Platz für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster (SPD/Volt-Fraktion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Clara Nitsche, Florian Schönemann, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 16.8.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 16.8.2023 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München wird Vorreiterin bei einer kinder- und jugendfreundlichen Gestaltung des öffentlichen Raumes. Hierfür wird die Stadtverwaltung gebeten, Folgendes umzusetzen:
1) Es wird, unter anderem mit ‚Spielen erlaubt‘-Schildern, explizit darauf hingewiesen, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes durch junge Menschen in München erwünscht ist. Dazu gehört auch, dass Gehwege für temporäres Spielen geeignete Orte sind. Zur Erprobung der Möglichkeiten und notwendigen Maßnahmen für eine leichtere, attraktive und sichere Nutzung des öffentlichen Raums zum Spielen wird ein Modellprojekt präferiert im Bezirk 6, Sendling, oder im Bezirk 25, Laim, durchgeführt.
2) Bereiche, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, werden regelmäßig gereinigt und geprüft – auch, wenn es sich nicht um ausgewiesene Spiel-, Sport- oder Grünflächen handelt. In Bereichen, die auch nachts zum Aufenthalt/Feiern frequentiert werden, wird dies insbesondere morgens durchgeführt.
3) Spielflächen sollen, wo geeignet, explizit für bestimmte Altersgruppen junger Menschen gewidmet sein, damit jede*r sich so beschäftigen kann, wie für das eigene Alter und die eigenen Bedürfnisse angemessen.
4) Die Öffnung von Schulhöfen wird stetig vorangetrieben.
5) Die Beleuchtung von Spiel- und Sportflächen wird weiter vorangetrieben. Anwohnenden-, Natur- und Artenschutzbelange sind hierbei zu beachten und geeignete Lösungen zu finden.
6) Entsprechend der sozialräumlichen Studie zu Nutzungsmustern in öffentlich zugänglichen Freiräumen im Zuge des soziodemographischen Wandels ‚Mensch im Mittelpunkt‘, die am 3.5.2023 im Planungsausschuss vorgestellt wurde, wird die Stadtverwaltung gebeten, auch die Nutzungsmuster von Kindern im öffentlichen Raum im Rahmen einer Studie in den Blick zu nehmen. Kinder ab 4 Jahren sollten hierbei direkt mit altersgerechten Methoden einbezogen werden, während bei jüngeren Kindern Beobachtungen und Aussagen von Stellvertreter*innen (Eltern, Betreuungspersonal wie Erzieher*innen oder Tagesmütter) betrachtet werden sollen.
7) Der Spielflächenversorgungsplan wird ab der nächsten Fortschreibung auch digital zur Verfügung gestellt und über den digitalen Zwilling erlebbar gemacht. Informelle Spielflächen werden künftig zusätzlich zu den als solchen deklarierten Spielflächen erfasst.
8) Bei der Erstellung des Rahmenkonzepts Kinder- und Jugendpartizipation und der Einrichtung des Kinder- und Jugendrathauses bei der 3. Bürgermeisterin wird das Thema ‚Spielen‘ mit fachlicher Expertise mitgedacht und verankert.
9) Die Umsetzung der Spielplatzsatzung (Bau von Spielflächen bei Neubauprojekten) wird regelmäßig – auch bei Bestandsprojekten – überprüft. Hier ist zu prüfen, ob eine Kopplung mit der Kontrolle von Ersatzpflanzungen möglich wäre.
10) Die Barrierefreiheit von Spielplätzen wird bei jedem Neubau und jeder Sanierung zentral mitgedacht.
11) Die Stadtverwaltung prüft die Einführung von Eltern-Kind-Schaukeln und Wippen, die auch bei ungleich verteiltem Gewicht der Nutzenden verwendet werden können, um eine Bespielung möglichst immer zu gewährleisten.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Punkt 1:
Es wird, unter anderem mit „Spielen erlaubt“-Schildern, explizit darauf hingewiesen, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes durch junge Menschen in München erwünscht ist. Dazu gehört auch, dass Gehwege für temporäres Spielen geeignete Orte sind. Zur Erprobung der Möglichkeiten und notwendigen Maßnahmen für eine leichtere, attraktive und sichere Nutzung des öffentlichen Raums zum Spielen wird ein Modellprojekt präferiert im Bezirk 6, Sendling, oder im Bezirk 25, Laim, durchgeführt.
Antwort:
Hierzu teilt das zuständige Mobilitätsreferat Folgendes mit: „Das Spielen ist auf Gehwegen grundsätzlich gestattet, es gelten jedoch die allgemeinen Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch sind nicht alle Gehwege und Fußverkehrsflächen gleichermaßen für das Spielen oder alle Arten von Spielen geeignet. Selbstverständlich darf durch das Spiel auch keine Gefährdung der spielenden Kinder oder anderer erfolgen.Im Zuge der systematischen Fußverkehrsplanung und mit Blick auf eine bespielbare Stadt sieht das Mobilitätsreferat grundsätzlich Möglichkeiten, das Spielen auf Gehwegen erlebbar zu machen. Diese können etwa in einem ersten Projekt liegen, im Rahmen dessen bauliche Anpassungen oder Hinweise erfolgen, die aktive Mobilität von Kindern und das Spiel auf den Gehwegen befördern. Dabei soll insbesondere die Bespielbarkeit des öffentlichen Raums in den Blick genommen werden, Inhalt sollen auch Hinweisbeschilderungen zu Spielmöglichkeiten sein. Letztlich muss stets anhand konkreter Örtlichkeiten bewertet werden, ob und ggf. welche Möglichkeiten bestehen, der Intention des Stadtratsantrags nachzukommen. Sofern dem Mobilitätsreferat konkrete Örtlichkeiten genannt werden, prüft dieses die Umsetzbarkeit.“
Punkt 2:
Bereiche, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, werden regelmäßig gereinigt und geprüft – auch, wenn es sich nicht um ausgewiesene Spiel-, Sport- oder Grünflächen handelt. In Bereichen, die auch nachts zum Aufenthalt/Feiern frequentiert werden, wird dies insbesondere morgens durchgeführt.
Antwort:
Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Kinder- und Jugendspielplätze sowie öffentliche Grünanlagen werden vom Baureferat stets bedarfsgerecht gereinigt, bei entsprechend starker Nutzung bis zu täglich.
Soweit darüber hinaus die Reinigung im öffentlichen Raum in Zuständigkeit des Baureferates liegt, erfolgt die Reinigung ebenfalls bedarfsgerecht, auch Verunreinigungen im Zusammenhang mit nächtlichem Feiern werden bedarfsgerecht und möglichst in den Morgenstunden beseitigt.
Punkt 3:
Spielflächen sollen, wo geeignet, explizit für bestimmte Altersgruppen junger Menschen gewidmet sein, damit jede*r sich so beschäftigen kann, wie für das eigene Alter und die eigenen Bedürfnisse angemessen.
Antwort:
Hierzu weisen wir darauf hin, dass es seit Jahren in München üblich ist, zwischen Spielplätzen und Spielflächen für Kleinkinder, Schulkinder und für Jugendliche zu unterscheiden. Die allermeisten Spielplätze in der Stadt werden für Schulkinder geplant, haben aber immer auch ergänzende Spielangebote für die ganz Kleinen, damit in einer Familie mit Kindern in unterschiedlichem Alter alle gemeinsam auf einem Spielplatz spielen kön-nen. Bei Spielplatzneuplanungen bzw. bei grundlegenden Sanierungen und Modernisierungen von Spielplätzen führt das Baureferat seit vielen Jahren jeweils eine Kinder- und Jugendbeteiligung zur Gestaltung der Spielplätze und zur Auswahl und Konzeption von Spielgeräten durch. Hier können Kinder und Jugendliche in Workshops, je nach Alter und Bedürfnissen, ihre Ideen einbringen, die diskutiert und abgewogen werden und als inhaltliche Grundlage für den Entwurf und die Realisierung dienen. Um – abgesehen vom Alter der jungen Menschen – auch der hohen Bedeutung der Themen Inklusion und Gendergerechtigkeit bei Spielplatzplanungen Rechnung zu tragen, werden diese entsprechend der Beschlusslage mit entsprechenden Fachgremien abgestimmt und dabei überprüft, ob die Ziele der jeweiligen Handlungsempfehlungen zur inklusiven bzw. gendergerechten Spielraumgestaltung umgesetzt sind.
