Situation im Bahnhofsviertel verbessern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste), Nikolaus Gradl, Cumali Naz, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Andreas Schuster, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/ Volt-Fraktion), Rudolf Schabl, Hans-Peter Mehling (Freie Wähler) und Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 3.1.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 3.1.2022 und bitte zunächst die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Es waren verwaltungsinterne Abstimmungen notwendig, die leider zu einer Fristüberschreitung geführt hatten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag fordern Sie Folgendes:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung aller zuständigen Referate, der betroffenen Bezirksausschüssen sowie der Fachkundigen vor Ort auf Grundlage des SiBa-Konzeptes (Sicherheit im Bahnhofsviertel) der Universität Tübingen nachfolgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation rund um den Hauptbahnhof und das südliche Bahnhofsviertel zu realisieren:
Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Einrichtung von mindestens einem mobilen Pissoir mit Sichtschutz und täglicher Nassreinigung (inkl. Reinigung der umliegenden, besonders betroffenen Hauseingänge)
- Öffentliche Flächen für Kunst freigeben, zum Beispiel für Graffiti
- Orte ohne Konsumzwang einrichten
- Ein bis zwei geeignete Standorte im Bahnhofsviertel ausfindig machen, die sich für die Aufstellung von Trinkbrunnen eignen
- Öffentliche Plätze für Veranstaltungen und Kulturprogramme nutzen (z.B. Pop-up-Konzept am Neptunbrunnen).
Verkehrssituation verbessern
- Einrichtung sogenannter Tokio-Ampelschaltungen (im Einklang mit der StVO) im Rahmen eines Testprojekts (u.a. an der Kreuzung Goethe-, Landwehrstraße) prüfen
- Optimierte Nutzung der Parkflächen für Lieferverkehr und Gewerbetreibende, Prüfung aktuell verfügbarer Tiefgaragenstellplätze, Erarbeitung eines Gesamtkonzepts
- autofreie Wochenenden als Pilotprojekt prüfen
- Tempo 30 im Bahnhofsviertel einführen
- Sommerstraßen im Bahnhofsviertel ausweisen“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrages vom 3.1.2022 teilt das Mobilitätsreferat in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Referaten Folgendes mit:
Einrichtung von mindestens einem mobilen Pissoir mit Sichtschutz und täglicher Nassreinigung (inkl. Reinigung der umliegenden, besonders betroffenen Hauseingänge)
Hierzu nimmt das Baureferat wie folgt Stellung:
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 3.12.2019 (Sitzungsvorlage
Nr. 14-20/V 16785) wurde das Baureferat beauftragt, an 25 Standorten in öffentlichen Grünanlagen sowie an vier Standorten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Plätzen) feststehende, barrierefreie Toilettenanlagen zu erstellen. Die entstehenden vollautomatischen Unisex-Toiletten (behindertengerecht nach DIN 18040-1/Norm Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) sind ausgestattet mit aufklappbarem Babywickeltisch, unterfahrbarem Waschbecken, Seifenspender, Handtrockner mit Ablage, einer Notrufeinrichtung sowie einem Urinal. Die mit Beschluss festgesetzten Ausstattungskriterien entsprechen dem Standard zukünftiger öffentlicher Toilettenanlagen. Hinsichtlich der Zielsetzung eines gendergerechten Ausbaus und Ausstattung des öffentlichen Raums müssen neue öffentliche Toilettenanlagen den im Beschluss des Bauausschusses genannten Festsetzungen ent-
sprechen. Mobile Pissoirs, die lediglich von männlichen Personen ohne Mobilitätseinschränkung genutzt werden könnten, entsprechen diesen Festsetzungen nicht.
Zwei der insgesamt 29 mit Beschluss des Bauausschusses vom 3.12.2019 beauftragten Anlagen werden im Bereich des Südlichen Bahnhofsviertels, im Nußbaumpark und am Bavariaring im Bereich der U-Bahn Haltestelle Theresienwiese errichtet. Die Toilettenanlage im Nußbaumpark wurde schon im ersten Quartal 2023 in Betrieb genommen. Da mit den genehmigten Haushaltsmitteln nur die mit dem Beschluss festgelegten Toiletten-anlagen realisiert werden können, stehen keine Finanzmittel zur Errichtung von Urinalen bzw. weiteren Toiletten zur Verfügung.
