Die Gartenstadt am Nymphenburger Schlosspark soll den Münchner*innen langfristig erhalten bleiben. Dazu hat die Vollversammlung des Stadtrats den Billigungsbeschluss zum Schutz des Gebiets zwischen Zuccali-, Brunhilden- und Richhildenstraße gefasst. Das Gebiet soll mit seinem spezifischen Charakter als Münchner Gartenstadt mit wertvollem Baumbestand und großzügigen Gartenflächen festgeschrieben werden. Durch die Lage am denkmalgeschützten Park ist es auch in seiner historischen Bedeutung stadtbildprägend.
Mit dem Billigungsbeschluss des Bebauungsplans soll sichergestellt werden, dass die weitere bauliche Entwicklung von der Stadt gesteuert werden kann. Konkret sollen die zusammenhängenden Freiflächen samt dem hochwertigen Baumbestand geschützt, die bestehende bauliche Struktur gesichert sowie die Belange des Denkmalschutzes beachtet werden. Der Beschluss ist Teil der Strategie zur Bewahrung der Münchner Gartenstädte. Grundlage dafür ist der im April 2015 vom Stadtrat gefasste umfassende Beschluss zum Erhalt des Charakters und der Steuerung der baulichen Entwicklung in den Gartenstädten. Die Ziele sollen dabei vor allem über Rahmenplanungen und bauliche Beratung verfolgt werden. In besonderen Einzelfällen sind Veränderungssperren und die Aufstellung von Bebauungspläne als zusätzliches Instrument möglicht. Damit sollen die typischen Qualitäten des jeweiligen Gartenstadtgebiets geschützt werden: eine intensive Durchgrünung bei angemessener Bebauungsdichte.