Klimaschutz konkret – Entsorgungskonzept für Solarzellen und Speicherbatterien
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 5.8.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM), auf, ein umweltfreundliches Konzept zum Recycling, der thermischen Verwertung sowie der Entsorgung von Bestandteilen erneuerbarer Energien (wie z.B. Solarzellen und Batterien) zu entwickeln.
Begründet wird der Antrag damit, dass der Klimaschutz ein zentrales Thema der Gesellschaft und Politik sei. Es gäbe zahlreiche gute Maßnahmen, die umgesetzt werden, um den schädlichen CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren. Ein wesentlicher Aspekt dabei sei die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien. Dazu gehöre beispielsweise die Nutzung der Sonnenenergie über Solarmodule und Speicherbatterien. Solarzellen sowie Energiespeicher hätten jedoch auch eine begrenzte Lebensdauer, die neueren ihrer Art um die 20 bis 25 Jahre. Auch für den dann entstehenden Sondermüll müsse es konkrete Konzepte zum Recycling, der thermischen Verwertung und der Restentsorgung geben. Bisher laufe viel über die Hersteller. Dennoch müsse bereits heute auch auf kommunaler Ebene gesprochen und nachgedacht werden. Deshalb sei die Stadt München mit ihrem Entsorgungsbetrieb aufgefordert, sich Konzepte zu überlegen, was mit nicht mehr funktionsfähigen Modulen und Batterien geschehen bzw. wie damit umgegangen werden soll. Zumal die erste Entsorgungswelle bereits bevorstehe. Hierüber sei auch die Bevölkerung entsprechend zu informieren. Des Weiteren sei über Umweltrisiken aufzuklären, die mit defekten Solarmodulen einhergehen und wie sie vermieden werden können.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung des AWM dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 5.8.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der AWM begrüßt die Themen Klimaschutz und Nutzung erneuerbarer Energien. Gleichzeitig steht er durch nachhaltiges Wirtschaften für Res-sourcenschonung und Abfallvermeidung ein. Ein viel diskutierter und wesentlicher Aspekt bei der Nutzung von Sonnenenergie über Solarmodule und Speicherbatterien ist deren fachgerechtes Recycling.
Solaranlagen sind in Deutschland als Elektroschrott zu behandeln und gehören daher nicht in den Restmüll. Aufgrund ihrer Komponenten sind sie dem nachfolgenden Entsorger zu übergeben, der eine ordnungsgemäße Entsorgung garantiert. Die Rückgabe an den Hersteller und die Wiederverwertung von alten Solarmodulen wird über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt, der deutschen Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie.
Die Stiftung ear ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben aus dem
ElektroG betraut, insbesondere mit der Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten. Die Hersteller und Inverkehrbringer von Solarmodulen müssen sich nach § 6 ElektroG registrieren und dafür sorgen, dass die von ihnen verkauften Photovoltaik-Module zurückgenommen und ordnungsgemäß verwertet werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger richten Sammelstellen ein, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes angeliefert werden können, § 13 ElektroG.
Für Photovoltaik-Module in haushaltsüblichen Mengen gibt es in München zwei Sammelplätze an den ‚Wertstoffhöfen plus‘ in Freimann und Langwied. Die Abgabe ist kostenfrei. Die Mitarbeiter*innen vor Ort verweisen auf die richtige Ablegestelle der Module und stellen die ordnungsgemäße Lagerung und Vorbereitung zum Transport sicher. So kommen die Solarmodule in den Recyclingkreislauf. Ab einer Menge von 20 Stück ist eine Voranmeldung notwendig. Die Entsorgung erfolgt durch einen vom Hersteller beauftragten Dienstleister. Der Hersteller ist verpflichtet, die Kosten der Abholung, der Entsorgung und des Aufstellens leerer Behältnisse zu tragen, § 16 Abs. 4 ElektroG.
Aufgrund des Schadstoffpotenzials, aber auch im Hinblick auf den Ressourcenschutz, ist die korrekte Behandlung von PV-Modulen sehr wichtig. Nachdem spezielle Entsorgungsunternehmen die am Wertstoffhof gesammelten Module abgeholt haben, werden diese zunächst einer Erstbehandlung unterzogen. Dies darf nur in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen erfolgen. Die alten Solarmodule werden hinsichtlich einer möglichen Vorbereitung zur Wiederverwendung überprüft oder es wird eine Schadstoffentfrachtung durchgeführt. Im Anschluss können die einzelnen, restlichen zuverwertenden Materialien getrennt und soweit möglich, recycelt werden. Dieser Vorgang ist jedoch nur möglich, wenn die PV-Module zuvor ordnungsgemäß abgebaut, transportiert, gesammelt und nicht beschädigt wurden.
Der AWM sieht die aktuellen gesetzlichen Regelungen als ausreichend an, damit die PV-Module fachgerecht und umweltschonend verwertet bzw. beseitigt werden.
Neben den Photovoltaik-Modulen fallen bei der Entsorgung von ausgedienten PV-Anlagen auch Speicherbatterien an. Die Pflicht zur Rücknahme und zum Batterie-Recycling liegt laut Batteriegesetz (BattG) beim Vertreiber und Hersteller, § 5 BattG. Wie die Produzenten ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten nachkommen, müssen sie im elektronischen BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes hinterlegen.
Batterien können gefährliche Stoffe wie Schwefelsäure oder Lithium enthalten, welche bei mechanischen Beschädigungen freigesetzt werden könnten. Dieses Gefahrenpotential muss bei der Handhabung, der Lagerung und beim Transport zwingend berücksichtigt werden. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit Batterien wird an den Wertstoffhöfen bereits gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Als Speichersystem für PV-Module werden in erster Linie Bleiakkumulatoren eingesetzt, ähnlich denen, die man aus dem Fahrzeugbereich kennt. Der AWM sammelt Bleiakkus seit vielen Jahren in speziellen Boxen und lässt sie durch einen lokalen Betrieb entsorgen.
Aber auch Lithiumbatterien werden in der Photovoltaik immer häufiger als Stromspeicher verwendet. Diese gelten, neben anderen Vorteilen, insbesondere als langlebiger. Auf den Wertstoffhöfen spielt die Abgabe solcher Lithiumsysteme deshalb noch keine Rolle. Die Rückgabe ausgedienter Lithiumbatterien aus PV-Systemen ist aktuell über den Handel geregelt. Es wird aber damit gerechnet, dass in Zukunft der Wunsch entsteht, diese Batterien auch an den Wertstoffhöfen abzugeben. Deswegen zieht der AWM eine Kooperation mit einem Batterierücknahmesystem in Betracht, um den Münchner*innen diesen Service anbieten zu können. Eine ähnliche Kooperation besteht bereits für die Rücknahme von e-bike-Batterien.
Die Information der Bürger*innen zu beiden Themen findet über die Wertstoffhofbroschüre und die Internetseite awm-muenchen.de statt. Im Abfalllexikon sind die Annahmebedingungen für PV-Module und Altbatterien aufgeführt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.