Aktuell werden im Hauptbahnhof vier öffentliche Toilettenanlagen an folgenden Standorten betrieben:
- Hauptzugang an der Bayerstraße im Untergeschoss an Gleis 11 (Damen und Herren WC)
- Hauptzugang an der Arnulfstraße im Sperrengeschoss zur U-/S-Bahn (Damen und Herren WC)
- Gleis 26 im Mittelbereich des Obergeschosses (Damen und Herren WC)
- Starnberger Flügelbahnhof hinter Gleis 26 im Untergeschoss (Damen und Herren WC, barrierefreies WC sowie Duschen)
Zudem kann die Toilettenanlage der Bahnhofsmission (Damen- und Herren-WC, barrierefreies WC) im Kopfbereich von Gleis 11 genutzt werden. Weiterhin stehen im Bereich des Bahnhofsviertels am Sendlinger Tor sowie am Karlsplatz öffentliche Toilettenanlagen zur Verfügung. Im Bereich des Hauptbahnhofs ist insbesondere aufgrund der umfangreichen Baustellenaktivitäten durch den Neubau des Bahnhofsgebäudes/ 2. S-Bahn-Stammstrecke sowie des zukünftigen Neubaus des Karstadt-Gebäudes die Flächenverfügbarkeit aktuell eingeschränkt. Das Mobilitätsreferat will im ersten Quartal 2024 eine Beschlussvorlage in den Stadtrat einbringen, die auch Flächenmöglichkeiten zur Errichtung einer Toilettenanlage am Parkplatz an der Elisenstraße empfiehlt. In Abhängigkeit der Beschlussfassung kann das Baureferat im Nachgang mit der Planung der Anlage beginnen. Eine Vorprüfung der Fläche ergab, dass die Errichtung einer Toilettenanlage aus technischer Sicht an dem Standort möglich wäre.
Öffentliche Flächen für Kunst freigeben, zum Beispiel für Graffiti
Das Kreisverwaltungsreferat teilt zu diesem Punkt Folgendes mit:
Graffiti zeigen sich oftmals in Gestalt von Bildern, Schriftzügen oder Zeichen, die mit verschiedenen Techniken auf Oberflächen angebracht werden. Durch Graffiti wird in der Regel kein öffentlicher Straßengrund beansprucht, da diese meist auf Wandflächen, bspw. Mauern, Hauswänden oder Brückenpfeilern, verwirklicht werden. Vor dem Hintergrund, dass kein öffentlicher Straßengrund tangiert wird und somit keine Benutzung über den Gemeingebrauch hinaus stattfindet, liegt auch keine Sondernutzung vor. Für das Anbringen von Graffiti hat die Landeshauptstadt München bereits mehrere Örtlichkeiten als sogenannte „Hall of Fame“ bereitgestellt, um legales Sprayen zu ermöglichen (Bsp.: https://www.muenchen.de/aktuell/muenchens-graffiti-szene-bekommt-neue-hall-fame). In die weitere Freigabe öffentlicher Wandflächen für Graffiti müssten daher u.E. das Kulturreferat und Kommunalreferat eingebunden werden.Ggf. würde hierzu jedoch Graffiti, das auf den Boden (öffentlicher Stra-ßengrund) angebracht werden soll, eine Ausnahme darstellen, da dieses sondernutzungsrechtlich relevant sein könnte. Hier wäre eine Prüfung als temporäre Kunstaktion im öffentlichen Raum denkbar, diese würde jedoch voraussichtlich bereits mangels der Eigenschaft des „Temporären“ scheitern, sofern es sich nicht um eine leicht abwaschbare Farbe handeln würde.
Nach Eingang eines entsprechenden Antrags würde KVR-III/112 diesen auf Vollständigkeit prüfen und dann den Delegierten der Kunstkommission zur Entscheidung vorlegen. Bei einer positiven Bewertung des Gremiums würde dann eine Sondernutzungserlaubnis von KVR-III/ 112 erteilt.
Folgende Ergänzungen dazu wurden durch das Kulturreferat übermittelt: Das Kulturreferat begrüßt die Idee der Freigabe von Flächen im Bahnhofsviertel für künstlerische Gestaltungsaktionen im öffentlichen Raum bzw. für Street Art und Graffiti.
Dadurch wird nicht nur die Aufenthaltsqualität im Stadtteil verbessert, sondern auch die lokale Szene gefördert. So kann ein kreatives Experimentierfeld entstehen und der Weg geebnet werden für eine Vernetzung mit Akteur*innen des interkulturell geprägten Viertels.
Für die Bereiche Street Art und Graffiti finden sich zahlreiche Anknüpfungspunkte:
Durch die Unterstützung des Kulturreferats konnten vor Ort bereits einige Fassaden-Gestaltungen – wie das Paradiesvogel-Wandbild von Fraubath und Flin in der Bayerstraße 25 oder das sozialkritische Mural „Durch die Blume gesagt“ von Escif x Positive-Propaganda e.V. an einem städtischen Gebäude in der Paul-Heyse-Straße 20 – durchgeführt werden, an die angeknüpft werden kann. Das Kulturreferat ist mit verschiedenen Münchner Künstler*innen und Initiativen in Kontakt, die Interesse an Projekten im Bahnhofsviertel bekundet haben. Die Ideen reichen von konzentrierten Gestaltungsaktionen in Form von Festivals (Deadline Urban Art Festival) über Graffiti Jams bis hin zu partizipativen Projekten mit Jugendlichen (u.a. über Einbindung der Schulen im Bahnhofsviertel). Bei konkreten Anfragen unterstützt das Kulturreferat außerdem bei den oftmals aufwändigen Genehmigungsverfahren. Die Flächen werden in der Regel von den Künstler*innen selbst ausgewählt.
Orte ohne Konsumzwang einrichten
Das Baureferat teilt Folgendes mit:
Mit dem im Jahr 2021 durch das Baureferat neu gestalteten St.-Pauls-Platz hat der Bereich des südlichen Bahnhofsviertels einen attraktiven innerstädtischen Aufenthaltsort hinzugewonnen. Im Rahmen der Neugestaltung konnte durch einige effiziente Maßnahmen deutlich mehr Aufenthaltsqualität rings um St. Paul, Münchens zweithöchste Kirche, erreicht werden – insbesondere durch die Umwidmung der Verkehrsflächen vor dem Westportal der Kirche zur Fußgängerzone. Dadurch ist eine zentrale Platzfläche mit einem besonderen Natursteinbelag entstanden, auf der fünf neue Bäume gepflanzt werden konnten. Auch der Brunnen, der bislang auf der Südseite der Kirche ein Schattendasein fristete, wurde dorthin versetzt und markiert nun zusammen mit zwei insektenfreundlich bepflanzten Schmuckbeeten einen attraktiven Raum. Eine Vielzahl von Sitzgelegenheiten sowie insgesamt 19 neu gepflanzte Bäume rings um die Kirche ergänzen die attraktive neue Platzgestaltung.
Zudem wurden im Rahmen des Bankprogramms des Oberbürgermeisters in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss zunächst über 80 Sitzbänke im 2. Stadtbezirk aufgestellt. Im Jahr 2022 wurden in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss weitere 12 Bänke aufgestellt. Weitere Orte zum Aufenthalt ohne Konsumzwang können auf Anregung des Bezirksausschusses oder der ansässigen Anwohnerschaft mit städtischem Mobiliar ausgestattet werden.
Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten für Bürger*innen, den öffentlichen Raum in den Sommermonaten zum Aufenthalt mit Möblierung für Begrünung und Sitzen im Rahmen einer Sondernutzung selbst auszustatten:
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 23.3.2022 „Saisonale Stadträume – II“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05706) besteht für Bürger*innen die Möglichkeit, sogenannte Parklets zu errichten. Dabei können im Straßenraum Parkbuchten temporär in Aufenthaltsbereiche umgewandelt werden, auf welchen z.B. auch urbanes Gärtnern möglich ist.
Mit Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 8.6.2021 „Öffentlicher Raum für alle: Einrichtung von Stadtterrassen ermöglichen“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03496) wurde für Bürger*innen die Möglichkeit zur nicht-gewerblichen Aufstellung von Tischen und Sitzmobiliar im öffentlichen Raum geschaffen.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 5.5.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01734) besteht zudem die Möglichkeit der Genehmigung von Hochbeeten für urbanes Gärtnern auf versiegelten Flächenim öffentlichen Verkehrsraum, wie auf breiten Gehwegen oder auch auf Stellplätzen.