Punkt 4:
Die Öffnung von Schulhöfen wird stetig vorangetrieben.
Antwort:
Hierzu teilt das zuständige Referat für Bildung und Sport Folgendes mit: „Mit Beschluss vom 19.1.2022 (SV Nr. 20-26/V 04987) hat der Stadtrat Möglichkeiten geschaffen, weitere Schulhöfe zu öffnen. Exemplarisch erwähnt seien hier die Schaffung einer Stelle ausschließlich für die Schulhoföffnung, die seit Anfang 2023 besetzt werden konnte, sowie ein Budget für den Einsatz von externen Schließdiensten und Reinigungsleistungen. Mit diesen Instrumenten gelingt es nun Zug um Zug, weitere Öffnungen zu erreichen. So konnte die Zahl der geöffneten Schulhöfe seit Anfang 2022 bis heute von 25 auf 35 erweitert werden. Außerdem konnte das RBS in den Sommerferien 2023 temporär weitere sieben Schulhöfe der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen Schulhöfe neu gebauter sowie generalsanierter Schulen zukünftig automatisch ge-öffnet werden. Auch aus dem Projekt Entsiegelung und Renaturierung von Schulhöfen erwarten wir in Zukunft weitere Öffnungen.
Eine Übersicht, welche Schulhöfe und Schulsportplätze bereits jetzt außerhalb der Schule genutzt werden können, finden Sie hier: https://stadt.muenchen.de/infos/schulhofoeffnung.html“.
Punkt 5:
Die Beleuchtung von Spiel- und Sportflächen wird weiter vorangetrieben. Anwohnenden-, Natur- und Artenschutzbelange sind hierbei zu beachten und geeignete Lösungen zu finden.
Antwort:
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass am 13. Juni 2023 im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses und des Kinder- und Jugendausschusses beschlossen wurde, bei der Neuanlage, Sanierung und Aufwertung von Jugendspieleinrichtungen zukünftig grundsätzlich die Ausstattung des Spielplatzes mit einer Beleuchtung zu prüfen. Zudem wurde das Baureferat beauftragt, nach erfolgter Personalzuschaltung und Anerkennung der Finanzmittel, die Planung und Realisierung der Beleuchtung von 21 vorgeschlagenen Jugendspieleinrichtungen zu beginnen (SV Nr. 20-26/V 08755, Beleuchtung von Jugendspieleinrichtungen).
Punkt 6:
Entsprechend der sozialräumlichen Studie zu Nutzungsmustern in öffentlich zugänglichen Freiräumen im Zuge des soziodemographischen Wandels „Mensch im Mittelpunkt“, die am 3.5.2023 im Planungsausschuss vorgestellt wurde, wird die Stadtverwaltung gebeten, auch die Nutzungsmuster von Kindern im öffentlichen Raum im Rahmen einer Studie in den Blick zu nehmen. Kinder ab 4 Jahren sollten hierbei direkt mit altersgerechten Methoden einbezogen werden, während bei jüngeren Kindern Beobachtungen und Aussagen von Stellvertreter*innen (Eltern, Betreuungspersonal wie Erzieher*innen oder Tagesmütter) betrachtet werden sollen.
Antwort:
Hierzu teilt das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
„Die angesprochene Studie hat hervorragende Grundlagen zu den Nutzungsmustern öffentlich zugänglicher Freiräume sowie konkrete Handlungsempfehlungen hervorgebracht. Dabei standen vor allem Personen im Alter von 14 bis über 65 Jahren im Mittelpunkt der Studie. Der Wunsch nach einer Erweiterung um die Nutzungsmuster von Kindern unter 14 Jahren ist daher nachvollziehbar.
