Budget für die gemeinsamen Elternbeiräte der Landeshauptstadt München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Hans Hammer (CSU-Fraktion) vom 15.7.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 15.7.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Stadtverwaltung für die Gemeinsamen Elternbeiräte der Landeshauptstadt München (GEB) ein eigenes Budget einrichtet, von dem Kosten für Reisen, eigene Veranstaltungen und Aufwandsentschädigungen beglichen werden können.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte sieht in § 10 („Aufwandsentschädigung, Aufwendungsersatz“), Absatz 3, folgendes Budget für die Gemeinsamen Elternbeiräte vor:
„Den Gemeinsamen Elternbeiräten werden die zur Aufgabenerfüllung zwingend erforderlichen Ausstattungsmittel zur Verfügung gestellt; darüber hinaus entscheidet das Referat für Bildung und Sport im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“
Dementsprechend gibt es bereits diese Möglichkeit für die GEB ohne großen Bürokratieaufwand. Ein Antrag kann per E-Mail o.ä. eingereicht werden und wird zeitnah bearbeitet. So konnten in den letzten Jahren Teilnahmen an Bundeskongressen oder an landesweiten Tagungen realisiert werden. Außerdem wurde dieses Jahr ein externer Webdesigner beauftragt, um die Webseiten der GEB zu optimieren und zu modernisieren.
Darüber hinaus verfügen die GEB über voll ausgestattete Büroräume (je Gremium ein Arbeitsplatz) mit EDV-Ausstattung, Telefon, Multifunktionsgerät, Besprechungsraum, Postein- und -ausgang etc. in Räumlichkeiten inder Ledererstraße und eine durch den Städtischen Träger zur Verfügung gestellte Verwaltungsunterstützung. Seit Herbst 2021 können die Vorstandsmitglieder jeweils über ein Mobiltelefon verfügen.
Die Vernetzung zu örtlichen Beiräten anderer Kommunen in Bayern ist keine Kernaufgabe der GEB. Der Städtische Träger unterstützt die Initiativen der GEB in diese Richtungen bisher und wird dies auch weiterhin tun.
Die Zurverfügungstellung eines Budgets aus städtischen Mitteln würde für die GEB bedeuten, dass diese im Sinne der Vorgaben der Landeshauptstadt München zu verwenden sind. Hier würde auf die Mitglieder der GEB erheblich mehr Aufwand zukommen. Auch wenn bereits aus den eigenen Mitteln des Städtischen Trägers eine Verwaltungsunterstützung zur Verfügung gestellt wird, wäre der Aufwand für die ehrenamtlichen Mitglieder erheblich. Die Kenntnisse und die Ressourcen über die Verwendung von Mitteln sind im Referat vorhanden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.