Ein bis zwei geeignete Standorte im Bahnhofsviertel ausfindig machen, die sich für die Aufstellung von Trinkbrunnen eignen
Auch hierzu nimmt das Baureferat Stellung:
Der Stadtrat hat das Baureferat mit Beschluss des Bauausschusses vom 4.7.2023 beauftragt, insgesamt 100 Trinkbrunnen bedarfsgerecht stadtweit in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksausschüssen zu realisieren. Das Baureferat sieht in der Schützenstraße und am St.-Pauls-Platz mögliche geeignete Standorte für einen Trinkbrunnen. Zukünftig sollten am Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof in der Bayerstraße und in der Arnulfstraße Trinkbrunnen im Zusammenhang mit der anstehenden Umgestaltung der Flächen im Zuge des Bahnhofsneubaus errichtet werden. Des Weiteren kann im Falle der Errichtung einer Toilettenanlage am Parkplatz an der Elisenstraße diese mit einem Trinkwasserspender an der Au-ßenfassade ausgestattet werden.
Öffentliche Plätze für Veranstaltungen und Kulturprogramme nutzen (z.B. Pop-up-Konzept am Neptunbrunnen)
Das Kreisverwaltungsreferat teilt zu diesem Punkt Folgendes mit:
Im Hinblick auf die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen steht das Kreisverwaltungsreferat (KVR) allen Veranstaltenden stets offen und beratend zur Verfügung und unterstützt gerne die Durchführung von Veranstaltungen insbesondere an diesem besonderen Ort. Unter anderem arbeitet das KVR derzeit maßgeblich mit dem Sozialreferat und weiteren beteiligten Stellen an einem Konzept, Jugendpartys im öffentlichen Raum zu ermöglichen (siehe StR-Antrag 20-26/A 03576). Der Alte Botanische Garten ist in diesem Zusammenhang ein noch zu prüfender Flächenvorschlag.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass der Alte Botanische Garten keine Fläche der Landeshauptstadt München ist, sondern im Eigentum des Freistaats Bayern steht. Bei größeren Veranstaltungen oder längerfristigen Nutzungen ist daher die Zustimmung der Immobilienverwaltung des Freistaats notwendig.
Weiterhin ist der Alte Botanische Garten auch eine ausgewiesene Biotopfläche und steht unter Naturschutz. Veranstaltende müssen daher nach unserer Erfahrung damit rechnen, dass umfangreiche Auflagen zum Schutz der Grünflächen von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) als notwendig erachtet werden. Insbesondere größere und/oder schwere Aufbauten hat die Untere Naturschutzbehörde bisher strikt abgelehnt.Der Neptunbrunnen steht zudem unter Denkmalschutz. Hierzu hat das KVR keine Erfahrungswerte zu den etwaigen Auflagen.
Den Alten Botanischen Garten als Veranstaltungsfläche zu nutzen, kann daher nur gelingen, wenn alle Beteiligten gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat an einem Strang ziehen und sich eindeutig positionieren. Sofern kulturelle Veranstaltungen, welche im öffentlichen Interesse der Landeshauptstadt München stehen, beantragt werden, appelliert das KVR an den Freistaat, die Fläche auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind Abstimmungen mit der UNB erforderlich, damit die naturschutzrechtlichen Auflagen auch tatsächlich mit verträglichem Aufwand und Mitteln umgesetzt werden können und keine unüberwindbaren Hürden für Veranstaltende darstellen.
Unabhängig von der Durchführung von Veranstaltungen werden durch das Kreisverwaltungsreferat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Aufenthaltsqualität im Alten Botanischen Garten zu erhöhen. So wird der Bereich u.a. durch den Kommunalen Außendienst (KAD) bestreift, um das Sicherheitsgefühl der Nutzer*innen zu verbessern.
