Das Kreisverwaltungsreferat bietet für immer mehr seiner Dienstleistungen im Internet auch Informationen in Leichter Sprache an. Aktuell sind aus dem Bürgerbüro die Dienstleistungen rund um Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass hinzugekommen. Das Angebot wird Zug um Zug um die häufigsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in München ergänzt.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Das Kreisverwaltungsreferat hat bei der Bundestagswahl 2021 zum ersten Mal Informationen in einfacher und in Leichter Sprache angeboten. Unsere Erfahrungen damit waren durchweg positiv und wir wirken an diesem Beitrag zur Barrierefreiheit selbstverständlich gerne weiter mit. Die nächsten Beiträge sind schon in Planung.“
Das IT-Referat hat das Angebot in Leichter Sprache im Jahr 2020 im Online-Angebot der Landeshauptstadt eingeführt und veröffentlicht dort häufig benötigte Informationen, Angebote und Dienstleistungen aus den Referaten, die nach den Richtlinien des Netzwerks Leichte Sprache übersetzt werden. Das Angebot ist gesetzlich verpflichtend und nach einem Beschluss des Stadtrats das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative mit dem Behindertenbeirat.
IT-Referent Thomas Bönig: „Ich freue mich sehr, dass wir die Leichte Sprache als großen Baustein der digitalen Barrierefreiheit umsetzen können und damit die Digitalisierung auch qualitativ vorantreiben.“ Leichte Sprache ist ein Sprachkonzept, das die deutsche Sprache maximal vereinfacht. Texte in Leichter Sprache geben die wesentlichen Inhalte in kurzen Sätzen und mit leicht verständlichen Worten wieder, ohne den Sinn des Originaltextes zu verändern. Außerdem enthalten die Texte deutlich mehr Erklärungen und weisen einige Besonderheiten in der Gestaltung von Schrift und Bild auf.
Nadja Rackwitz-Ziegler, Vorsitzende des Vorstands Behindertenbeirat München: „Ich freue mich sehr über die Anstrengungen des KVR, mehr und mehr Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.“
Oswald Utz, Behindertenbeauftragter der Stadt München: „Barrierefreie Dienstleistungen des KVR sind für viele Menschen mit Behinderungen die Voraussetzung, um beispielsweise einen Pass beantragen zu können. Diese Anstrengungen sind deshalb richtig, wichtig und unabdingbar.“ Informationen in Leichter Sprache sind für Menschen mit kognitiven Einschränkungen genauso wichtig wie zum Beispiel Rampen für Menschen im Rollstuhl, Induktionsschleifen für Hörgeschädigte oder Ampeln für Menschen mit Seheinschränkungen. Angebote in Leichter Sprache sind ein Beitrag zur Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Angebote der Landeshauptstadt in Leichter Sprache gibt es online unter www.muenchen.de/leichte-sprache.