Information mit Innovation – Modernisierung der Werbeflächen an der Unterführung Rosenheimer Straße/Ecke Orleansstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Thomas Schmid (CSU-Fraktion) und Jens Röver, Klaus Peter Rupp (SPD-Fraktion) vom 23.10.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Sie beantragen mit Schreiben vom 23.10.2019, dass die Landeshauptstadt München der Firma Ströer die Umsetzung deren Konzeptes zur Modernisierung der Werbeflächen auf der südöstlichen Seite der Kreuzung Rosenheimer Straße/Orleansstraße an der Bahnunterführung (beidseitig) auf eigene Rechnung – sowohl im Aufbau als auch im weiteren Unterhalt – ermöglicht.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich um eine Angelegenheit des Vollzugs der Bayerischen Bauordnung handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Für die eingeräumten Terminverlängerungen, die der Beteiligung weiterer Dienststellen im Rahmen eines umfassenden Entscheidungsfindungsprozesses geschuldet war, danken wir Ihnen.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Folgendes mit:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat nach Einberufung eines Runden Tisches am 24.7.2020 mit den beteiligten Referaten und Dienststellen, u.a. mit der Maßgabe einer Reduzierung der ursprünglich beabsichtigen Werbeanlagen, die Erteilung einer Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Auf den daraufhin eingereichten Bauantrag erfolgte eine nochmalige Tekturplanung. Der überarbeitete Antrag, „Errichtung eines Green Shelf Konzepts mit 2 integrierten Digital Boards in 10 Sek. Takt als Ersatz für das Moos Shelf Konzept ohne Bewegtbilder“ konnte mit Bescheid vom 29.10.2021, gegen die Bedenken des Polizeipräsidiums München, unter Auflagen und der Festsetzung einer Befristung für eine Evaluierung genehmigt werden. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgte am 29.11.2021.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.