Die vorübergehende Förderpause für Einzelmaßnahmen im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) wird im Sommer 2024 aufgehoben werden. Sie trat zum 1. Januar in Kraft, um nach Veröffentlichung der neuen Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) alle Auswirkungen auf die FKG-Richtlinie zu prüfen und notwendige Änderungen zu erarbeiten.
Von der vorübergehenden Förderpause ist ausschließlich der Förderschwerpunkt FKG-Einzelmaßnahmen betroffen. Fördermaßnahmen wie Sanierungsstandards, Neubaustandards und Passivhaus, Photovoltaik und Bonusmaßnahmen sind nicht berührt.
Für einen zukünftigen FKG-Förderantrag von Einzelmaßnahmen nach Ende der Förderpause ist zu beachten:
- Im FKG gilt weiterhin das Prinzip „Antrag vor Auftrag“: Es darf also noch kein Auftrag für Einzelmaßnahme(n) vergeben worden sein, auch nicht aufschiebend oder auflösend bedingt. Ein erteilter Auftrag verhindert eine FKG-Förderung. Dies bedeutet, dass ein Antrag auf die Bundesförderung der entsprechenden Einzelmaßnahme(n) nicht vor der Antragstellung im FKG gestellt werden darf.
- Die Kopplung mit der Bundesförderung (BEG-EM) bleibt weiterhin bestehen und muss spätestens mit Einreichung des Verwendungsnachweises durch das entsprechende Dokument bestätigt werden. Die Koppelung ermöglicht somit weiterhin, dass für dieselbe Maßnahme gegen Nachweis der Beantragung nach BEG-EM die Fördermittel durch das FKG aufgestockt werden.
- Die Förderung einer Maßnahme im FKG ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG-EM für diese Maßnahme der „Klimageschwindigkeitsbonus“ und/oder der „Einkommensbonus“ für mindestens eine Wohnung des Gebäudes beantragt wird.
- Zum Zeitpunkt des eingereichten FKG-Antrags muss eine gebäudespezifische Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) vorliegen, mit dem Ziel, spätestens im Jahr 2035 ein EH 55 oder besser zu erreichen (für Denkmäler gilt EH-Denkmal).
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Das FKG orientiert sich an den ambitionierten Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt München. Gefördert werden nur Vorhaben, die dazu beitragen, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Folgende Fördermaßnahmen können derzeit beantragt werden: Energetische Sanierungsberatung, Effizienzhaus im Bestand, Effizienzhaus im Neubau, Passivhaus im Neubau, Passivhaus, EnerPHit im Bestand und Photovoltaik. Zusätzlich werden die zugehörigen Bonusmaßnahmen „Energetische Fachplanung und Baubegleitung“, „Zertifizierung Passivhaus“ sowie „Nachwachsende Rohstoffe“ gefördert.
Anträge für den neuen Förderbaustein auf Basis einer Bewertung des Treibhausgaspotenzials des Gebäudes über den Lebenszyklus können voraussichtlich im Sommer gestellt werden, sobald die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten ist und die angepassten Einzelmaßnahmen im Fördermittelportal FÖMIS freigeschaltet wurden. Weitere Informationen zum FKG unter muenchen.de/fkg.