Hygienischere Schultoiletten – mehr Sauberkeit für unsere Kinder!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 12.3.2020
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die Fristüberschreitung entschuldige ich mich.
In Ihrem Antrag vom 12.3.2020 bemängeln Sie die Hygiene in Schultoiletten und beantragen die Einstellung von fest angestellten Reinigungskräften.
Dazu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Auf Grund der hohen Frequentierung von sanitären Anlagen ist es nicht zu vermeiden, dass diese in einem gewissen Rhythmus im Fokus stehen. Die Sauberkeit von Schulhäusern ist generell abhängig vom Zusammenspiel der Reinigung mit dem Verhalten von Schüler*innen und sonstigen Nutzer*innen (Vereine, MVHS, etc.), dem Einfluss des Schulpersonals und dem baulichen Zustand des Gebäudes.
Der nachhaltige Erfolg der Reinigung wird maßgeblich durch die Eigenverantwortung der Nutzer*innen bestimmt. Ist z.B. das Bewusstsein für die Sauberkeit bei den Nutzer*innen nicht vorhanden, so befindet sich eine gereinigte Toilette gegebenenfalls bereits nach der ersten Nutzung wieder in einem nicht sauberen Zustand (siehe dazu die Ergebnisse der Schulklimabefragung von 2018). Zudem hat der bauliche Zustand der sanitären Anlagen einen großen Einfluss auf die Sauberkeit dieser Anlagen. Marode Fugen oder beschädigte Armaturen und Keramiken begünstigen die Ablagerung von Verschmutzungen sowie die Geruchsbildung und erschweren die Entfernung eben dieser.
Die Schulhaustoiletten werden täglich nach einem definierten, umfangreichen Leistungsverzeichnis gereinigt. Zudem findet einmal monatlich eine gründliche, maschinelle Reinigung der Feinsteinzeugfliesen statt.
Außerdem wird einmal jährlich eine umfassende Intensivreinigung der Sanitärräume im Rahmen der Grundreinigung durchgeführt. Die Reinigung der sanitären Anlagen umfasst also mehr als ein einmal tägliches, schnelles Durchwischen.
Somit zeigt sich, dass die Sauberkeit durch die Reinigung sowie durch die Nutzung beeinflusst wird und der Umfang der Reinigung über dem liegt, was im oben aufgeführten Stadtratsantrag abgezeichnet wurde.
Als Grund der Forderung, die Schulhausreinigung mit eigenen Reinigungskräften durchzuführen, wird eine Steigerung der Qualität aufgeführt. Der Einsatz der Eigenreinigung würde eine Steigerung der Qualität im Vergleich zu fremdvergebenen Dienstleistungen mit sich bringen. Diesbezüglich ist neben der qualitativen auch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung erforderlich. Dazu kann auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Städtischen Reinigungsservice und der Schulhausreinigung zurückgegriffen werden. Betrachtet man die Kosten pro Quadratmeter, wird deutlich, dass sich diese zwischen der Eigen- und der Fremdreinigung signifikant unterscheiden. Die Kosten der Eigenreinigung betragen das mehrfache der Fremdreinigung.
Für die Betrachtung der Kosten für die Schulhausreinigung gilt es zu berücksichtigen, dass für die Fremdreinigung jährliche Kosten inkl. dem Mehraufwand für coronabedingte Maßnahmen von etwa 29 Mio. Euro inkl. MwSt betragen haben. Eine Umstellung von einer Fremd- auf eine Eigenreinigung würde somit zu deutlich höheren Kosten führen. Detaillierte Angaben zur betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Eigen- und Fremdreinigung sind in der Sitzungsvorlage „Fortbestand des Städtischen Reinigungsservice“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11171) dargestellt.
Demnach ist eine Umstellung der Schulhausreinigung auf eine Eigenreinigung aufgrund der finanziellen Nachteile vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Ressourcen nicht empfehlenswert.
Nichtsdestotrotz ist eine Steigerung der Qualität in der Gebäudereinigung anzustreben. Um diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis zwischen den zu erwartenden Kosten und der angestrebten Qualitätssteigerung zu erzielen, sollte nicht auf die Eigenreinigung umgestellt, sondern die Wertungskriterien bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen um eine qualitative Komponente erweitert werden.
