Verbesserung der U-Bahnstationen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 21.3.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bedanken uns für die gewährten Fristverlängerungen.
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie Anpassungen der U-Bahnstationen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM/MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der dafür zuständigen SWM/MVG erbeten, die uns nun Folgendes mitteilte:
„Einzelne Bauteile des Innenausbaus der Münchner U-Bahnbahnhöfe, wie z.B. Decken- und Wandverkleidungen, haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen ersetzt werden.
Gründe für die Demontage der Hintergleisfassaden sind u.a. Schäden an der Unterkonstruktion und abnehmende Standsicherheit aufgrund des Alters der Fassaden.
Bahnhöfe der Linien U1, U2, U3, U5 und U6 werden nach einem Gesamtgestaltungskonzept neugestaltet.
Die nachhaltige Sanierung verfolgt den Ansatz einer standardisierten und ressourcenschonenden Modernisierung mit Erhaltung der spezifischen Bahnhofsidentität. Sie erfolgt abgestimmt von Demontage, über Interimszustand bis hin zum Endzustand. Hierbei spielen u.a. benötigte Sperrpausen eine wichtige Rolle.
Die Beschilderung der Bahnhöfe – auch während einer Bauphase – wird akribisch geplant und kann auch nach Umsetzung nachgebessert bzw. erweitert werden.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.