Anwohnerparken am Gasteig
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 5.12.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Sie beantragten, Stellplätze in der Gasteig Tiefgarage zum Anwohnerparken umzuwidmen, da der Gasteig auf Grund der anstehenden Sanierung geschlossen ist.
Ich habe hierzu die für den Gasteig zuständige Gasteig München GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die ich an dieser Stelle wiedergeben möchte.
„Entsprechend des Zustandes des Gesamtgebäudes des Gasteig Haidhausen ist die Tiefgarage des Gasteig Haidhausen ebenfalls sanierungsbedürftig. Eine Vielzahl der technischen Anlagen im gesamten Gebäude befindet sich am Ende der Lebensdauer und kann auch jederzeit kurzfristig ausfallen.
Der Gasteig Haidhausen wird zwischengenutzt. Für den Betrieb des Hauses und die Gebäudenutzung ist ein Stellplatznachweis erforderlich, eine anderweitige Vermietung bzw. Vergabe der Parkplätze ist nicht möglich.
Aus den oben genannten Gründen (fehlende Planungssicherheit, steigendes Ausfallrisiko der Anlagen, Stellplatznachweis) ist das Objekt Tiefgarage Gasteig für die angefragte Nutzung nicht geeignet; es kann dem Wunsch nach Schaffung von Anwohnerparkplätzen nicht entsprochen werden. Unabhängig von Anwohnerparkplätzen können einige Dauerparkplätze in der Tiefgarage Gasteig angemietet werden, siehe hierzu unter Parkgarage Gasteig ‚Fat Cat‘, München - PARK SERVICE HÜFNER (ps-huefner.de).“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.