9-Euro-Ticket – Was macht die Stadt München mit dem gesparten Geld?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 5.5.2022
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:
„Die Bundesregierung hat in ihrem Entlastungspaket die Einführung eines 9-Euro-Tickets für den ÖPNV beschlossen. Es gilt ab 1.6. für drei Monate, explizit auch für Inhaber eines MVG-Jahresabos. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hat eine 100%-ige Erstattung der Einnahmeausfälle durch den Bund zugesichert (http://www.br.de/radio/bayern1/neun-euro-ticket-100.html).
Die Stadt München übernimmt die Kosten für MVG-Jobtickets für alle ihre Mitarbeiter – für die Monate Juni, Juli und August müsste sie folglich einen nennenswerten Betrag aus Berlin erstattet bekommen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich führte das Personal- und Organisationsreferat zur Thematik „Fahrtkostenzuschuss und 9-Euro-Ticket“ Folgendes aus:
„Seit 1.1.2020 erhalten alle städtischen Beschäftigten, die sich in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befinden, bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnort und Dienststelle auf Antrag einen Fahrkostenzuschuss mindestens in Höhe einer ‚IsarCardJob‘ für die Tarifzone M im Jahres-Abonnement mit jährlicher Zahlungsweise zuzüglich der anfallenden Servicepauschale. Beschäftigte in Berufen und Berufsgruppen, bei denen Schwierigkeiten bzw. zu erwartende Schwierigkeiten in der Personalgewinnung bzw. im Personalerhalt bestehen (Fokusberufe i.S. § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Richtlinien über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte) sowie städtische Nachwuchskräfte erhalten darüber hinaus einen Zuschuss höchstens bis zur Höhe einer ‚IsarCardJob‘ (M-6) im Jahres-Abonnement mit jährlicher Zahlungsweise zuzüglich der Servicepauschale.Mit Beschluss des sog. 9-Euro-Tickets, welches Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung und eine Reaktion auf die stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise ist, ergibt sich hinsichtlich des Fahrtkostenzuschusses Anpassungsbedarf, da auch die Inhaber*innen eines Jahresabos von dem 9-Euro-Ticket profitieren sollen.
Gemäß den Richtlinien ist die Stadt München dazu berechtigt, Erstattungen des Betreibers des Linienverkehrs oder vergleichbare Leistungen Dritter in Abzug zu bringen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Beschäftigten sowie des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist der Fahrtkostenzuschuss für die Monate Juni, Juli und August entsprechend auf 9 Euro zu kürzen. Diese Kürzung führt zu einer Reduzierung der Personalkosten.“
Zu den Fragen 1 und 2 nimmt das Personal- und Organisationsreferat wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Jobtickets übernimmt die Landeshauptstadt München jährlich für ihre Mitarbeiter?
Antwort Personal- und Organisationsreferat:
„Laut einer Stichtagsauswertung erhielten im Mai 2022 rund 18.140 Beschäftigte (davon 16.540 im Gemeindehaushalt und rund 1.600 bei den Eigenbetrieben) einen Fahrtkostenzuschuss.“
Frage 2:
Lässt sich schon sagen, wie viel die Stadt aus Berlin bekommen wird? Wenn ja, wie viel?
Antwort Personal- und Organisationsreferat:
„Das 9-Euro-Ticket ist eine einmalige Sondermaßnahme, die vom Bund im Entlastungspaket als Reaktion auf die stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise beschlossen und durch ihn finanziert wird. Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Paket auf vielfältige Weise finanziell entlastet: Bei den Strom- und Energiekosten, bei den Kraftstoffkosten an der Tankstelle und für die Nutzung des ÖPNV in Deutschland mit dem 9-Euro-Ticket. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland sind für den ÖPNV zuständig und kümmern sich zusammen mit den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen um die Umsetzung. Mit dem Rettungsschirm des Bundes sollen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde entlastet werden. Die Landeshauptstadt München erhält hierbei keine Fördergelder aus Berlin.Wie jedoch oben dargestellt, wird der Fahrtkostenzuschuss an die Mitarbeiter*innen für die Monate Juni, Juli und August auf 9 Euro reduziert, sofern die Kosten für die einzelnen Beschäftigten tatsächlich 9 Euro betragen, da bspw. das 9-Euro-Ticket nicht im Fernverkehr (also nicht ICE, IC oder EC) gilt. Diese Reduzierung bedeutet für den Gemeindehaushalt eine einmalige Entlastung bei den Personalkosten i. H. v. rund 2,2 Millionen Euro, bei den Eigenbetrieben i. H. v. rund 0,2 Millionen Euro.“
Zur Frage 3 nimmt die Stadtkämmerei wie folgt Stellung:
Frage 3:
Kann die Stadt das Geld zweckgebunden einplanen für den Ausbau bzw. die Verbesserung von ÖPNV-Angeboten? Gibt es schon konkrete Pläne hierfür?
Antwort:
Wie bereits vom Personal- und Organisationsreferat in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, erhält die Landeshauptstadt München durch die Einführung des 9-Euro-Tickets keine zusätzlichen Einnahmen. Durch die damit verbundene Reduzierung des Fahrtkostenzuschusses reduzieren sich lediglich die Personalaufwendungen bzw. -auszahlungen im Gemeindehaushalt und bei den Eigenbetrieben. Diese Einsparungen im Personalbereich können aufgrund der für die Landeshauptstadt München geltenden Regelungen zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit grundsätzlich zur Deckung weiterer Aufwendungen im Personalbereich, aber nicht automatisch zur Deckung weiterer Sachaufwendungen, wie z.B. eine einmalige Beauftragung für Angebote des ÖPNV, herangezogen werden. Darüber hinaus obliegt es dem Stadtrat eine neue Verwendung der frei werdenden Mittel festzulegen. Der Stadtkämmerei sind derzeit keine Planungen oder Anmeldungen dieser Mittel zum Nachtrag 2022 für eine andere Verwendung bekannt.