In ihrer Ausgabe vom 15. April schreibt die Süddeutsche Zeitung unter der Überschrift „Wie man an ein Festzelt kommt“, die Brauereien und Schützenvereinigungen müssten dem RAW jeweils mindestens zwei Vorschläge für die Betreiber ihrer Zelte nennen. Bekanntgegeben werde nur der zum Zug kommende Bewerber, weshalb die Identität des alternativen Bewerbers zu den „wohl am besten gehüteten Geheimnissen der Stadt“ gehöre. Zudem heißt es in der selben Zeitung unter der Überschrift „Wiesnwirt zwischen Shitstorm und Strafbefehl“, es könne im Mai zu dem ungewöhnlichen Fall kommen, dass der Stadtrat den von der Brauerei vorgeschlagenen Wirt für die Bräurosl ablehne. Für einen solchen Fall gebe es „aber immer eine geheime Alternative“.
Das RAW stellt zur Vermeidung einer neuerlichen Legendenbildung rund um die Wiesnzulassungen klar: Die Brauereien und Schützenvereinigungen schlagen bei ihrer Bewerbung jeweils nur einen Wirt vor. Die Identität alternativer Bewerber bleibt deshalb naturgemäß ein Geheimnis. Die Stadt gibt die erfolgreichen Bewerber nach der Beschlussfassung nicht bekannt, da es sich um einen nichtöffentlichen Beschluss handelt, der auf Dauer der Geheimhaltung unterliegt. In der Praxis zeigt es sich jedoch, dass es ein leichtes ist, die Betreiber bereits vor der Beschlussfassung über die jeweiligen Homepages der Festzelte zu identifizieren. Die Frage ist nämlich nicht, wer Wiesnwirt wird, sondern in eher seltenen Einzelfällen, ob jemand, der Wiesnwirt ist, auch Wiesnwirt bleibt. Jede Entscheidung darüber muss und wird gerichtsfest getroffen werden.