Die Wertungskriterien beziehen sich aktuell auf das preisgünstigste Angebot, welches formell in Ordnung und die Bietereignung nachgewiesen sowie der Preis vermeintlich auskömmlich kalkuliert ist. Das dementsprechende Angebot erhält dann den Zuschlag. Ein Ansatz zur Steigerung der Qualität beruht darauf, dass der Zuschlag im vierten Schritt nicht nur nach dem Preis, sondern nach den Kriterien Qualität (60%) und Preis (40%) erteilt werden würde. Dabei würde bei der Bewertung der Qualität eine auftragsbezogene Leistungsbewertung nach einer definierten Wertungsmatrix mit diversen Einzelkriterien erfolgen. Diesbezüglich würden neben den rein qualitativen auch soziale und umweltbezogene Zuschlagskriterien berücksichtigt. Das Angebot mit dem günstigsten Verhältnis von Qualität und Preis würde dann den Zuschlag erhalten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine weitere Steigerung der Qualität innerhalb der Reinigungsdienstleistungen im städtischen Interesse ist. Die Schaffung einer neuen Organisationseinheit zur Schulhausreinigung ist sicherlich eine Möglichkeit dafür, die jedoch sehr hohe finanzielle Ressourcen erfordert. Anstelle dessen wird empfohlen, gerade im Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation der Landeshauptstadt München, innerhalb der bestehenden Strukturen Optimierungen, wie bspw. durch die Einführung von qualitativen Bewertungskriterien bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen, herbeizuführen.
Die Aussage, dass eine Vergabe der Reinigungsleistungen an externe Firmen nicht funktioniert, ist nicht zutreffend.
In 2020 wurden bis Mitte August vom Außendienst Gebäudereinigung des Kommunalreferates nicht mehr als 9 sanktionsfähige Schlechtleistungen gemeldet. Im Durchschnitt erfolgte dabei eine Rechnungskürzung um 73,66 Euro.
Im Jahr 2019 betrug die Zahl lediglich 52 bei durchschnittlich 124,79 Euro Rechnungskürzung.
Reinigungsleistungen für städtische Schulen werden als Werkvertrag ausgeschrieben. Damit unterliegen die Reinigungskräfte einem hohen Leistungsdruck, um das Werk schnell zu erfüllen. Bei der Wertung der Angebote legt die Vergabestelle daher einen großen Wert auf die Machbarkeit der Preise. Dazu müssen die Bieter bei auffällig niedrigen Preise die Stundenverrechnungssätze und Leistungswerte aufklären. Nur wenn dies erfolgt ist, geht der Zuschlag an das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Die Angebote sind somit wirtschaftlich und machbar.
Unbeschadet baulicher Verbesserungen der Sanitäranlagen und einer Optimierung des Nutzerverhaltens wäre grundsätzlich die Erhöhung der Reinigungsintervalle der Sanitäranlagen als mögliche Verbesserung denkbar:Sanitäranlagen werden derzeit grundsätzlich einmal täglich von der Reinigungsfirma gereinigt und - sofern dies nicht durch die Technische Hausverwaltung erfolgt – auch durch die Reinigungsfirmen bestückt. Dies erfolgt meist abends nach dem Schulbetrieb. Eine zusätzliche Reinigung bzw. Bestückung tagsüber könnte den Qualitätseindruck zwar verbessern. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass Reinigungsmaßnahmen während des Schulbetriebs zeitaufwendiger und damit teurer sind als nach dem Betrieb.
Eine weitere Erhöhung der Reinigungsleistungen als bisher ist derzeit nicht vorgesehen. Gründe hierfür werden zum einen aus organisatorischer Sicht während des Schulbetriebes, zum anderen aus wirtschaftlichen Gründen gesehen.
Im Jahr 2021 wurde im Baureferat (Friedenstr. 40) eine Pilotausschreibung durchgeführt, in der neben dem Preis auch Qualitätsmerkmale für den Zuschlag berücksichtigt wurden.
Erfahrungen mit der Einführung von Qualitätsmerkmalen liegen aus der Vergabe von Bewachungsleistungen nach DIN 77200 vor. Die Erfahrungen zeigen, dass zusätzliche Qualitätsversprechen im Angebot (z.B. Erfahrungen des eingesetzten Personals) neben höheren Preisen auch zu deutlich erhöhtem Kontrollaufwand in der Leistungserbringung für die Dienststelle führen. Der Personalaufwand für die Ausschreibung erhöht sich ebenso. Der Normungsausschuss hat bei der Überarbeitung o.g. DIN die Qualitätsmerkmale für den Zuschlag wieder entfernt. Ob eine Anwendung in der Reinigung sinnvoll ist, muss erst die Pilotausschreibung zeigen.
Aufgrund dieser positiven Ergebnisse ist eine weitere Pilotausschreibung (Durchführung für das Jahr 2024 vorgesehen) – diesmal mit einer Schule – geplant. Das Ergebnis bleibt hier abzuwarten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.