Theatergemeinde München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.4.2024
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Sie haben am 16.4.2024 folgende Anfrage zur Theatergemeinde gestellt: „In der Presse (siehe Süddeutsche Zeitung vom 10. April 2024) wird über Vorgänge bei der Theatergemeinde München berichtet, die Fragen aufwerfen. Die Theatergemeinde München hat eine über hundertjährige Historie und hilft im Sinne des Vereinszwecks ihren Mitgliedern, an günstigere Theaterkarten zu kommen. Sie besitzt als Vereinsvermögen zwei Immobilien in Goethestraße 24 und Landwehrstraße 44 mit ca. 20 Mietwohnungen, deren Wert in zweistelliger Millionenhöhe liegen dürfte und deren Veräußerung wohl vom Vorstand bereits in Spiel gebracht wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:“
Ihre Anfrage möchte ich im Folgenden beantworten:
Frage 1:
Wurden der Landeshauptstadt München die Immobilien in der Goethestraße 24 und Landwehrstraße 44 zum Kauf angeboten?
Antwort:
Nein (Auskunft des Kommunalreferats).
Frage 2:
Hat die Landeshauptstadt München Interesse am Erwerb dieser Immobilien?
Frage 3:
Falls ja – wie ist hier der Verhandlungsstand? Sollen soziale Kriterien beim Verkauf eine Rolle spielen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Hat die Landeshauptstadt München Kenntnis, ob Teile des Vereinsvermögens anderen Kulturvereinen oder Kulturstiftungen angeboten wurde? Nimmt die Stadtverwaltung hierauf Einfluss?
Antwort:
Hierüber hat die Landeshauptstadt München/Kulturreferat keine Kenntnis. Einfluss wird nicht genommen.
Frage 5:
Gibt es Compliance-Probleme zwischen Vorstandsmitgliedern und deren städtischen Positionen, z.B. hinsichtlich der Ticketpreise?
Antwort:
Die Überlassung vergünstigter Tickets für Publikumsorganisationen ist in §4 Absatz 3 der Grundordnung für die Bayerischen Staatstheater angelegt und wird für städtische Bühnen in entsprechenden Stadtratsbeschlüssen bzw. Aufsichtsratsbeschlüssen geregelt.
Frage 6:
Gibt es für Vorstandsmitglieder mit städtischer Beschäftigung Nebentätigkeitsgenehmigungen? Wurden diese angepasst? Wenn ja, wann und warum?
Antwort:
Der Landeshauptstadt München/dem Kulturreferat war die Vorstandsfunktion mit Aufnahme der Tätigkeit bekannt und unter Auflagen genehmigt. Aus Datenschutzgründen können hierzu keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Frage 7:
Wurden von der Landeshauptstadt München diesbezüglich disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?
Antwort:
Vom Amts wegen wird allen Vorwürfen nachgegangen und eine Aufklärung herbeigeführt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin/Dienstherrin keine detaillierten Auskünfte zu einzelnen Personalangelegenheiten geben.