Nach mehreren Informationsveranstaltungen für die Bezirksausschüsse, Verbände und Bürger*innen wird nun das formelle Verfahren zur Novellierung der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München von Dienstag, 11. Juni, bis Mittwoch, 10. Juli, durchgeführt. In diesem Zeitraum kann der Entwurf der neuen Baumschutzverordnung, eine Übersichtskarte mit den geplanten Schutzgebieten und 82 detaillierte Karten für die einzelnen Stadtteile eingesehen werden. Dies ist im städtischen Dienstgebäude in der Blumenstraße 28 b, Raum 071, jeweils von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18 Uhr möglich. Von Dienstag, 11. Juni, bis Mittwoch, 10. Juli, sind die Unterlagen auch online unter http://www.muenchen.de/baumschutz abrufbar.
Um Münchens Bäume künftig noch besser zu schützen, sind schwerpunktmäßig folgende Neuerungen vorgesehen:
Der Baumschutz soll auf Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimetern (gemessen ein Meter über dem Erdboden) ausgedehnt werden. Der aktuelle Mindestumfang liegt bei 80 Zentimetern.
Zudem sollen Obstbäume sowie größerer Klettergehölze in den Baumschutz einbezogen werden.
Die Festlegung von Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sollen in Abhängigkeit von Größe, Vitalität, etc. des beantragten Baumes konkretisiert werden, was zu umfangreicheren Ersatzpflanzungen und höheren Ausgleichszahlungen insbesondere im Baugenehmigungsverfahren führen würde.
Zudem soll sich die Förderung auch auf die Schaffung von neuen Baumstandorten erstrecken.
Auch soll der Geltungsbereich des Baumschutzes, insbesondere durch die Einbeziehung von Neubaugebieten, erweitert werden.
Die Anregungen und Bedenken werden in einer Beschlussvorlage gewürdigt. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat.