München hilft Kyiv II
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Dr. Evelyne Menges, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.3.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 3.3.2022 haben Sie Folgendes beantragt:
„In den städtischen Krisenstab werden weitere externe Personen, wie der ukrainische Generalkonsul, der Apostolische Exarch der Ukrainischen katholischen Gemeinde in München, ein Vertreter des Technischen Hilfswerks, des Roten Kreuz usw. aufgenommen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Daher erlaube ich mir Ihren Antrag per Brief zu beantworten.
Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters Dieter Reiter wurde der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) am 25.2.2022 einberufen. Die Leitung des SAE obliegt dabei Oberbranddirektor Wolfgang Schäuble.
Der Fokus des SAE liegt auf der internen Koordination der Referate der Landeshauptstadt München zur Bewältigung des Flüchtlingsstromes innerhalb des Stadtgebietes.
Dabei dient das Sozialreferat als fachlich betroffenes Referat als Bindeglied zu den Hilfsorganisationen und Vereinen. Zwischen dem Sozialreferat und den Vertreter*innen der Freien Wohlfahrt besteht eine kontinuierliche Abstimmung.
Weiter unterhält auch das Referat für Arbeit und Wirtschaft, im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der Stadt Kyiv, einen runden Tisch mit dem ukrainischen Generalkonsul und verschiedenen Organisationen. Auch hier besteht eine enge Anbindung und Abstimmung.Da sowohl das Sozialreferat als auch das Referat für Arbeit und Wirtschaft im SAE vertreten sind, erfolgt über die Referent*innen stellvertretend auch die Beteiligung der in Ihrem Antrag genannten Organisationen. Die Anbindung der Hilfsorganisationen, wie das Technische Hilfswerk oder das Rote Kreuz, übernimmt die Branddirektion über die regulären Meldewege.
Aus Sicht der Branddirektion ist derzeit keine regelhafte Ausweitung des SAE erforderlich.
Die oben dargestellten Besprechungs- und Abstimmungsformate werden durch das Sozialreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft auch weiterhin aufrechterhalten, sodass hier ein beidseitiger Kommunikationsfluss besteht.
Ein Hinzuziehen der jeweiligen Personen oder Organisationen kann situativ erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.