München braucht ein weiteres Schwimmbad
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Dr. Manuela Olhausen und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom
24.10.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben beantragt, dass die Stadtverwaltung prüfen soll, „ob und wo ein weiteres Schwimmbad (Hallen- und Freischwimmbad) errichtet werden kann. Vorrangig sollten die Stadtbezirke geprüft werden, die in den nächsten Jahren den größten Bevölkerungszuwachs haben. Bei der Planung des neuen Schwimmbades sollen die Belange der Schwimmsportler besonders berücksichtigt werden.“ Als Begründung wurde angeführt, dass die Bevölkerung in München stetig wachse. Deshalb müsse auch die Infrastruktur entsprechend angepasst werden. „Neben dem Bau von zusätzlichen Sportflächen (Sporthallen und Freiflächen) müssen auch die Möglichkeiten für die Schwimmsportler dringend verbessert werden“, da die derzeitigen Möglichkeiten in den bestehenden Bädern bei Weitem nicht mehr ausreichen.
Für die nicht fristgerechte Beantwortung des Antrages möchten wir uns entschuldigen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Eine Prüfung für die Errichtung eines weiteren Schwimmbades fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München – Ressort Bäder. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zu Ihrem Antrag haben wir die SWM – Ressort Bäder um eine Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Die M-Bäder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität und Gesundheit der Münchnerinnen und Münchner. Die SWM stimmen zu, dass mit dem Wachstum der Stadt auch die Infrastruktur der öffentlichen Schwimmbäder mitwachsen sollte. Für genauere Erkenntnis hierzu liegt uns eine im Jahr 2018 durchgeführte Bevölkerungsbefragung vor, welche diese Einschätzung stützt.Der Bedarf an weiteren Schwimmbädern wird vor allem in den dicht besie- delten Stadtbezirken bzw. in den Stadtbezirken mit einem hohen geplanten Zuzug gesehen:
-12 Schwabing, Freimann
-13 Bogenhausen
-16 Ramersdorf, Perlach
-19 Thalkirchen, Obersendling, Forstenried, Fürstenried, Solln
-22 Aubing, Lochhausen, Langwied
Dabei stellen sich zwei Herausforderungen: Standortsuche und Wirtschaftlichkeit.
Die SWM selbst haben im Münchener Stadtgebiet keine ausreichend gro- ßen Flächen zur Verfügung, die sich für die Bebauung mit einem zusätzlichen öffentlichen Schwimmbad eignen würden.
Für ein ganzjährig nutzbares Hallenbad wird mindestens eine Gesamtflä- che von ca. 6.000 - 10.000 qm benötigt. Für den sinnvollen Neubau eines Freibades wäre die dreifache Größe nötig. Die Standortsuche gestaltet sich in allen Stadtbezirken herausfordernd. Aktuell sind die SWM in enger Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport, um mögliche Flächen für die gemeinsame Nutzung (öffentliches Bad und Schulschwimmbad) zu untersuchen. Bis dahin arbeiten wir bereits intensiv daran, die bestehenden Flächen möglichst vielen Kunden optimal zur Verfügung zu stellen.
Als zweites großes Thema stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit. Die aktuellen Eintrittspreise der M-Bäder decken bei weitem nicht deren Kosten. Kein Bad der öffentlichen Daseinsvorsorge kann wirtschaftlich betrieben werden. Möchte man dieses Preisniveau für die Münchner Bürger*innen beibehalten, würde jedes zusätzliche Bad ein weiteres Defizit in Höhe von ca. 2 Millionen Euro für die SWM und somit für den Stadtkonzern – welcher die Mittel für den Bau erbringen müsste – bedeuten. Somit stellt sich die Frage, ob sich München – in einer aus vielerlei Hin- sicht herausfordernden Zeit – ein weiteres defizitäres Bad leisten kann und möchte.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.