Clubnächte und Konzerte unter den Bedingungen der SARS-Cov-2- Pandemie prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Katrin Habenschaden, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Barbara Likus, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 10.6.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft unter Mithilfe des Gesundheitsreferats, des Kreisverwaltungsreferats sowie des Kulturreferats prüft, unter welchen Bedingungen Clubnächte, Veranstaltungen in Diskotheken, Bars, Livespielstätten und Konzerte der Popkultur ermöglicht werden können.
In die Diskussion sollen Münchner Verbände und Vertreter*innen aus der Veranstaltungsbranche, der Club-, Nachtkultur und Live-Musikspielstätten eingebunden werden.
Der Freistaat soll gebeten werden, einen Pilotversuch zu einer solchen Öffnung, unter Einhaltung der dafür geltenden Hygieneregeln, zu genehmigen.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Bereits im ersten Jahr der Corona-Pandemie lud das Referat für Arbeit und Wirtschaft zum Runden Tisch „Münchens Clubs, Discos, Kinos und Tanzlokale retten“ ein, an dem zahlreiche Vertreter*innen der Branche (DEHOGA/ BHG, SOLG, VDMK, TIM, Kinobetreiber) sowie betroffene städtischen Behörden (KVR, PLAN, RGU, KULT) teilnahmen und sich in drei Sitzungen über mögliche Öffnungskonzepte austauschten.
Als eine Öffnungsperspektive für den Herbst 2021 vom Freistaat Bayern in Aussicht gestellt wurde, setzte das Referat für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem DEHOGA Bayern den Runden Tisch Bars und Clubs fort.
Am 30. September 2021 wurde die Bekanntmachung „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken“ für die Öffnung der Clubs und Diskotheken sowie für die betrieblichen Hygienekonzepte veröffentlicht.Ab Oktober 2021 konnten wieder Clubs und Bars besucht werden, unter den Voraussetzungen der Erhebung von Kontaktdaten (auch in elektronischer Form) sowie der Einhaltung der 3G- plus-Regel bzw. auf freiwilliger Basis auch 2G. Das Prozedere wurde von den Clubbetreibern genau so umgesetzt, wie es in der Bekanntmachung vom September 2021 vom Freistaat Bayern vorgeschrieben war. Vertreter des Gesundheitsreferats sowie des Kreisverwaltungsreferats bestätigten, dass die Kontrollen, die seit dem 1. Oktober 2021 vor den Clubs durchgeführt wurden, durchwegs professionell waren. Dies bestätigen auch die Münchner Sicherheitsbehörden.
Clubs, Diskotheken und ähnliche Freizeiteinrichtungen wurden nach Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV vom 23.11.2021) am 24. November 2021 wieder geschlossen, woraufhin am selben Tag auf Initiative des Referats für Arbeit und Wirtschaft ein weiterer „Runder Tisch Clubs und Bars“ stattgefunden hat, an dem Vertreterinnen und Vertreter des Münchner Stadtrates, der Fachreferate, des DEHOGA Bayern sowie des Verbandes der Münchner Kulturveranstalter (VDMK) teilgenommen haben.
Als Ergebnis des Runden Tisches sollte an den Freistaat appelliert werden, die Praxiserfahrung der Münchner Behörden sowie der Verbände in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen nach dem 15. Dezember 2021 mit einzubeziehen. Dazu habe ich ein entsprechendes Schreiben an den Staatsminister für Gesundheit Klaus Holetschek gerichtet.
Vertreter des Verbands der Münchener Kulturveranstalter (VDMK) berichten von den positiven Aspekten der Cluböffnung unter der Bedingung 2G plus: Die Impfbereitschaft unter den Mitarbeitenden in den Clubs sowie der Gäste sei enorm gestiegen. Junge Menschen seien sehr viel eher bereit, sich impfen zu lassen, wenn sie dadurch Zugang zu Bars und Clubs haben können. Durch deren Schließung erhöhe sich wieder das Risiko, dass Partys privat und damit in einem „ungeschützten“ Bereich stattfinden. Es werde dort nach aller Lebenserfahrung keine Einlasskontrolle geben, eine Kontaktnachverfolgung werde mithin deutlich erschwert. Zudem können unter den Gästen auch Ungeimpfte sein, bei denen das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs deutlich erhöht ist.
Ich versichere Ihnen, dass sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich uns für die besonders hart betroffene Branche beim Freistaat einsetzen, damit die Clubs und Diskotheken wieder eine Perspektive bekommen. Sie waren die ersten, die schließen mussten. Mit einem weiterenLockdown werden die Clubs, die auch Kulturorte sind, mehr und mehr in ihrer Existenz bedroht.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.