Das Kreisverwaltungsreferat erlässt z.B. bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Einzelfällen sicherheitsrechtliche Aufenthaltsverbote, deren Einhaltung durch die Polizei und den KAD kontrolliert wird. Außerdem wurde vom Kreisverwaltungsreferat ein sog. „Operativer Runder Tisch HBF (ORT HBF)“ eingerichtet, der bereits drei Mal getagt hat. Dieser hat die Aufgabe einen Gesamtüberblick über die relevante Problemlage im Bahnhofsviertel zu erstellen, hierzu passende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen im Konsens mit allen Beteiligten des ORT HBF zu erarbeiten, um diese dann zur Umsetzung zusammen dem Stadtrat vorzulegen. Im ORT HBF sind die im Viertel tätigen Akteur*innen sowie folgende Referate vertreten: Baureferat, Mobilitätsreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Referat für Bildung und Sport, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Gesundheitsreferat sowie das Sozialreferat. Die Beschlussvorlage soll dem Stadtrat im April 2024 zur Abstimmung vorliegen. Die Hilfsangebote des Sozialreferates und des Gesundheitsreferates ergänzen diese sicherheits- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Die Verbesserung der Sicherheitssituation und Aufenthaltsqualität im Alten Botanischen Garten wird in den Sitzungen des Sicherheits- und Aktionsbündnisses Münchner Institutionen (S.A.M.I) regelmäßig thematisiert. Bestehende Maßnahmen werden evaluiert und ggf. fortgeschrieben.Auch hierzu gibt es einen ergänzenden Textbeitrag des Kulturreferats: Auch für die zeitgenössische Kunst im öffentlichen Raum bietet das Areal Potenziale:
Besonders der Alte Botanische Garten wird für temporäre Kunstprojekte ausgiebig genutzt. Im Rahmen des Programms „Public Art München“ des Kulturreferats für temporäre Kunst im öffentlichen Raum finden sich hier zahlreiche Beispiele. Zu nennen ist die aktuelle Installation „Maria Luiko, Trauernde, 1938“ von Michaela Melián am Neptunbrunnen, die die nationalsozialistische Architektur mit der Erinnerung an eine jüdische Künstlerin kontrastiert, die vom NS-Regime ermordet wurde. Auch befindet sich auf dem Gelände der Kunstpavillon, der nicht nur in seinen Räumen, sondern auch in Form von großen Projekten im öffentlichen Raum den Alten Botanischen Garten bespielt, so geschehen im von Public Art München geförderten Projekt „Im Grünen“ 2021.
Eine weitere Nutzung des Areals für zeitgenössische Kunst wird von Seiten des Kulturreferats ausdrücklich begrüßt. Die Auswahl von Orten für das Programm Public Art München wird jedoch von den einreichenden Künstler*innen vorgenommen.
Zu den beantragten Punkten zur Verbesserung der Verkehrssituation nimmt das Mobilitätsreferat wie folgt im Einzelnen Stellung:
Einrichtung sogenannter Tokio-Ampelschaltungen (im Einklang mit der StVO) im Rahmen eines Testprojekts (u.a. an der Kreuzung Goethe-, Landwehrstraße) prüfen
Bereits im Jahr 2018 wurde das Kreisverwaltungsreferat (zuständig ist heute das Mobilitätsreferat) vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beauftragt, die Anwendung von „‚Rundum Grün‘ für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Ampelkreuzungen“ (StR-Antrag Nr. 14-20/ A 04089) zu prüfen. In einer recht ausführlichen Stellungnahme kam das Kreisverwaltungsreferat damals zum Ergebnis, dass „Rundum Grün“ für zu Fuß Gehende möglichst nicht in der Landeshauptstadt München angewandt werden sollte.
Mit ein Hauptgrund für die damalige Entscheidung war die resultierende längere Wartezeit für zu Fuß Gehende und die hierdurch begründete Wahrscheinlichkeit, dass dies zu erhöhter Regelmissachtung – mit ggf. auch zunehmenden Konfliktpotential – führen wird. So weit uns bekannt ist, wurden auch „Rundum-Grün“-Schaltungen für zu Fuß Gehende bereits in anderen Kommunen wieder zurückgebaut.Das Mobilitätsreferat ist nach wie vor nicht von der Zweckmäßigkeit dieser Signalschaltungsvariante überzeugt, möchte aber eine versuchsweise Erprobung einer solchen „Rundum Grün“-Schaltung für zu Fuß Gehende im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München zur Sammlung von eventuell neuen Erfahrungen durchführen.
