Wiesn 2022 für alle – ohne Corona-Beschränkungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 20.9.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Die Vorbereitung des Oktoberfestes ist Aufgabe der Verwaltung. Hierfür müssen alle einschlägigen Rechtsgrundlagen und aktuell im Besonderen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung beachtet werden. Wegen der erforderlichen Vorlaufzeit für die Planung und Vorbereitung der Veranstaltung müssen Abstimmungsgespräche mit Genehmigungsbehörden und Dienstleistern frühzeitig geführt werden.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft tut alles dafür, damit 2022 wieder ein Oktoberfest stattfinden kann. Das Fest ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt und Existenzgrundlage für viele Marktkaufleute, Schausteller, Wirte und Zulieferbetriebe. Mit Veröffentlichung der Ausschreibung für die Wiesn im November 2021 laufen die Vorbereitungsarbeiten. Dabei werden auch die Hygienekonzepte in Absprachen mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Gesundheitsreferat abgestimmt. Da sich das Infektionsgeschehen laufend ändert, ist derzeit noch keine Aussage über etwaige Auflagen oder Beschränkungen möglich. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat sich immer positiv geäußert, dass das Oktoberfest stattfinden kann. Die Entscheidung hierüber wird voraussichtlich Ende April, Anfang Mai getroffen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.