Ab Dienstag, 18. Mai, ermöglicht die Münchner Stadtbibliothek ihren Besucher*innen einen längeren Aufenthalt in bestimmten Bibliotheken, in denen das aus gesundheitlichen Gründen und unter Hygieneauflagen machbar ist. Besucher*innen können dort wieder an Einzelarbeitsplätzen arbeiten. Der gesamte Aufenthalt und die Nutzung von Arbeitsplätzen ist nur mit FFP2-Maske sowie unter Beachtung der AHA+-Regeln möglich. Auch für Geimpfte gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Folgende Bibliotheken können aktuell einen längeren Aufenthalt ermöglichen: Stadtbibliothek Am Gasteig, Giesing, Hadern, Hasenbergl, Laim, Moosach, Neuhausen, Neuperlach, Pasing, Ramersdorf, Sendling, Westend.
Spezielle Regelung zum Aufenthalt in der Juristischen Bibliothek können dort erfragt werden. Informationen im Internet unter https://t1p.de/juristischebibliothek.
In den Standorten der Münchner Stadtbibliothek, die aufgrund der räumlichen Situation keine Einzelarbeitsplätze mit den erforderlichen Abstandsregeln anbieten können, werden Besucher*innen weiterhin gebeten, sich nicht länger als 30 Minuten aufzuhalten und ihre gewünschten Medien schnellstmöglich auszuleihen beziehungsweise zurückzubringen. Die Ausleihe beziehungsweise Rückgabe von Medien findet an allen Standorten zu den üblichen Öffnungszeiten statt. Die Stadtbibliothek bittet, die Rückgabefristen der jeweiligen Medien zu beachten. Zudem besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail über das bevorstehende Leihfristende der ausgeliehenen Medien benachrichtigen zu lassen. Dazu kann man über das Benutzerkonto die dafür notwendige E-Mail-Adresse eintragen. Mehr Informationen unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/anmelden-ausleihen sowie aktuelle Informationen unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de.