Silvester: Feuerwerksregeln zum Jahreswechsel 2022/2023 Archiv
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Rathaus Umschau 248 / 2022, veröffentlicht am 28.12.2022
Anwohner*innen, Tiere und die Umwelt können sich in diesem Jahr wieder über eine sicherere und ruhigere Silvesternacht in der Innenstadt freuen, denn zum Jahreswechsel wird es am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie dem Viktualienmarkt verboten sein, Feuerwerke abzuschießen. Das Verbot gilt von Samstagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Sonntagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1). Anwohner*innen sind vom Verbot ausgenommen, wenn sie Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren. Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „In der Vergangenheit haben enge Bebauung, dichte Menschenansammlungen, Ver-
kehrsstaus, Alkohol und falsch eingesetzte Feuerwerke zu gefährlichen Situationen rund um den Marienplatz geführt. Das Feuerwerksverbot in der Fußgängerzone, das in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt wurde, soll die konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit verringern und dafür sorgen, dass die Menschen mit einem sicheren Gefühl Silvester in der Innenstadt verbringen können.“
Das Verbot beruht auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München. Die Polizei hatte besonders zum Jahreswechsel von 2017 auf 2018 erhebliche Gefahren durch überfüllte Plätze, falsch eingesetzte Feuerwerkskörper und Alkoholkonsum festgestellt.
Es werden rund 55 Schilder mit Piktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten!“ um die Verbotszone in der Innenstadt aufgestellt. Außerdem werden Bürger*innen durch digitale Infoscreens im Nahverkehr und über die Internetpräsenz der Landeshauptstadt München muenchen.de dazu informiert. Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Uns war es wichtig, die Informationen möglichst breitflächig zu kommunizieren und die verfügbaren digitalen Mittel bestmöglich zu nutzen.“
Ergänzt wird das Feuerwerkverbot um ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings. In diesem Bereich ist es am Silvesterabend untersagt, pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (zum Beispiel Silvesterknaller oder Böller) zu zünden. Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Raketen, Fontänen und Co. sind erlaubt. Das Verbot gilt ganztätig am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023. „In den vergangenen Jahren haben sich viele Münchner*innen und Mitglieder der Bezirksausschüsse über Lärm, Müll, Stress für ihre Tiere und Feinstaub im Zusammenhang mit dem Feuerwerk beschwert. Aus diesem Grund hat der Stadtrat im Jahr 2019 beschlossen, dass es zum Jahreswechsel innerhalb des Mittleren Rings ein Böllerverbot geben soll. Die Entscheidung sorgt dafür, dass Mensch und Tier sicher und ohne unangemessene Lärmbelästigung den Jahreswechsel verbringen können“, erklärt KVR-Chefin Dr. Sammüller-Gradl.
Wer sich nicht an die Verbote halten sollte, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden. Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines Böllerverbots in dicht besiedelten Gebieten wie dem Bereich innerhalb des Mittleren Rings ein. Das weiterreichende Feuerwerksverbot im Bereich des Marienplatzes und der Fußgängerzone beruht auf Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz und dient dem Schutz der dort zu erwartenden Menschenansammlung. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt gibt es derzeit nicht.
Achtung Redaktionen: Die Allgemeinverfügungen im vollen Wortlaut, Übersichtskarten zu Verbotszonen und zur Verbotsbeschilderung gibt es unter https://stadt.muenchen.de/news/feuerwerksregelnansilvester.html. Die Regelung zum Viktualienmarkt erfolgt in Zuständigkeit der Markthallen München.