Sitzbänke mit (FSC-/Naturland-zertifiziertem) Holz aus Münchner Wäldern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 6.7.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 6.7.2022 Folgendes beantragt:
„1. Die Stadtverwaltung wird gebeten darzulegen, inwieweit sie bei der Beschaffung von Außenmobiliar im öffentlichen Raum auf das nachhaltige, erneuerbare Material Holz setzt und inwieweit bekannt ist, wo das verwendete Holz jeweils herkommt (lokal, regional oder ‚weit gereist‘?)
2. Wir bitten darum zu prüfen, ob, wie und wo im öffentlichen Raum und möglichst auch bei größeren privaten Projekten künftig wieder vermehrt Sitzmöbel aus Holz eingesetzt werden können. Gedacht ist z.B. an die ehemals übliche, beliebte ‚Münchner Bank‘ aus Holzsprossen bzw. -leisten anstelle der heute verbreiteten unbequemen, energieaufwendig hergestellten, weit gereisten Metallgitterkonstruktionen und Steinblö- cke.
3. Dafür soll Holz aus FSC-/Naturland-zertifizierten Wäldern, die der Stadt München gehören, verwendet werden. Der Beschaffungserlass für Holzprodukte des Bundes gibt hierzu Hinweise.
4. Die Bänke werden zwecks Öffentlichkeitsarbeit als regional/zertifiziert gekennzeichnet.
5. Die Stadt prüft, wie privaten Bauherren, die man zur Verwendung solcher Holzbänke für ihre Außenanlagen nicht verpflichten kann, zumindest eine Empfehlung mit Hinweis auf den ökologischen Hintergrund mit an die Hand geben kann.
6. Die Stadtverwaltung setzt sich mit Fachbetrieben und anderen Kommunen, die (wieder) auf Holzbänke setzen, ins Benehmen, um geeignete, lokal/regional verfügbare Holzarten sowie Lösungen zur Vermeidung von Vandalismus und Diebstahl zu finden. Gedacht werden könnte auch an Projekte mit Jugendlichen, um auf konstruktive Weise ein Bewusstsein für den Wert öffentlichen Eigentums zu schaffen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages (Punkte 2 bis 6) betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, auch Punkt 1 auf diesem Wege zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 6.7.2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Punkt 1:
Die Stadtverwaltung wird gebeten darzulegen, inwieweit sie bei der Beschaffung von Außenmobiliar im öffentlichen Raum auf das nachhaltige, erneuerbare Material Holz setzt und inwieweit bekannt ist, wo das verwendete Holz jeweils herkommt (lokal, regional oder „weit gereist“?)
Antwort:
Grundsätzlich wird für Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum das Material Holz verwendet. Die Standardbänke der Stadt München für den Straßenraum bzw. für Grünanlagen bestehen aus einem schlanken Metallguss- bzw. Betonsockel, auf dem Holzlatten befestigt sind. Das Baureferat verwendet dafür ausschließlich Holz aus Forstbetrieben mit nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft. Neben der FSC-/Naturland-Zertifizierung sind auch andere Nachweise, z.B. PEFC, zugelassen. Für die Holzauflage werden für den Außenbereich geeignete Nadelhölzer wie z.B. die heimische Lärche verwendet, da sie aufgrund ihrer hohen Dichte einen guten Schutz vor Witterungseinflüssen und vor der Zersetzung durch Mikroorganismen, Pilze und Insekten bieten. Die heimische Fichte weist diese Eigenschaften nicht auf und ist daher für den langlebigen Einsatz im Freien nicht geeignet.
Das Holz muss aufgrund der Vergabemenge über eine europaweite Ausschreibung beschafft werden. Gegenwärtig werden z.B. die Banklatten für die Gartenbaubänke von einer Firma aus 78183 Hüfingen bezogen. Das Holz stammt aus nachhaltiger Forstwirtschaft aus dem Schwarzwald und ist nach FSC und PEFC zertifiziert.
Punkt 2:
Wir bitten darum zu prüfen, ob, wie und wo im öffentlichen Raum und möglichst auch bei größeren privaten Projekten künftig wieder vermehrt Sitzmöbel aus Holz eingesetzt werden können. Gedacht ist z.B. an die ehemals übliche, beliebte „Münchner Bank“ aus Holzsprossen bzw. -leisten anstelle der heute verbreiteten unbequemen, energieaufwendig hergestellten, weit gereisten Metallgitterkonstruktionen und Steinblöcke.
Antwort:
Sitzgelegenheiten aus Metall werden für den öffentlichen Raum nicht mehr neu beschafft, es wird lediglich im Bedarfsfall schadhaftes Mobiliarin Bestandssituationen ausgetauscht. Im Rahmen von Platzneugestaltungen werden in Einzelfällen Sitzblöcke aus Beton als landschaftsarchitektonisches Element, z.B. zur Einfassung von Grünflächen, eingesetzt. Auch diese Elemente erhalten grundsätzlich Sitzauflagen und Rückenlehnen aus Holz.
Nur in Ausnahmefällen kommen andere Materialien als Holz für Sitzgelegenheiten zum Einsatz. In der Fußgängerzone werden ausschließlich Metallgitter-Stühle bzw. -Sitzschalen an Rundbänken um Bäume verwendet. Stühle ermöglichen in der stark frequentierten Fußgängerzone eine größere Flexibilität, können mit den Pflanztrögen kombiniert aufgestellt und für Veranstaltungen abtransportiert werden. Das aktuelle Modell der Firma Erlau wurde nach Durchführung einer Marktanalyse mit Bemusterung durch ein Gremium ausgewählt und am 4.3.2008 vom Stadtrat beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 11729). Der Werkstoff Holz für den Stuhl wurde sowohl aus stadtgestalterischen Gründen als auch aufgrund mangelnder Robustheit und Witterungsbeständigkeit als nicht geeignet für den intensiven Einsatz in der Fußgängerzone befunden.
