Münchnerinnen sind Kifferinnen – Make Drogenpolitik positiv again!
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die Partei) vom 6.5.2022
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, dass sich die Landeshauptstadt München im Falle der Einführung der durch die Bundesregierung angekündigten kontrollierten Abgabe von Cannabis für eine klar geregelte Umsetzung des Verkaufs von Cannabisprodukten einsetzt. Sollten durch den Bundesgesetzgeber Modellprojekte ermöglicht werden, solle sich die Landeshauptstadt München um eine Teilnahme bemühen. Zusätzlich sollen sich die Bürgermeisterinnen auf Bundes- und Landesebene für eine rechtssichere Umsetzbarkeit von „Coffee-Shop“-Lizenzen für Kioske einsetzen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit verfolgt die kontrollierte Abgabe von Cannabis das Ziel, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz der Konsument*innen beizutragen, womit die mögliche Umsetzung in München eine Aufgabe des Gesundheitsreferats darstellt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu Ihrem Antrag vom 6.5.2022 auf diesem Wege Folgendes mit:
Die Bundesregierung beabsichtigt gesetzliche Neuregelungen zum Umgang mit Cannabis. Insbesondere soll die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglicht werden. Wie diese praktisch umgesetzt werden soll, ist derzeit noch nicht festgelegt.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier als Grundlage für die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen vorgelegt. Danach soll die Abgabe „in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.“ Die Voraussetzungen für eine Lizenzvergabe werden nicht erläutert. Zu den Vorgaben für Abgabestellen heißt es weiter: „Abgabestellen müssen Auflagen in Bezug auf Sachkunde, Beratung und räumliche Lage erfüllen.“ Die konkrete Gestaltung der Auflagen wird im Eckpunktepapier noch nicht ausgeführt.
Zunächst hat die Bundesregierung die Eckpunkte für das Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission übermittelt, um die Vereinbarkeit mit EU-Recht und internationalem Recht prüfen zu lassen. Erst danach können ggf. die Vorgaben für die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in einem Gesetzentwurf vorgelegt werden. Dieser Gesetzentwurf kann zudem im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch erhebliche Änderungen erfahren.Die mit Ihrem Antrag angestrebte klar geregelte Umsetzung der Cannabis-Abgabe ist somit zu erwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber nicht vorherzusehen, ob und wie Modellprojekte möglich sein werden. Wie die Lizenzvergabe für Verkaufsstellen erfolgen wird, ist ebenfalls noch nicht abzusehen. Gleiches gilt für die in der Begründung Ihres Antrags vorgeschlagene Abgabe von Cannabis an Kiosken.
Die zuständige Fachabteilung des Gesundheitsreferats hat am Konsultationsprozess des Bundesdrogenbeauftragten im Vorfeld der Entwicklung der Eckpunkte teilgenommen und ihre fachliche Expertise eingebracht. Zudem hat sie sich an einer Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetags beteiligt, in der die kommunale Perspektive und die Herausforderungen für die Kommunen bei einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene diskutiert und in einem Positionspapier für den Deutschen Städtetag aufbereitet wurden.
Das Gesundheitsreferat wird das Gesetzgebungsverfahren sowie die weitere Entwicklung aktiv verfolgen und die Schaffung von Abgabestellen für Cannabis in München und ggf. die Teilnahme an einem Modellprojekt prüfen und begleiten, sobald die genauen rechtlichen Vorgaben vorliegen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.