Da die Studie sehr aufwändig war und davon auszugehen ist, dass die Perspektive der Kinder zum Teil auch über deren Bezugspersonen eingeflossen ist, wird eine Studie für diese Altersgruppe im gleichen Umfang, sozusagen als Replikation, nicht für zielführend erachtet. Vielmehr sollen die Ergebnisse der Studie an den Bedürfnissen der Kinder gespiegelt und offene Fragestellungen identifiziert werden. Davon ausgehend sind geeignete Beteiligungsformate zu entwickeln und durchzuführen, um die offenen Aspekte zu beleuchten. Aufbauend auf den bereits bestehenden Erkenntnissen wird damit eine zielgruppenspezifische Vertiefung vorgenommen, die sich explizit mit der Beantwortung offener Fragen beschäftigt und einen entsprechenden Mehrwert bringt. Hier sollen imRahmen einer wissenschaftlichen Begleitung Kompetenzen zu Kindern als Beforschte einfließen. Die Studie soll durchgängig geschlechterspezifische Belange berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund ist vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine zeitnahe Durchführung der Studie (mit wissenschaftlicher Begleitung) zu den Nutzungsmustern der 0- bis 13-Jährigen in der Landeshauptstadt München anvisiert. Allerdings kann die Studie nur mit den notwendigen Personal- und Finanzmitteln realisiert werden. Der Stadtrat soll entsprechend befasst werden.“
Punkt 7:
Der Spielflächenversorgungsplan wird ab der nächsten Fortschreibung auch digital zur Verfügung gestellt und über den digitalen Zwilling erlebbar gemacht. Informelle Spielflächen werden künftig zusätzlich zu den als solchen deklarierten Spielflächen erfasst.
Antwort:
Hierzu teilt das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
„Der Spielflächenversorgungsplan ist vor allem ein internes Planungsinstrument der Verwaltung der Landeshauptstadt München. Die durch das Angebots-Bedarfs-Zuordnungs-Modell ermittelten Daten zur wohnungsnahen Versorgung mit Spielflächen unter kalkulatorischer Berücksichtigung von Barrieren werden stadtintern den betroffenen Dienststellen des Baureferats, des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, des Sozialreferats sowie weiteren betroffenen Stellen über den Geodatenpool und den Kartendienst GeoInfoWeb zur Verfügung gestellt werden.
Die öffentlichen Spielflächen für die jeweiligen Altersgruppen sind über die Spielplatzapp des Baureferats (https://spielplatz-muenchen.de/) öffentlich zugänglich. Über die interaktive Karte zu den Stadtbezirksprofilen zur Infrastrukturversorgung (https://geoportal.muenchen.de/portal/stadtbezirksprofile/) wird die Versorgung mit Spielflächen auf Stadtbezirksteilebene zukünftig öffentlich zugänglich gemacht.
Bei einzelnen Spielflächen mit konkreten Planungen ist zu überlegen, ob diese über den Digitalen Zwilling abbildbar sind, um Visualisierungen zu generieren oder Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
Im Rahmen einer der nächsten Fortschreibungen des Spielflächenversorgungsplans gibt es derzeitig Abstimmungen mit der Luftbildstelle des Geodatenservice München, um zu eruieren, ob ein Verfahren entwickelt werden kann, mit Hilfe dessen Luftbilddaten automatisiert ausgewertet werden sollen, um private Spielflächen zu identifizieren.Der Spielflächenversorgungsplan dient der Darstellung der Versorgung mit ausgewiesenen öffentlichen Spielflächen in der Stadt und der Versorgungssituation der Kinder und Jugendlichen mit diesen.
Informelle Spielflächen können das Angebot von ausgewiesenen Spielflächen ergänzen, sind jedoch zum einen schwerlich erfassbar, da sich Kinder und Jugendliche nahezu jede Fläche als temporäre Spielfläche aneignen können, und zum anderen sollte ihnen nicht die Möglichkeit bzw. das Recht genommen werden, auch auf anderen als den zum Spielen ausgewiesenen Flächen zu spielen.“
Punkt 8:
Bei der Erstellung des Rahmenkonzepts Kinder- und Jugendpartizipation und der Einrichtung des Kinder- und Jugendrathauses bei der 3. Bürgermeisterin wird das Thema „Spielen“ mit fachlicher Expertise mitgedacht und verankert.
