Verwahrlosung verhindern 3: Menschenwürdige Unterbringung am Karlsplatz/Stachus
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 11.8.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München ein breites Angebot zur bedarfsgerechten Unterbringung von Obdachlosen am Karlsplatz/Stachus anbietet und die Angebote den betroffenen Personen niedrigschwellig und transparent unter Berücksichtigung unserer sozialen Wertgrundsätze produktiv anbietet.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 11.8.2023 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
In der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe Wildes Campieren, bestehend aus Vertreter*innen des Baureferats, Kreisverwaltungsreferats, Sozialreferats und Kommunalreferats, wurde die Situation am Karlsplatz/Stachus vor dem ehemaligen Galeria-Gebäude zusammen mit der Polizei und Streetwork thematisiert und Lösungen erarbeitet. Das Sozialreferat bietet mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege in München ausreichend Übernachtungsplätze (850 Bettplätze) für obdachlose Menschen mit und ohne Anspruch auf Sozialleistungen an. Dieses Übernachtungsangebot erhielten die Personen am Galeria-Gebäude mehrmals durch die Streetworker*innen des Evangelischen Hilfswerks München. Die Sozialpädagog*innen suchen obdachlose Menschen im gesamten Stadtgebiet an ihren Schlafplätzen auf und versuchen zu einer Unterbringung zu motivieren. Dies findet regelmäßig und immer wiederkehrend statt. In den Wintermonaten werden die Schlafplätze zusätzlich in den Abendstunden mit dem Wärmebus angefahren und bieten eine Mitfahrgelegenheit in den Übernachtungsschutz an. Zusätzlich zur Möglichkeit der Unterbringung im Übernachtungsschutz in der Bayernkaserne, gab es für die männlichen Personen am Karlsplatz/Stachus auch die Möglichkeit vorübergehend im Haus an der Pilgersheimer Straße unterzukommen. Die Übernachtungsangebote müssen von den obdachlosen Personen freiwillig angenommen werden. Die behördlichenEingriffsmöglichkeiten sind hier sehr beschränkt. Die von Ihnen angesprochenen Personen lehnten zum größten Teil eine Unterbringung ab. Das Lager am Karlsplatz/Stachus befand sich zudem auf Privatgrund, wodurch ein Eingreifen für die Stadtverwaltung nicht möglich war, da das Hausrecht beim Eigentümer liegt. Da sich die Situation am Galeria-Gebäude aber zusehends verschlechterte, kam es in Kooperation mit dem privaten Eigentümer zu mehrmaligen Räumungen. Aktuell nächtigen keine Personen mehr vor dem Gebäude. Tagsüber halten sich aber weiterhin Personen vor Ort auf. Hier müsste der Eigentümer sein Hausrecht ggf. mit der Polizei durchsetzen. Um die erneute Bildung von Schlaflagern zu unterbinden, stehen die zuständigen Referate im engen Kontakt mit den Eigentümern.
In München stehen Übernachtungsmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Personengruppen zur Verfügung. Der weitere Ausbau der Wohnungslosenhilfe erfolgt im Rahmen des Gesamtplan IV (Sitzungsvorlage 20-26/V 06560).
Die Kommunikation über das bestehende Übernachtungsangebot erfolgt für die Gruppe der obdachlosen Personen über die Streetwork für Obdachlose der Teestube „komm“ und der Streetwork für EU-Zuwander*innen von Schiller25. Zusätzlich gibt es zahlreiche Beratungs- und Anlaufstellen für diesen Personenkreis (beispielsweise St. Bonifaz, Caritas Begegnungszentrum D3, Schiller25 Migrationsberatung Wohnungslose, Tagesaufenthalt Teestube „komm“, KARLA 51, Bahnhofsmission), in denen durch Sozialpädagog*innen niedrigschwellig Unterstützung bei Unterbringungen angeboten wird.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.