Kaum wird das Wetter wärmer, liegt wieder Vogelgezwitscher in der Luft. Mit ihrem Gesang markieren viele Vögel ihr Revier und zeigen damit, dass die Brutzeit begonnen hat – in ganz München wie auch in der Fröttmaninger Heide, wo die ersten Feldlerchen bereits angekommen sind. Um in der Wiese brütende Vögel nicht zu stören, bittet die Untere Naturschutzbehörde dringend darum, das zwischen 1. März und 31. Juli geltende strikte Wegegebot im Naturschutzgebiet „Südliche Fröttmaninger Heide“ zu beachten. In diesem Zeitraum dürfen Besucher*innen im gesamten Naturschutzgebiet die Wege nicht verlassen. Diese Regel gilt ausnahmslos auch für Hunde, die an der kurzen Leine zu führen sind. Mit dieser vergleichsweise geringen Einschränkung können Bürger*innen dazu beitragen, dass sich der Bruterfolg für bodenbrütende Vögel in der Fröttmaninger Heide entscheidend verbessert. Denn die Vögel nehmen das Betreten der Wiesenflächen als Störung wahr. Massive Einzelstörungen oder wiederholter Aufenthalt von Menschen oder Hunden in der Nähe des Nests führen dazu, dass die Vögel ihre Bruten aufgeben. Der langfristige Trend zeigt, dass die Bestände der Feldlerche bayernweit um 50 Prozent eingebrochen sind. In München stellt sich die Situation noch dramatischer dar. Deshalb gehören Naturschutzgebiete wie die Südliche Fröttmaninger Heide für die Feldlerche zu den letzten Rückzugsgebieten in München.
In letzter Zeit häufen sich die Beobachtungen, dass sich besonders viele Besucher*innen auf der Fröttmaninger Heide selbst in den sensiblen Schutzzonen nicht an die Betretungsverbote der Naturschutzgebietsverordnung halten. Auch das für jeden Hund ohne Freilaufmarke geltende ganzjährige Anleingebot wird oftmals missachtet und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Wer die Fröttmaninger Heide außerhalb der markierten Weg betritt, stört jedoch nicht nur die Vögel bei der Brut, sondern setzt obendrein seine Gesundheit aufs Spiel: Wegen der bestehenden Kampfmittelbelastung wurde zum Schutz der Besucher*innen eine Beschränkungsverordnung erlassen, die ein Betreten der Fröttmaninger Heide außerhalb der markierten Wege verbietet. Weiterführendes Informationsmaterial steht auf der Internetseite der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung unter https://stadt.muenchen.de/infos/froettmaninger-heide.html. Der vollständige Verordnungstext ist einsehbar unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht.html.