Krisenkonzept in der öffentlichen Verwaltung dringend notwendig
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Sabine Bär (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.6.2022
Antwort Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch:
In Ihrem Antrag fordern Sie:
„Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, ein Krisenkonzept in der öffentlichen Verwaltung, mit geeigneten Pufferansätzen, einzuführen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 15.6.2022 können wir Ihnen jedoch folgendes mitteilen:
Wie im SAE Corona am 11.11.2022 beschlossen, endet die Taskforce PEIMAN zum 31.3.23. In diesem Zusammenhang bat Herr Oberbürgermeister Reiter um eine Bekanntgabe im Stadtrat zum Ende von PEIMAN sowie einer Darstellung der geleisteten Arbeit. Hierfür wurde im Personal- und Organisationsreferat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche ein Konzept erarbeitet, wie zukünftig kurzfristig in Krisensituationen reagiert werden kann. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im März 2023 dem Stadtrat vorgestellt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.