Kein Kiesabbau im Forst Kasten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche und Julia Post (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 20.7.2023
Antwort Sozialreferat:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, antworte ich auf Ihren Antrag vom 20.07.2023 schriftlich.
Sie beantragen Folgendes:
„Der Stadtrat der Landeshauptstadt München lehnt einen möglichen künftigen Kiesabbau im Forst Kasten ab. Sollte sich die im Sozialreferat angesiedelte Stiftungsverwaltung aus wirtschaftlichen Gründen rechtlich dazu verpflichtet sehen, in Zukunft erneut in diese Richtung zu denken, ist der Stadtrat vor jeglicher Planung, insbesondere bevor eventuelle Regressansprüche entstehen, zu befassen.
Weiterhin wird der Oberbürgermeister gebeten sich im Regionalen Planungsverband dafür einzusetzen, dass das Vorranggebiet (VR 804) für Kiesabbau im Bannwald und im Landschaftsschutzgebiet Forst Kasten baldmöglichst gestrichen wird.“
Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Heiliggeistspital-Stiftung München wird, wie alle Stiftungen, die von der Stiftungsverwaltung betreut werden, ihrer Satzung nach von den Organen der Landeshauptstadt München verwaltet und vertreten.
Das bedeutet, dass laufende Angelegenheiten, die für die Stiftung keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen, durch die Stiftungsverwaltung wahrgenommen werden. Im Umkehrschluss ist der Sozialausschuss als zuständiges Organ des Stadtrats für die sozialen Stiftungen bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu befassen. Dieser Aufteilung trägt auch die Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München Rechnung.
Damit ist sichergestellt, dass der Stadtrat in jedem Fall vor grundsätzlichen Entscheidungen eingebunden wird, wie es auch bisher stets der Fall war.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass aus Sicht der Stiftung die Festlegung im Regionalplan eine, auch in weiter Zukunft und stets unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats liegende, Möglichkeit im Rahmen der Vermögensverwaltung darstellt.Das Planungsreferat führt zum zweiten Teil Ihres Antrags Folgendes aus:
Die Streichung des in Rede stehenden Vorranggebietes bedingt eine Änderung des Regionalplans, die entweder im Zuge turnusmäßiger Fortschreibung oder auf Antrag erfolgen kann. Zuständig für ein solches Änderungsverfahren ist in beiden Fällen der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes (RPV). Diesem gehören von Münchner Seite neben dem Oberbürgermeister weitere elf Vertreter*innen des Stadtrats der Landeshauptstadt München an. Da eine turnusmäßige Fortschreibung der Festlegungen zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen im RPV derzeit nicht zur Debatte steht, müsste ein entsprechender Antrag von Mitgliedern des Planungsausschusses eingebracht werden, was jedem Mitglied des Ausschusses möglich ist. Der gegenständliche Antrag könnte daher von den Antragsteller*innen direkt eingebracht werden und wäre nicht zwingend an den Oberbürgermeister zu adressieren. Im Fall einer Antragstellung wäre auf politischer Ebene eine vorherige Abstimmung mit den Standortgemeinden Planegg und Neuried sowie dem Geschäftsführer des RPV angezeigt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Festlegung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand auf einer fundierten fachlichen Grundlage des geologischen Dienstes des Bayerischen Landesamts für Umwelt und in einem regionsweiten Abstimmungsprozess erfolgte. So stellt die Gebietskulisse einen umfangreich ausgehandelten regionalen Konsens innerhalb des RPV dar. Die Erfolgsaussichten einer wie oben skizzierten Antragstellung werden daher als gering eingeschätzt.
Bereits im Jahr 2022 hatte die Gemeinde Neuried einen Antrag zur Streichung des in Rede stehenden Kiesvorranggebietes in den RPV-Planungsausschuss eingebracht. Der Antrag wurde zwar lediglich inhaltlich behandelt. In Summe kam der RPV-PLA seinerzeit aber zu dem Ergebnis, dass „derzeit kein Verfahren zur isolierten Aufhebung des Vorranggebiets 804 (Kiesabbau) des Regionalplans München eingeleitet werde“, wohl aber eine generelle Überarbeitung des Kapitels Bodenschätze erfolgen soll (siehe https://www.region-muenchen.com/aktuelles/sitzungen/2022/261pa-31mrz22-top). Ein Zeitpunkt für diese Überarbeitung wurde damals nicht genannt. Im Lichte der aktuellen Fortschreibung Windkraft dürften hierzu in den nächsten Jahren beim RPV nach regionalplanerischer Einschätzung auch kaum Ressourcen bereitstehen. Für den gegenständlichen Stadtratsantrag bedeutet dies eine Untermauerung der Einschätzung, dass ein solcher Antrag im RPV wenig Aussicht auf Erfolg hätte.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.