München verlängert Alkoholverbot am Hauptbahnhof
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Rathaus Umschau 11 / 2023, veröffentlicht am 17.01.2023
Der Stadtrat hat am 21. Dezember in seiner Vollversammlung die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab 21. Januar 2023, 0 Uhr, im Anschluss an das bisher schon bestehende Alkoholkonsum- und -mitführverbot und ist bis 30. April 2024 gültig. Demnach ist es weiterhin ganztägig untersagt, auf öffentlichen Flächen im unmittelbaren Bereich des Hauptbahnhofs außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen Alkohol zu konsumieren bzw. alkoholische Getränke zum Zwecke des dortigen Verzehrs mitzuführen. Der genaue räumliche Umgriff (Bereich, in dem das Alkoholverbot gilt) kann unter https://stadt.muenchen.de/dms/Home/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/fachspezifisch/HA-I/Allg-Sicherheit/AlkoholverbotsVO_Geltungsbereich.pdf angesehen werden.
Polizei und Kommunaler Außendienst der Landeshauptstadt München kontrollieren, dass das Alkoholverbot eingehalten wird. Bei Verstößen gegen die Verordnung sind Bußgelder und je nach Häufigkeit auch Aufenthaltsverbote möglich.