Pilotprojekt: Solarbänke im Olympiapark aufstellen
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) vom 24.2.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Das Aufstellen von Solarbänken im Olympiapark fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in die operativen Geschäftsbereiche von Baureferat, Olympiapark München GmbH (OMG) und SWM Services GmbH (SWM). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zuständig für den Bereich des Olympiaberges und die angrenzenden Flächen ist das Baureferat. Für den Bereich rund im die Veranstaltungsstätten sind SWM als Erbbauberechtigter und OMG als Betreiberin des Olympiaparks zuständig; der SWM obliegen dabei grundsätzlich die notwendigen Unterhalts- und Erhaltungsmaßnahmen für die Nutzung des Olympiaparks samt Olympiastadion.
Auf Basis der Mitteilungen von BAU, SWM und OMG kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Baureferat verweist auf die früheren Anträge „Pilotprojekt ‚Solar- Bänke oder ibench‘“, Antrag Nr. 14-20/A 05966 der FDP – MUT Stadtratsfraktion vom 24.9.2019 sowie „Sitzgruppen mit Solarelementen im öffentlichen Raum“, Antrag Nr. 14-20/A 06873 von Herrn BM Manuel Pretzl, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges vom 28.2.2020, und führt hierzu Folgendes aus:
„Die Stadt München stellt in Parkanlagen und im öffentlichen Straßenraum Bänke vornehmlich mit dem Ziel auf, Aufenthalts- und Begegnungsorte ohne Konsumzwang zu schaffen. Vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen sind die Sitzgelegenheiten ein wichtiger Bestandteil im öffentlichen Raum, um ihnen eine mobile Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Im Zuge des von Herrn Oberbürgermeister initiierten Bänkeprogramms wurden in Abstimmung mit den jeweiligen Stadtteilgremien viele neue Standorte festgelegt, um die Aufenthaltsqualität und die Nahmobilität inder Stadt zu erhöhen. Es wurden Plätze gewählt, die zum Verweilen einladen, bevorzugt mit schattenspendendem Baumbestand.
Standardmäßig verwendet das Baureferat Bänke mit Holzlattung. Das temperaturneutrale Material Holz bietet zu jeder Jahreszeit einen höheren Sitzkomfort und Behaglichkeit als vergleichsweise Metallbänke. Die Wartung und Instandsetzung kann dabei größtenteils mit eigenem Personal schnell und kostengünstig bewerkstelligt werden.
Die auf dem Markt erhältlichen Solarbänke sind in der Regel beschichtete Stahlkonstruktionen mit in der Sitzfläche integrierten Solarmodulen. Sie ermöglichen das Laden elektronischer Geräte mittels USB-Ladebuchsen bzw. mittels QI-Ladeflächen für kabelloses Laden.
Um die permanente Nutzbarkeit der Ladefunktion zu gewährleisten, muss eine regelmäßige Aufladung möglich sein. Bei niedrigen Außentemperaturen sinkt die Speicherkapazität der Akkus und nach Herstellerangaben kann in den Wintermonaten das Laden bis zu zehn Tagen andauern. Spätestens nach fünf Tagen ohne Sonneneinstrahlung geht die Bank in den Standby- Modus.
Jegliche Verschattung, beispielsweise durch Bäume oder Gebäude, muss zwingend vermieden werden, um die Funktionalität der Bank zu erhalten, weshalb auch auf Rückenlehnen bei der Bankkonstruktion verzichtet wird. Die Bänke müssen an exponierten Stellen aufgestellt werden und weisen im Gegensatz zu Holz einen sehr geringen Sitzkomfort auf. Beides spricht nicht für die Akzeptanz als urbanes Sitzmöbel und Aufenthaltsort. Vereinzelt wurden in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren im Zuge von Sponsoringprojekten Solarbänke aufgestellt, vorwiegend in kleineren Städten auf Schul- oder Firmengeländen. Bei diesen Standorten ist davon auszugehen, dass die Gefahr von Vandalismus und mutwilliger Beschädigung nicht in dem Maß vorherrscht wie in einer Millionenstadt. Bedauerlicherweise sind die Schadensmeldungen durch gewaltsame Beschädigungen von öffentlichem Mobiliar alltäglich. Ein hochtechnisiertes Sitzmöbel, wie die Solarbank, weist nicht die erforderliche Robustheit auf, die von Straßenmobiliar gefordert werden muss. Die Reparatur einer hochtechnisierten Solarbank wäre zudem entsprechend kostenintensiv. Die zu erwartenden hohen Kosten sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt, die eingeschränkte Nutzbarkeit, der geringe Sitzkomfort und die damit verbundene geringe Akzeptanz zur Nutzung sprechen gegen den Einsatz von Solarbänken im öffentlichen Verkehrsraum.“
Die OMG führt in Abstimmung mit der SWM Folgendes aus:
„Grundsätzlich müssen bei der Errichtung von neuen Elementen im Olympiapark die maßgeblichen Vorgaben des Gestaltungshandbuchs sowie die Anforderungen des Denkmalschutzes stets eingehalten werden. Mit demvorgeschlagenen Modulsystem der Solarbänke wird unserer Ansicht nach von den o.g. Vorgaben in deutlichem Maße abgewichen. Die Genehmigung für das Aufstellen von Solarbänken im Olympiapark wird nach unseren Erfahrungen vom Planungsreferat nicht erteilt werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.