Die genannte Kreuzung Goethe-/Landwehrstraße scheint hierfür zunächst prinzipiell geeignet zu sein, da sie zumindest die vom Mobilitätsreferat ermittelten Grundvoraussetzungen erfüllen kann:
- kompakter Kreuzungsbereich (somit geringere Verlustzeiten)
- keine Radverkehrsanlagen (wg. zusätzlicher i.d.R nicht abwickelbarer Feindlichkeiten)
- kein ÖPNV (negative Auswirkung auf ÖPNV-Beschleunigung)
- ausreichende Warteflächen für zu Fuß Gehende (wg. höherer Aufnahmekapazität aufgrund der längeren Wartezeit)
Bei der Erprobung dieser „Rundum-Grün“-Schaltung handelt es sich um einen Versuch „unter Laborbedingungen“, der somit nicht auf beliebige andere Örtlichkeiten übertragen werden kann.
Aufgrund des bereits sehr hohen Betriebsalters des an der Lichtsignalanlage Goethe-/Landwehrstraße vorhandenen Steuergerätes, werden wir zunächst auch den altersbedingten Austausch dieses Steuergerätes abwarten. Entsprechende Anordnungen hierfür wurden schon vor einiger Zeit erteilt und sind bereits zur Umsetzung vorgesehen. Aufgrund der großen Fülle von Maßnahmen im Bereich von Lichtsignalanlagen und der begrenzten Ressourcenverfügbarkeit kann derzeit allerdings noch kein genauer Umsetzungszeitpunkt genannt werden.
Der konkrete Versuchsablauf muss ebenfalls noch bestimmt werden, um mit möglichst überschaubaren Ressourcenaufwand nutzbare Ergebnisse zu erzielen und neue Erfahrungen zu sammeln. Hierzu zählt neben der eigentlichen „signaltechnischen Projektierung“ auch die vermutlich mit höherem personellen Ressourcenaufwand verbundene und über einen längeren Zeitraum notwendige Begleitung/Beobachtung des Versuchsablaufs vor Ort.
Optimierte Nutzung der Parkflächen für Lieferverkehr und Gewerbetreibende, Prüfung aktuell verfügbarer Tiefgaragenstellplätze, Erarbeitung eines Gesamtkonzepts
Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit ein Logistikkonzept für die Landeshauptstadt München. Bestandteil dessen ist die Erstellung einer Roadmap„Urbane Logistik für die Altstadt und die Innenstadt“. In diesem Zusammenhang werden Liefer- und Ladezonen ausgeweitet, was in diesem Jahr noch unter anderen im BA 2 stattfindet.
Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer werden darüber hinaus Stellplatzpotentiale für Logistik und Handwerk in den Innenstadt-Parkhäusern evaluiert. Für das neue Parkhaus in der Adolf-Kolping-Straße ist ebenfalls eine Logistikfläche vorgesehen.
Autofreie Wochenenden als Pilotprojekt prüfen
Das Mobilitätsreferat beschäftigt sich weiterhin damit, Straßenräume in unterschiedlichen Formen anders zu nutzen. Hierbei sind insbesondere Sommerstraßen und Parklets zu nennen. Mit Blick auf den Aufwand, aber auch Begreifbarkeit und Nutzung der Räume, setzt sich das Mobilitätsreferat insbesondere für mehrwöchige bzw. mehrmonatige Umgestaltungen ein. Eine Vollsperrung ist dabei nur in sehr wenigen Straßen möglich, da diese immer der Erschließung von Gebäuden dienen. Auch bei Sperrungen für einen Tag oder ein Wochenende ist eine komplette Autofreiheit in Bereichen mit Grundstückszufahrten de facto nicht zu erreichen, da eine Erreichbarkeit für Anwohnende und Gewerbebetriebe sowie Rettungskräfte stets gewährleistet sein muss. Der Ansatz temporärer Straßensperrungen ausschließlich zum Flanieren wurde daher zugunsten anderer Ansätze bisher nicht weiter verfolgt. Als weitere Form der Saisonalen Straßenräume werden temporäre Spielstraßen erprobt.
Das Mobilitätsreferat steht der Möglichkeit, temporäre Spielstraßen künftig stundenweise oder auch regelmäßig einzurichten, aufgeschlossen gegenüber. Aufgrund der aktuellen Fülle von Aufgaben im Zusammenhang mit temporären Projekten (insbesondere: Sommerstraßen, Parklets, Superblocks und zahlreichen bürgerschaftlichen Projekten im Zusammenhang mit dem Mobilitätskongress) und einer weiterhin sehr angespannten Personalsituation des zuständigen Bereichs, muss die Bearbeitung derzeit leider zurückgestellt werden.
