Palästina-Flagge am Münchner Rathaus – Wie reagiert die Stadt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 13.11.2023
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit:
„Am 11. November wurde von Unbekannten, die sich offenbar Zugang zu für Besucher gesperrten Bereichen verschafft haben, eine Palästina-Flagge vom Turm des Münchner Rathauses entrollt.
München steht an der Seite Israels, insbesondere nachdem auch unsere Partnerstadt Be`er Sheva seit dem 7. Oktober von Angriffen betroffen ist. Die Palästina-Flagge an Münchens wichtigstem Wahrzeichen stellt für all unsere Bürgerinnen und Bürger, die sich solidarisch mit dem israelischen Staat und den hier lebenden Jüdinnen und Juden zeigen, einen Schlag ins Gesicht dar.“
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Schätzt die Landeshauptstadt die Sicherheitslage in den städtischen Gebäuden und insbesondere im Rathaus im Vergleich zur Zeit vor dem 7. Oktober 2023 als verändert ein?
Antwort:
Die Immobilien der Landeshauptstadt München (LHM) sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Sie unterscheiden sich durch deren Nutzung sowie den daraus resultierenden Sicherheitsanforderungen und -bedürfnissen, welche in dienststellenspezifischen Sicherheitskonzepten umgesetzt werden (siehe Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07534 vom 14.12.2016 zur Beschäftigtensicherheit). Neben dem Münchner Rathaus handelt es sich hierbei u. a. um Verwaltungsgebäude, Museen, Schulen, Kindertagesstätten und Betriebshöfe. Die Sicherheitslage für alle städtischen Gebäude kann vor diesem Hintergrund nicht allgemeingültig, sondern nur dienststellenspezifisch eingeschätzt werden. Daher kann die Frage an dieser Stelle nur bezogen auf die konkrete Situation im Rathaus beantwortet werden. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.Hierzu führte das Direktorium (DIR) am 6.12.2023 Folgendes aus:
„Nach Rücksprache des Direktoriums mit dem Polizeipräsidium München liegen keine konkreten Gefährdungs- oder Störungserkenntnisse für das Münchner Rathaus vor. Allerdings ist die derzeitige Lage von einem hohen Emotionalisierungs- und Mobilisierungsgeschehen, überwiegend auf Seiten des pro-palästinensischen Spektrums geprägt, weshalb mit vergleichbaren Aktionen wie der am Samstag, dem 11.11.2023 weiterhin gerechnet werden muss.“
Frage 2:
Werden im Zuge aktueller Vorkommnisse die Sicherheitsmaßnahmen in städtischen Gebäuden verschärft?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Welche Kontrollen werden am Eingang zum Rathaus und bei der Auffahrt in den Rathausturm durchgeführt?
Antwort:
Während des Tages ist das Rathaus frei zugänglich. Die Rathauspforte am Marienplatz ist durch städtisches Personal besetzt. In den Abendstunden wird das Rathaus verschlossen und es erfolgt ein kontrollierter Zugang für externe Personen. In diesem Zeitraum erfolgt der Zugang über die Rathauspforte am Marienplatz und über den Eingang an der Landschaftstraße. Wenngleich das Münchner Rathaus tagsüber grundsätzlich zugänglich ist, müssen Besucherinnen und Besucher stets mit anlassbezogenen Kontrollen durch den Sicherheitsdienst rechnen. Vor dem Hintergrund des Vorfalls vom 11. November 2023 wurde das Sicherheitskonzept nochmals angepasst.
Die Sicherheitsdienstleistungen bei der Auffahrt zum Rathausturm sind aktuell wie folgt organisiert:
- Eine Sicherheitskraft ist an der Turmkasse positioniert, die seit dem Vorfall am 11.11.2023 auch situationsbezogene Taschenkontrollen durchführt.
- Zudem erfolgen durch eine weitere Sicherheitskraft wiederkehrende engmaschige Kontrollen der Besucherplattform.
Frage 4:
Wie war es den Demonstranten möglich, unbemerkt am Sicherheitspersonal vorbei auf den Turm zu kommen?
Antwort:
Der Demonstrant hat regulär eine Eintrittskarte für den Besuch des Rathausturms gekauft.
Bis zum 11.11.2023 wurden Ticket-, aber abstimmungsgemäß keine Taschenkontrollen vom Sicherheitsdienst durchgeführt. Die Flagge konnte so nicht bemerkt werden.
Frage 5:
Besteht die Gefahr ähnlicher Handlungen im Rathaus oder anderen städtischen Gebäuden auch in Zukunft?
Antwort:
Wie in Frage 3 beschrieben, werden zusätzliche Maßnahmen im Rathaus durchgeführt. Trotz dieser Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass je nach verdecktem Vorgehen ähnliche Handlungen in Zukunft vorkommen.
Frage 6:
Werden weitere Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet, die der aktuellen Lage gerecht werden?
Antwort:
Das Rathaus betreffend erfolgt ohnehin ein regelmäßiger Austausch zwischen der Stadtverwaltung, insbesondere dem DIR und den zuständigen Sicherheitsbehörden. Im Falle einer veränderten Sicherheitslage werden so weitere Maßnahmen abgestimmt. So konnten auch die unter Antwort 3 benannten zusätzlichen Maßnahmen schnell und zielgerichtet umgesetzt werden.