Aggressives Betteln im Straßenverkehr – was unternehmen die Sicherheitsbehörden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.11.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.11.2023, in der Sie Folgendes ausführen:
„Immer häufiger kommt es zu aggressivem Betteln im Münchner Straßenraum, teilweise im sich stauenden Verkehr oder während der Rotphasen an den Ampeln. Zu solchen Vorkommnissen kam es unserer Kenntnis nach z.B. an der Kreuzung Baldeplatz sowie an verschiedenen Ampeln, insbesondere mit Mittelinseln, am Mittleren Ring. Diese Art des Bettelns gefährdet nicht nur die Bettelnden, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer ebenso, welche durch die Präsenz und die unberechenbaren Bewegungsabläufe der Personen irritiert werden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Sind den Sicherheitsbehörden solche Vorgänge bekannt?
Antwort:
Sowohl dem Kreisverwaltungsreferat als auch dem Polizeipräsidium München sind solche Vorgänge vereinzelt bekannt. Dem Kreisverwaltungsreferat wurden einzelne derartig gelagerte Vorfälle in Bereichen von stark frequentieren Kreuzungen durch Mitteilungen von Bürger*innen oder der Polizei bekannt.
Im Präsidiumsbereich des Polizeipräsidiums München werden auf Mitteilung von Verkehrsteilnehmer*innen vereinzelt bettelnde Personen gemeldet, welche sich bei Rotphasen auf die Straße begeben und Fahrzeuglenker*innen anbetteln. Die Bettler*innen werden zumeist an größeren Straßen, wie dem Mittleren Ring, festgestellt.
Frage 2:
Sind weitere Stellen in der Stadt bekannt, an denen diese Form des Bettelns betrieben wird?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat sind in den vergangen zwei Jahren insbesondere folgende Örtlichkeiten im o. g. Zusammenhang bekanntgeworden, von denen die überwiegende Anzahl der Vorfälle auf eine Person zurückgeführt werden kann:
- Kreuzung Donnersbergerbrücke/Landsberger Straße bzw. Arnulfstraße
- Kreuzung Moosacher Straße/Schleißheimer Straße
- Kreuzung Vogelweideplatz/Einsteinstraße
- Kreuzung Landshuter Allee/Dachauer Straße
- Kreuzung Tegernseer Landstraße/Grünwalder Straße
- Kreuzung Ingolstädter Straße/Frankfurter Ring
- Kreuzung Schleißheimer Straße/Frankfurter Ring bzw. Moosacher Straße bzw. Motorstraße
- Kreuzung Petuelring/Belgradstraße
- Kreuzung Candidstraße/Grünwalder Straße
- Kreuzung Lerchenauer Straße/Georg-Brauchle-Ring
- Kreuzung Frankfurter Ring/Knorrstraße
Das Polizeipräsidium München konnte bettelnde Personen insbesondere im Bereich von größeren Straßen, wie dem Mittleren Ring, feststellen (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 3:
Kam es in der Vergangenheit zu Unfällen, ausgelöst durch bettelnde Personen?
Antwort:
Im Kreisverwaltungsreferat sind keine derartigen Unfälle bekannt.
Das Polizeipräsidium München teilte mit, dass eine gezielte Recherche nach Verkehrsunfällen mit Beteiligung von „Bettlern“ im Verkehrsunfall-Verfahren Bayern nicht möglich ist. Eine Freitextrecherche ergab im Bereich des Polizeipräsidiums München keinen Treffer.
Frage 4:
Wie stellt sich die rechtliche Situation dar und was unternehmen die Sicherheitsbehörden, um dieser Gefährdung entgegenzuwirken?
Antwort:
Aggressives bzw. verkehrlich behinderndes Betteln unterliegt nicht dem Gemeingebrauch von öffentlichen Straßenflächen und stellt daher im gesamten Stadtgebiet einen Verstoß gegen Art. 18 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizei kann bei derartigen Verstößen einzelfallabhängig Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellen und diese an die Bußgeldstelle weitergeben (Art. 66 Nr. 2 BayStrWG).
Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass einzelne Personen im Straßenverkehr vermehrt und wiederkehrend aggressiv betteln und dadurch eine konkrete Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, kann das Kreisverwaltungsreferat sicherheitsrechtliche Bescheide erlassen, mit denen einzelnen Personen zeitlich befristet der Aufenthalt in bestimmten Bereichen (z. B. an bestimmten Kreuzungen) untersagt wird. Verstöße gegen solch ein erlassenes Aufenthaltsverbot werden grundsätzlich mit Zwangsgeld geahndet.
Darüber hinaus werden nach Mitteilung des Polizeipräsidiums München entsprechende polizeiliche Maßnahmen getroffen, sollten bettelnde Personen angetroffen werden und diese gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben.
In der Vergangenheit wurden beispielsweise Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Platzverweise und Bußgeldbescheide erlassen.