Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur verankern III: Sichtbarkeit im Quartier
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Rathaus Umschau 98 / 2023, veröffentlicht am 24.05.2023
Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur verankern III: Sichtbarkeit im Quartier
Antrag Stadträtinnen Sonja Haider und Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/ München-Liste) vom 15.9.2022
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, Akteur*innen aus den Münchner Stadtbezirken die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen von Kulturveranstaltungen in ihren Vierteln zu präsentieren. Die mobile Stadtteilkulturarbeit ist laufendes Geschäft des Kulturreferats in der Abteilung 2/Stadtteilkultur, Regionale Festivals, Kulturelle Infrastruktur, Veranstaltungstechnik. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 15.9.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Abteilung 2 des Kulturreferats führt mit den Statteilwochen und Kulturtagen in der Regel jährlich drei Stadtteilkulturfestivals in wechselnden Stadtbezirken durch.
Alle Interessierten und Engagierten aus den jeweiligen Stadtteilen sind eingeladen, sich an der Programmgestaltung zu beteiligen. Das Kulturreferat bietet Bühnen z.B. für Hobby-Bands, Auftrittsmöglichkeiten für professionelle Künstler*innen, Platz für Ausstellungen oder Raum für Workshops, Lesungen und Vorträge. Auch Themenvorführungen, Rundgänge und „Tage der offenen Türen“ können ins Programm aufgenommen und unterstützt werden. Institutionen wie die Münchner Volkshochschule, die Stadtbibliotheken sowie Nachbarschaftstreffs sind regelmäßige Kooperationspartner. Das Kulturreferat fördert die Umsetzung der Projekte z.B. mit finanziellen Mitteln, technischer Ausstattung und Betreuung, Beratungsleistungen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Fokus der „mobilen Stadtteilkulturarbeit“ des Kulturreferats liegt sachgemäß auf kulturellen Beiträgen und der Förderung der Kulturszene in den Münchner Stadtvierteln. Dennoch entstehen immer wieder Schnittstellen zu gesellschaftlich relevanten Themen, mit welchen sich auch die Bewohner*innen und Kulturschaffenden beschäftigen. So können im Rahmen der Festivals des Kulturreferats und mit dessen Hilfe regelmäßig Formatewie eine Kombination von Konzerten und Infoveranstaltungen zu Ökologie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit oder Kunstausstellungen, die sich inhaltlich mit dem Themenbereich Natur und Umwelt befassen, realisiert werden. Im Veranstaltungsprogramm 2023 finden sich verschiedene Beispiele für solche Programmpunkte:
Das Klima Café im Bürgertreff treff+tee e.V. und die Klimainitiative München bespielen bei der Stadtteilwoche Forstenried-Fürstenried-Solln an fünf Tagen eine eigene Pagode am Festplatz mit Vorträgen, Diskussionsrunden, Expertengesprächen, Workshops und spielerischen Informationsangeboten zu Themen wie Klimawandel, Gemeinwohl-Ökonomie, nachhaltiges Leben im Stadtteil, Alltagsmobilität und Lebensmittelverschwendung. Der Politische Stammtisch Fürstenried führt zudem eine öffentliche Podiumsdiskussion mit dem Titel „Klimawandel vor unserer Haustür: Was tun?“ zum Umweltschutz im Stadtteil mit Vertreter*innen aus Politik und Initiativen durch. Bei den Kulturtagen Bogenhausen zeigt der Bund Naturschutz eine Freiluft-Wanderausstellung „BodenKULTURtage“ über den Boden als Ernährungsgrundlage und den schrumpfenden Bestand an natürlichem Bodenbestand in der Großstadt. Im Bürgerpark Oberföhring lädt der ergon e.V. unter anderem in Kooperation mit dem Ökoprojekt MobilSpiel am interkulturellen Gemeinschaftsgarten Grünstreifen zu einem Mitmachprogramm für Kinder und Familien unter dem Titel „FasziNatur – Wertvolles Grün in der Stadt“ sowie zu Führungen, Konzerten und Kunstaktionen, Infoangeboten, einer Büchertauschbörse und thematischen Filmvorführungen.
Ein festes Programmmodul der Veranstaltungen ist außerdem der sog. „Infomarkt“ an den Wochenenden. Bei diesem können sich Einrichtungen, Vereine und Initiativen auf dem „Festplatz“, der während des Festivals als Hauptveranstaltungsort möglichst zentral im Stadtbezirk eingerichtet wird, parallel zum Bühnenprogramm und weiteren Angeboten mit Informationsständen und Mitmachaktionen präsentieren.
Eingeladen sind vor allem Aktive aus den jeweiligen Stadtteilen – aber auch Organisationen mit gesamtstädtischer Reichweite und die Stadtgesellschaft betreffenden Tätigkeitsfeldern steht die Teilnahme offen. So wird es Akteur*innen aus dem Nachhaltigkeitsbereich ermöglicht, neben Akteur*innen aus kulturellen oder sozialen Gebieten im Rahmen eines Festivals mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt ein lokales Publikum zu erreichen. Besucher*innen können sich vor Ort in der eigenen Nachbarschaft über bestehende Engagements und Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Bei den diesjährigen Festivals stellen so Institutionen und Gruppierungen wie beispielsweise der AK Umwelt der Andreaskirche Fürstenried-West, die Naturschutzjugend im LBV, das LETS Tauschnetz,der Gartenbauverein München-Daglfing e.V. oder der Gemeinschaftsgarten rosen_heim Ramersdorf sich und ihre Arbeit im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz vor.
Das Kulturreferat begrüßt das vielfältige Engagement der genannten und anderer Akteur*innen sowie die Verknüpfung ökologischer Inhalte mit den Stadtteilkulturfestivals ausdrücklich und ist selbstverständlich gerne weiterhin bereit, eine Integration von Beiträgen, Projekten und Initiativen aus dem Bereich Nachhaltigkeit in das Programm der Stadtteilwochen und Kulturtage zu ermöglichen und aktiv zu unterstützen.
Die Einladung zur Beteiligung an den Stadtteilwochen und Kulturtagen 2024 wird im Herbst 2023 in vorheriger Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksausschüssen veröffentlicht und in den Stadtteilen versandt, um eine rechtzeitige Einbeziehung der Aktiven vor Ort zu ermöglichen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.