Stromkostenzuschuss: Manchmal muss es mehr sein!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.9.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie fordern die Landeshauptstadt München auf, den städtischen Stromkostenzuschuss für Familien mit mehr Personen anzuheben. Im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.1.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05213) wurde der Zuschuss zu den Stromkosten auf eine Höhe von bis zu 50 Euro für 1- und 2-Personen-Haushalte sowie auf bis zu 100 Euro ab 3-Personen-Haushalte festgelegt. Sie machen in Ihrem Antrag geltend, dass sich der Energiebedarf für eine Familie mit vier oder fünf Kindern um ein Vielfaches (für Waschen, Bügeln, Wohnfläche) erhöht und fordern eine Nachbesserung bezüglich der Höhe des Zuschusses für diese Familien.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Wie in der Vorlage ausführlich dargestellt wurde, wird der Zuschuss als teilweiser Ausgleich für die erheblich angestiegenen Kosten für die Haushaltsenergie (z. B. Kochen, PC) ausgereicht, nicht jedoch für Heizkosten. Die Übernahme von Letzteren kann jedoch schon jetzt als gesetzliche Leistung beim Jobcenter München bzw. im Sozialbürgerhaus beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob betroffene Personen im laufenden Hilfebezug sind oder nur einen Zuschuss für die Bezahlung der Heizkostenabrechnung benötigen. Die Wohnfläche spielt bei der Bemessung der Haushaltsenergie allenfalls eine geringe Rolle. Es lohnt sich daher, bei den oben genannten Stellen nachzufragen, wenn man unsicher ist, ob man anspruchsberechtigt ist.
Auch die Strompreisbremse wird ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Kosten für die Haushaltsenergie wieder leichter zu finanzieren sind.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.