Corona-Update aktualisieren: Hospitalisierungsrate und Intensivbettenauslastung anzeigen
Antrag Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.7.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung bei der täglichen Veröffentlichung der Entwicklung der Coronavirus-Fälle auch die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivbetten angibt. Das Presseamt der Landeshauptstadt München veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsreferat tagesaktuell eine Reihe von Kennzahlen zum Coronavirus-Infektionsgeschehen in München, darunter unter anderem die Fallzahlen und die Bettenbelegungen in Krankenhäusern. Die Seiten werden laufend überarbeitet, um die Informationen für die Bürger*innen aktuell zu halten. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.7.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht über die aktuellen Maßnahmen wie z. B. die Maskenpflicht und die Zugangsregeln hinaus weitergehende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) vor. Langfristig wird das Ziel verfolgt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten bzw. eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung zu vermeiden. Wesentlicher Maßstab für eine Ausweitung von Schutzmaßnahmen ist die Hospitalisierungsrate, d. h. die Anzahl der mit COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von
sieben Tagen. Bei der Bewertung des Infektionsgeschehens sollen darüber hinaus laut IfSG weitere Indikatoren wie die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen berücksichtigt werden.
Die Kennzahlen, die als Leitindikatoren in die ControlCOVID-Strategie des Robert Koch-Instituts (RKI) auf der Ebene der Bundesländer einfließen,werden tagesaktuell auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlicht: http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#wKennzahlen. Daten zur Hospitalisierung werden routinemä-ßig nach IfSG von den Krankenhäusern gemeldet und von den Gesundheitsämtern erfasst. Quelle für die Belegung der Intensivbetten durch bestätigte COVID-19-Fälle ist das DIVI-Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI - http://www.intensivregister.de). Bei der Bewertung dieser Daten sind zeitliche Meldeverzüge und damit noch ausstehende Meldungen stattgehabter Hospitalisierungen angemessen zu berücksichtigen. Das RKI weist deshalb eine adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aus, die den zeitlichen Verzug der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz korrigiert.
Eine Beurteilung der Belastung der stationären Versorgung für die Stadt München anhand der hospitalisierten COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage bzw. ausschließlich mittels der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohner*innen ist nicht aussagekräftig. Denn die Münchner Krankenhäuser – insbesondere die Maximalversorger – haben eine bedeutende Mitversorgerfunktion für das Münchner Umland und andere Regionen im In- und Ausland. Rund ein Drittel der in Münchner Krankenhäusern behandelten COVID-19-Patient*innen hat seinen Wohnsitz nicht in München.
Zudem treten bei der Erhebung der Hospitalisierungsinzidenz regelmäßig Unschärfen durch verzögerte und teilweise unvollständige Meldungen auf. Deshalb haben sich die Entscheidungsträger gegen eine Veröffentlichung entschieden.
Auch die Auslastung der Intensivbetten durch COVID-19-Patient*innen und Nicht-COVID-19-Patient*innen ist in München, einem Standort der Hochleistungsmedizin mit überregionalem Versorgungsauftrag, immer sehr hoch. Derzeit liegt sie insgesamt bei 97% (Stand 10.12.2021), davon entfallen 34% auf COVID-19-Patient*innen.
Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens und einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser in Bayern hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.11.2021 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. Zur Sicherstellung der stationären Versorgung und Organisation der Krankenhausbelegung haben das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesund-heit und Pflege am 11.11.2021 eine Allgemeinverfügung bekanntgegeben (Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern, Az. D4-2257-3-49 und G24-K9000-2020/134-252), die der Sicherstellung der stationären Versorgung dient. Zur Bewältigung besonderer regionaler Belastungssituationen und der Steuerung des Behandlungsgeschehens hat Herr Oberbürgermeister Reiter auf Anordnung der Regierung für die Gebiete Stadt und Landkreis München zwei Ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung ernannt. Diese tragen wesentlich – zur regionalen aber auch überregionalen – Steuerung der Behandlungskapazitäten und der Patientenströme bei. Im Zuge der Steuerung des Behandlungsgeschehens wurden Münchner Krankenhäuser aufgefordert, die Aufnahme von Patient*innen zu verschieben, sofern es aus medizinischer Sicht vertretbar ist. Gleichzeitig soll damit aber sichergestellt werden, dass medizinisch notwendige Behandlungen von COVID-19-Patient*innen und auch von allen anderen Patient*innen weiterhin durchgeführt werden können.
Tagesaktuell wird bereits jetzt unter muenchen.de/coronazahlen die Zahl der mit COVID-19-Patient*innen belegten Betten (im Normalpflege- und Intensivbereich sowie im Bereich Intermediate Care - IMC) in den Münchner Krankenhäusern sowie die Entwicklung dieser Bettenbelegungen veröffentlicht.
Aus den oben genannten Gründen sehen das Gesundheitsreferat und das Presseamt der Landeshauptstadt München von einer zusätzlichen Veröffentlichung der Münchner Auslastung der Intensivbetten und einer Hospitalisierungsinzidenz ab.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.