Ebenfalls aus Metallgitter ist das Bankmodell Olympia, das seinerzeit für den Olympiapark angeschafft wurde und auch im Westpark und Ostpark sowie auf wenigen anderen Plätzen aufgestellt wurde. Außerdem wird im Verantwortungsbereich der Stadtwerke München GmbH ein Metallgittermodell als Wartemöglichkeit an ÖPNV-Haltestellen eingesetzt.
Auf den Einsatz von Sitzmöbeln aus Holz bei privaten Projekten hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss (siehe auch Ausführungen zu Punkt 5). Bei von Privaten herzustellenden Dienstbarkeitsflächen wird von der Stadtverwaltung auf die Verwendung von Holz für Sitzgelegenheiten geachtet.
Punkt 3:
Dafür soll Holz aus FSC-/Naturland-zertifizierten Wäldern, die der Stadt München gehören, verwendet werden. Der Beschaffungserlass für Holzprodukte des Bundes gibt hierzu Hinweise.
Antwort:
Bislang wurde die Verwendung von Holz aus FSC-/Naturland-zertifizierten Wäldern, die im Besitz der Stadt München sind, bei der Beschaffung von Holz nicht gefordert. Die städtische Forstverwaltung teilt hierzu mit, dass zu den aktuellen Marktpreisen FSC-Fichtenholz in runder Form und Längen bereitgestellt werden kann, eine Weiterveredelung zu Schnittholz ist durch die städtische Forstverwaltung jedoch nicht leistbar, dies könnte nur durch einen externen Auftragnehmer gewährleistet werden. Da, wie unter Punkt 1 ausgeführt, für einen Einsatz als Banklatten nur die heimische Lärche inFrage kommt, ist eine Verwendung von Holz aus Münchner Wäldern nicht möglich. Außerdem wäre eine Einschränkung des Wettbewerbs in Form einer lokalen Begrenzung der Bezugsquellen vergaberechtlich und hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit für die schnelle Instandsetzung von Sitzbänken problematisch.
Punkt 4:
Die Bänke werden zwecks Öffentlichkeitsarbeit als regional/zertifiziert gekennzeichnet.
Antwort:
Eine Kennzeichnung der Bänke als regional/zertifiziert zur Öffentlichkeitsarbeit ist möglich, kann aber aufgrund der hohen Anzahl an Bestandsbänken nur im Rahmen des Austausches von Latten oder der Neuaufstellung von Bänken umgesetzt werden.
Punkt 5:
Die Stadt prüft, wie privaten Bauherren, die man zur Verwendung solcher Holzbänke für ihre Außenanlagen nicht verpflichten kann, zumindest eine Empfehlung mit Hinweis auf den ökologischen Hintergrund mit an die Hand geben kann.
Antwort:
Die für die Genehmigung von privaten Bauvorhaben zuständige Lokalbaukommission teilt hierzu Folgendes mit:
„Aus Sicht der Abteilung Baumschutz und Freiflächengestaltung erscheint die prioritäre Verwendung von Holz gegenüber von Metall aus Gründen der Nachhaltigkeit zu pauschal, da hier z.B. der Aspekt recycelten Holzes oder recycelter Metalle unberücksichtigt bleibt. Recycelter Kunststoff findet z.B. gerade bei der Herstellung von Bänken und Spielgeräten Verwendung. Sollte es wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen für die Verwendung nachhaltiger Materialien im Außenbereich geben, wird sich die Abteilung Baumschutz und Freiflächengestaltung diesen nicht verschließen.“
Punkt 6:
Die Stadtverwaltung setzt sich mit Fachbetrieben und anderen Kommunen, die (wieder) auf Holzbänke setzen, ins Benehmen, um geeignete, lokal/regional verfügbare Holzarten sowie Lösungen zur Vermeidung von Vandalismus und Diebstahl zu finden. Gedacht werden könnte auch an Projekte mit Jugendlichen, um auf konstruktive Weise ein Bewusstsein für den Wert öffentlichen Eigentums zu schaffen.
Antwort:
Wie unter Punkt 1 ausgeführt, werden für die Holzauflage für den Außenbereich geeignete Nadelhölzer wie beispielsweise die heimische Lärche verwendet.
Das Stadtmobiliar wird im Zuge der regelmäßigen Begehungen von Straßen, Plätzen und Grünanlagen kontrolliert und festgestellte Beschädigungen zeitnah behoben. Selbstverständlich treten Beschädigungen und Abnutzungen des Mobiliars an hochfrequentierten Aufenthaltsbereichen auf. Die Anzahl der Schäden ist aber im Verhältnis zu den Tausenden Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum relativ gering.
Das Sozialreferat teilt zum Thema Projekte mit Jugendlichen Folgendes mit:
„Das Sozialreferat/Stadtjugendamt möchte an dieser Stelle grundsätzlich darauf hinweisen, dass Vandalismus und Diebstahl von öffentlichem Eigentum von allen Altersgruppen begangen werden. Mögliche Projekte sollten sich daher an alle Einwohner*innen Münchens richten und nicht an einzelne Zielgruppen.
Bezogen auf Projekte allein mit Jugendlichen sieht das Sozialreferat/Stadtjugendamt aktuell keine Notwendigkeit. Die Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und von Streetwork sind im regelmäßigen Kontakt und Austausch mit jungen Menschen, auch im Kontext öffentlicher Raum.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.