Schwimmbadzeiten für die Hilfsorganisationen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Ulrike Grimm, Jens Luther und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 21.7.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 21.7.2022 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr München, DLRG, usw. bei der Vergabe der Schwimmzeiten in den städtischen Schwimmbädern den Schwimmvereinen gleich auf Prio eins zu setzen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Das Zentrale Immobilienmanagement im Referat für Bildung und Sport (RBS) koordiniert die außerschulische Nutzung der 35 städtischen Schulschwimmbäder. Die entsprechenden Wasserflächen werden nach Ende des Schulsports von zahlreichen Sportvereinen, Rettungsorganisationen und Schwimmschulen genutzt, um dort verschiedene Wassersportarten auszuüben (Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen, Wassergymnastik etc.), (Anfänger-) Schwimmkurse anzubieten oder auch Trainings- und Schulungsmaßnahmen durchzuführen. Die Nachfrage nach den verfügbaren Wasserzeiten ist enorm, daher ist es nicht möglich, die angemeldeten Bedarfe für alle Nutzergruppen und Wassersportarten vollumfänglich zu berücksichtigten. Es ist daher notwendig, die verfügbaren Wasserzeiten so zu verteilen, dass für die verschiedenen Nutzergruppen zumindest eine Grundversorgung sichergestellt werden kann. Eine Gleichstellung der Rettungsorganisationen zu den eingetragenen Sportvereinen führt daher nicht zu mehr Nutzungszeiten oder mehr Gerechtigkeit im Verteilungsprozess, da bei gleich gewichteten Ansprüchen weitere Kriterien für die Vergabeentscheidung herangezogen werden müssen, die letztlich zu keinem grundsätzlich anderen Ergebnis führen würden.Zudem ist festzuhalten, dass das Zentrale Immobilienmanagement, Abteilung Vermietung (RBS-ZIM-VM) den Rettungsorganisationen bei der Vergabe der Wasserzeiten bereits jetzt einen hohen Stellenwert einräumt und die Bedarfe in einem angemessenen Umfang berücksichtigt. Im Rahmen der Vergabe des neuen Schulschwimmbades im Schulzentrum Freiham
haben die Freiwillige Feuerwehr München und die Wasserwacht des Bayerischen Rotes Kreuzes, Kreisverband München, die beantragten Nutzungszeiten vollumfänglich erhalten. Aktuell liegen bei RBS-ZIM-VM auch keine offenen Anträge von Rettungsorganisationen vor.
Ergänzend möchte das RBS darauf hinweisen, dass die Rettungsorganisationen bei Bedarf auch die Möglichkeit haben, weitere Wasserzeiten in den SWM-Bädern oder in Schwimmbädern der Umlandgemeinden anzumieten. Erwähnt werden soll auch, dass die schulischen Sportschwimmbecken grundsätzlich bis 23 Uhr nutzbar sind und hier auch noch einige Belegungszeiten im Zeitraum 21.30 Uhr bis 23 Uhr verfügbar sind. Allerdings werden diese Zeitslots erfahrungsgemäß weder von den Wassersportvereinen noch von den Rettungsorganisationen in Anspruch genommen.
Das RBS sieht daher vor dem Hintergrund der oben dargestellten Sachlage aktuell keinen Handlungsbedarf, die geltenden Sportförderrichtlinien im Sinne einer Besserstellung der Rettungsorganisationen zu verändern.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.