landeshauptstadt München.
Das Gelände soll langfristig künstlerisch genutzt und selbstverwaltet werden. Es sollen Künstler*innenateliers und Nutzflächen für Künstler*innenkollektive (Bildende Kunst, Digitale Kunst, Musik, Streetart, etc.) verschiedener Größen geschaffen werden. Diese sollen in einem Open Call an Münchner Künstler*innen zu einer günstigen Quadratmetermiete für eine Laufzeit von fünf Jahren vergeben werden.
Auf Nachfrage beim Kommunalreferat teilte uns dieses mit, dass das Objekt Neumarkter Straße 1 für Zwecke der Bekämpfung der Corona-Pandemie durch die Stadt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Lager- und Verteilungsfläche für Material angemietet worden sei. Eine andere bzw. zusätzliche Nutzung des Areals durch Künstler*innen sei sowohl baurechtlich als auch nach dem bestehenden Mietzweck nicht zulässig und würde zu Nachzahlungsforderungen der BImA an die Stadt führen. Der Mietvertrag laufe aktuell bis 31.12.2021, mittelfristig sei geplant, das Areal zu erwerben, baurechtlich zu entwickeln und mit einem Ver
waltungsgebäude und zwei Berufsschulkompetenzzentren zu bebauen.
Zu diesen Planungen teilte uns das Referat für Bildung und Sport mit, dass seit Bekanntwerden der Aufgabe der Alkoholherstellung an diesem Standort dort die Errichtung von zwei beruflichen Kompetenzzentren geplant sei. Es seien Machbarkeitsstudien für unterschiedliche Zusammensetzungen dieser Kompetenzzentren erstellt worden, die jedoch alle zum Ergebnis kämen, dass von den Anforderungen Abstriche gemacht werden müssten, da das Grundstück nicht ausreichend Baurecht biete. Selbst eine in diesem Stadtbereich dringend notwendige Kindertageseinrichtung könne aufgrundder Enge nicht mehr untergebracht werden. Die Unterbringung von Künstlerateliers zusätzlich zum Bedarf des RBS sei nicht möglich.
Das RBS teilt ferner mit, dass der frühere Refrektierturm unter Denkmalschutz gestellt worden sei, hierfür aber aufgrund seiner sehr geringen Grundfläche und seiner Höhe noch keine konkrete Nutzung vorgesehen sei. Das zweigeschossige Nebengebäude zum Fabrikationsturm sei ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt worden und sei in die schulische Nutzung miteinbezogen.
Somit bliebe für eine künstlerische Nutzung allenfalls der Refrektierturm, der jedoch aufgrund der Abmessungen und fehlenden Fenster für Künstler*innen ungeeignet ist. Bei einer Parallelnutzung zu einem Schulbetrieb müsste auch auf eine Lärmauswirkung geachtet werden, insofern ist die Nutzung als Bandproberaum ebenfalls ausgeschlossen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag damit als erledigt gelten darf.