Bunker 5 als Proberaum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Fabian Ewald, Jens Luther und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.12.2023
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, den Bunker 5 im Bürgerpark Oberföhring als Proberaum für Musiker zugänglich zu machen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Den Bunker 5 im Bürgerpark Oberföhring als Proberaum für Musiker zugänglich zu machen, ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken. Zu Ihrem Antrag vom 19.12.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im Rahmen des Gesamtprojekts Bürgerpark Oberföhring (siehe Grundsatzbeschluss Zukunft – Bürgerpark Oberföhring, Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 10859 vom 4.10.2023) wird das Kulturreferat (KULT) für alle Nutzungen des Bürgerparks ein Nutzerbedarfsprogramm erstellen und zur Genehmigung dem Stadtrat vorlegen. Wie dieses baulich umgesetzt werden kann und soll, wird anschließend im Rahmen der Vorplanung detailliert erarbeitet und dem Stadtrat mit dem Projektauftrag zu Genehmigung vorgelegt.
Vorbereitend wird derzeit das gesamte Areal intensiv baulich untersucht. Dies beinhaltet auch die Prüfung des Bunkers 5 als Proberaum für Musiker*innen. Wenn alle aktuellen noch bestehenden technischen und rechtlichen Hindernisse ausgeräumt sind, kann der Bunker 5 wieder als Proberaum für Musiker*innen zwischengenutzt werden. Die Vergabe wird, wie bei allen städtischen Musikproberäumen, durch das KULT erfolgen.
Weiterhin wurde Ihr Anliegen in den Beschlussvorlagen für die Sitzung des Bezirksausschusses 13 – Bogenhausen am 11.6.2024 mit der Behandlung der Bürgerversammlungsempfehlung Nr.20-26/E 01525 „Aufhebung der Kündigung des Bunker 5 im Bürgerpark Oberföhring“ ausführlich behandelt (öffentliche Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 12779 und nichtöffentliche Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 12310).
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.