Antwort:
Hierzu teilt das zuständige Büro der 3. Bürgermeisterin Folgendes mit: „Das Thema ‚Spielen‘ ist ein wichtiges Thema für Kinder und Jugendliche. Das Kinder- und Jugendrathaus wird (…) in Zukunft aus diesem Grund auf unterschiedlichste Art und Weise mit dem Thema ‚Spielen‘ befasst werden und baut dabei auf die Zusammenarbeit mit den Referaten.
Dabei ist zu beachten, dass sich das Kinder- und Jugendrathaus noch im Aufbau, teils in der Anlaufphase befindet, teils sind Stellen noch nicht besetzt.
Ob und wenn ja, wie das Thema Spielen im Rahmenkonzept Kinder- und Jugendpartizipation behandelt wird, wird sich im Zuge der inhaltlichen Erarbeitung des Rahmenkonzepts zeigen. Fokus des Rahmenkonzepts ist es, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu stärken und zu verstetigen, Verbindlichkeit zu erzeugen und die dafür notwendigen Strukturen aufzubauen.“
Punkt 9:
Die Umsetzung der Spielplatzsatzung (Bau von Spielflächen bei Neubauprojekten) wird regelmäßig – auch bei Bestandsprojekten – überprüft. Hier ist zu prüfen, ob eine Kopplung mit der Kontrolle von Ersatzpflanzungen möglich wäre.
Antwort:
Hierzu teilt das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:„Seit September 2018 werden im Rahmen der ‚Ersatzbauminitiative‘ (https://stadt.muenchen.de/infos/baumschutzkampagne.html) 60% der Ersatzpflanzungen überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfungen wird auch die fachgerechte Umsetzung Freiflächengestaltungspläne und damit auch die Spielplätze kontrolliert.
Nach Einrichtung und Besetzung bereits genehmigter Stellen kann eine hundertprozentige Kontrolle der Ersatzpflanzungen erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass damit auch die Kontrolle des überwiegenden Teils der Spielplätze abgedeckt werden kann.“
Punkt 10:
Die Barrierefreiheit von Spielplätzen wird bei jedem Neubau und jeder Sa- nierung zentral mitgedacht.
Antwort:
Hierzu weisen wir darauf hin, dass seit 2017 als Ergebnis einer Arbeitsgruppe des Baureferats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München der Leitfaden mit dem Titel „Inklusive Spiel- und Freiraumgestaltung/Herausforderungen_Anregungen_Kriterien/Eine Handlungsempfehlung und ein Leitfaden für die Planung von Spielplätzen“ zur Verfügung steht (https://www.behindertenbeirat-muenchen.de/bildung/bildung-themen/420-inklusive-spiel-und-freiraumgestaltung-fuer-staed-tische-spielplaetze). Als eine zentrale Forderung und Voraussetzung für Inklusion wird darin die Barrierefreiheit gesehen. Um zu überprüfen, ob in der jeweils vorliegenden Planung die Barrierefreiheit und weitere Ziele der Handlungsempfehlung umgesetzt sind, werden Spielplatzplanungen seit 2017 mit dem Fachgremium „Städtischer Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen“ abgestimmt.
Punkt 11:
Die Stadtverwaltung prüft die Einführung von Eltern-Kind-Schaukeln und Wippen, die auch bei ungleich verteiltem Gewicht der Nutzenden verwendet werden können, um eine Bespielung möglichst immer zu gewährleisten.
Antwort:
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass bei der Ausstattung der Spielplätze im öffentlichen Grün in der Regel sogenannten „Vogelnestschaukeln“ gegenüber den von Ihnen vorgeschlagenen Eltern-Kind-Schaukeln der Vorzug gegeben wird. Nestschaukeln können von Eltern mit einem oder mehreren Kleinkindern gleichzeitig oder auch eigenständig von größeren Kindern genutzt werden. Zudem werden diese Schaukeln auch dem wichtigen Anliegen der Inklusion (Kinder mit Bewegungseinschränkungen) gerecht.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.