Illegale Personenbeförderung: KVR kontrolliert konsequent
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Rathaus Umschau 151 / 2023, veröffentlicht am 09.08.2023
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) geht konsequent gegen illegale Personenbeförderung auf Münchens Straßen vor. Gerade mit Blick auf das bevorstehende Oktoberfest stellt die Behörde klar, dass sich der Kontrolldienst des Taxibüros im KVR in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München die Eindämmung der illegalen Personenbeförderung auf die Fahnen geschrieben hat.
Die Ermittlungen des Kreisverwaltungsreferates deckten im Jahr 2022 zwei Unternehmen auf, die im Bereich der Landeshauptstadt illegal gewerbliche Personenbeförderung ausführten. Hierzu nutzten die betroffenen Unternehmen entweder gefälschte oder bereits widerrufene Genehmigungsurkunden, um an der appbasierten Vermittlung von Beför- derungsaufträgen teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg konnte das KVR die Fortführung dieser Mietwagenbetriebe bereits unmittelbar nach der Entdeckung unterbinden. Hinsichtlich der zahlreichen Beförderungsaufträge, die bereits ohne die hierfür erforderliche Genehmigung ausgeführt wurden, verhängte das Kreisverwaltungsreferat jetzt Bußgelder im Bereich eines mittleren sechsstelligen Betrags gegen die verantwortlichen Unternehmen und deren Vertreter*innen. Gegen die Bußgeldbescheide können die Mietwagenunternehmen noch Rechtsmittel einlegen.
Die vorliegenden Fälle stellen keine Einzelfälle dar. Seitens des Kreisverwaltungsreferates werden aktuell weitere Verfahren wegen ungenehmigter Personenbeförderung betrieben. Es ist somit auch in Zukunft mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.
Bei diesen Mietwagen handelt es sich um Fahrdienste, die zunehmend über appbasierte Vermittlungssysteme an Fahrgäste vermittelt werden und bei denen ein Fahrgast ein Fahrzeug mit Fahrer*in bucht.
Behördlich genehmigte Mietwagen sind durch eine blau-weiße Ordnungsnummer an der Heckscheibe kenntlich gemacht. Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt im Interesse der eigenen Sicherheit, Mietwagen, die nicht über die genannte Kenntlichmachung verfügen, zu meiden und dem Kreisverwaltungsreferat anzuzeigen. Es besteht in diesen Fällen die Gefahr, dass die Fahrzeuge illegal eingesetzt werden und sich somit der intensiven Aufsicht dieser Verkehre entziehen. Dies kann zur Folge haben, dass die Fahrzeuge mit Blick auf den ordnungsgemäßen Zustand sowie den notwendigen Versicherungsschutz nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Stadträtin Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste), Vorsitzende der städtischen Taxikommission: „Diese Maßnahme des KVR ist sehr zu begrüßen. Illegale Personenbeförderung ist kein Kavaliersdelikt, eine konsequente Kontrolle daher nur folgerichtig, um diese Fahrzeuge aus dem Verkehr und ihre Halter zur Verantwortung zu ziehen. Wer verlässlich und mit verkehrssicheren Fahrzeugen von A nach B gebracht werden möchte, sollte dies mit dem Taxi tun. Auf deren Fahrer*innen und Fahrzeuge ist Verlass und Preis und Qualität sind gesichert, egal ob gerade Wiesn ist oder nicht.“
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „ Es zeigt sich, dass die Kontrollen durch das Taxibüro richtig und wichtig sind. Zum einen, um Fahrgäste zu schützen, zum anderen, um das legale und geschulte Taxigewerbe zu stärken. Das Taxigewerbe ist Teil der Daseinsvorsorge und wichtiger Mobilitätsbestandteil für viele Menschen. Dass einzelne Unternehmen sich einen Vorteil dadurch verschaffen, dass sie sich nicht an die Regeln halten, können und wollen wir nicht dulden.“