Kostenlose Menstruationsartikel zur Verfügung stellen
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Rathaus Umschau 23 / 2023, veröffentlicht am 02.02.2023
Kostenlose Menstruationsartikel zur Verfügung stellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 21.9.2021
Kostenfreie Menstruationsartikel an Schulen bereitstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste), Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 7.2.2022
Menstruationsartikel in den Vergabekatalog
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.10.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Anträge vom 22.9.2021, 7.2.2022 und 24.10.2022 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihren Anträgen baten Sie darum, dass den Schulen ermöglicht wird, kostenfreie Menstruationsartikel zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll das Schulbudget verwendet werden können. Das Referat für Bildung und Sport soll diesbezüglich auf die Schulen zugehen und sie über diese Möglichkeit informieren. Dem Stadtrat soll nach angemessener Zeit über die Umsetzung berichtet werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Landeshauptstadt München (LHM) ist die Hygiene und Gesundheit aller Schüler*innen ein großes Anliegen. Gerade vor diesem Hintergrund kann ich die von Ihnen aufgeführten Argumente nachvollziehen.
Die rechtliche Prüfung der Landeshauptstadt München hat ergeben, dass Perioden-Hygiene-Produkte nicht zum erforderlichen Sachaufwand gerech-net werden können. Allerdings würde die Landeshauptstadt München die Kosten im Rahmen der Wahrnehmung einer freiwilligen Leistung übernehmen.
Die Münchner Schulen haben somit die Möglichkeit, eine entsprechende Anschaffung aus dem Schulbudget in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Die Entscheidung bzgl. der Bereitstellung von Perioden-Hygiene-Produkten obliegt der Schulfamilie.
Wir haben die Schulen über die Möglichkeit der Anschaffung von Perioden-Hygiene-Produkten mit gesondertem Schreiben informiert und entsprechende Hilfestellung in die Definitionshilfe „Sachaufwand“ im Finanzwiki aufgenommen. Der Stadtrat erhält zur gegebenen Zeit eine Rückmeldung zum Umfang der Bestellungen seitens der Schulen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit behandelt ist.