Keine weitere Zweckentfremdung von Schulen zur Flüchtlingsunterbringung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 8.3.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, „der Stadtrat möge beschließen: Die Unterbringung von Flüchtlingen im Luisen-Gymnasium (Luisenstraße 7, 80333) wird beendet. Künftig werden keine Münchner Schulen mehr zur Beherbergung von Flüchtlingen und Asylanten zweckentfremdet.“ Die Benutzung von Schulgebäuden ist nach dem Geschäftsverteilungsplan dem Referat für Bildung und Sport zuzuordnen, Katastrophenschutz dem Kreisverwaltungsreferat. Die Unterbringung Geflüchteter ist Aufgabe des Sozialreferates. Es liegt somit keine stadtratspflichtige Angelegenheit vor.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb laufende Angelegenheiten, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegen. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 8.3.2022 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Um ihren gesetzlich vorgeschriebenen und humanitär gebotenen Verpflichtungen nachzukommen, prüft die Landeshauptstadt München derzeit alle rechtlich und planerisch möglichen Optionen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Nutzung des Luisengymnasiums war eine Notlösung und wurde bereits zum 11.3.2022 wieder eingestellt. Der reguläre Schulbetrieb ist nun gesichert. Auf Basis der Katastrophenschutzpläne der Landeshauptstadt München kann es jedoch auch künftig erforderlich sein, dass Schulen und Sporthallen im Bedarfsfall zur Belegung vorbereitet werden müssen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.