Alternativ könnten (Anlieger-)Straßenfeste in den Stadtbezirken (maximal zwei Mal pro Jahr für jeweils drei Tage) durchgeführt werden. Die Veranstalter*innen (z.B. örtlicher Bezirksausschuss) müssen acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferats stellen und sind während der Veranstaltung für die Einhaltung der festgelegten Auflagen sowie für den sicheren Veranstaltungsablauf verantwortlich.
Wie bereits in den letzten beiden Jahren wurde die Initiative FreiRaumViertel im südlichen Hauptbahnhofsviertel erneut aktiv. So wurden im Zeitraumvon Anfang August bis Ende Oktober acht Parkplätze an sieben Standorten im südlichen Bahnhofsviertel als Parklets zeitweise umgestaltet. Dabei konnten verschiedene, standortspezifische Gestaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten wie Aufenthalt, Gärtnern, z.T. mit Rollrasen oder Beeten, oder eine Radabstellanlage sowie einem kulturellen Programm umgesetzt werden. Auch 2023 wurde eine ähnlich Implementierung von Seiten der Initiative an gleicher Stelle umgesetzt, wobei der Fokus noch stärker auf der Verkehrsberuhigung lag. Erneut wurden Parklets an den bisherigen Standorten im Viertel umgesetzt und mit unterschiedlichen, standortspezifische Gestaltungen (Sitzmöglichkeiten, Rollrasen, Hochbeete, etc.) bestückt. Dieses Jahr kam ein weiteres Parklet dazu, welches als „Greenlet“ speziell Platz ausschließlich für urbanes Gärtnern bot. Darüber hinaus wurde im Rahmen des diesjährigen Mobilitätskongresses zur Förderung alternativer, umweltschonenden Mobilitätsarten mit Errichtung von sogenannten „Ridelets“ zusätzliche Fahrrad- und Lastenradabstellplätze (ca. 12 Plätze) sowie Parkplätze für Carsharing geschaffen.
Tempo 30 im Bahnhofsviertel einführen
Der Gesetzgeber hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h beschränkt (§ 3 Abs. 3 Ziffer 1 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde kann von dieser Norm nur in den Fällen abweichen, in denen besondere, in der StVO definierte Gründe vorliegen. Sie müssen in einer besonderen Unfalllage, einer außergewöhnlichen Eigenart des Straßenverlaufes und solchen Tatsachen begründet sein, die der Kraftfahrer aus seiner Sicht nicht wahrzunehmen vermag.
Nach den einschlägigen Bestimmungen der StVO und der hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) können Geschwindigkeitsbeschränkungen entweder als Einzelmaßnahme oder als Zonenregelung (Tempo 30-Zonen) angeordnet werden. Beide Varianten sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das MOR schöpft dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und bringt auch in Umplanungsprozessen notwendige Änderungen ein, um künftig ggf. die Voraussetzungen erfüllen zu können.
Derzeit gibt es im Stadtgebiet über 450 Tempo 30-Zonen und eine Vielzahl von Einzelanordnungen etwa im Bereich vor sensiblen Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen etc.), aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Immissionsschutzes (Luft, Lärm). Auf ca. 85 Prozent des Münchner Straßennetzes gilt auf Basis der aktuellen Vorschriften bereits Tempo 30.Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit für ein ganzes Stadtbezirksviertel bzw. das Stadtgebiet ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht möglich.
Der Bundestag hat am 20.10.2023 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und den Entwurf der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verabschiedet. Am 24.11.2023 wurde die StVG-Novelle aber vom Bundesrat abgelehnt. Welche Änderungen sich im Straßenverkehrsrecht nun ergeben werden, ist derzeit noch nicht geklärt.
Sommerstraßen im Bahnhofsviertel ausweisen
Das Vorschlagsrecht für die Münchner Sommerstraßen liegt bei den örtlichen Bezirksausschüssen. In diesem Jahr wurde von dem für das Bahnhofsviertel zuständigen BA 2 u.a. erneut der Holzplatz im beliebten Glockenbachviertel sowie zwei Abschnitte der Schillerstraße vorgeschlagen. Die Entscheidung fiel – wie bereits in den letzten zwei Jahren auch – auf den Holzplatz. Dieser wurde für den Zeitraum vom 26.6.2023 bis 31.10.2023 im Abschnitt der nördlichen Nebenfahrbahn vor den Hausnummern 14-18 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.