Monitoring von Musik-Spielorten starten und Handlungsoptionen erarbeiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth und David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 24.8.2023
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen ein Monitoring von Münchner Musikspielorten zu Zeiten vor und nach der Coronapandemie sowie eine Strategieentwicklung für den langfristigen Erhalt dieser.
Diese Vorgänge können der Szenebeobachtung und der Neukonzipierung von Fördermaßnahmen zugeschrieben werden und gehören zu den regulären Aufgaben der Stadtverwaltung.
Die Inhalte Ihres Antrages betreffen damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Ihrem Antrag hatten Sie formuliert:
„Das Kulturreferat wird gebeten, eine aktuelle Auflistung von Musik-Spiel- orten zu erstellen und diese mit vorhandenen Unterlagen aus der Zeit vor der Corona-Pandemie abzugleichen. Es soll untersucht werden, wieviel dieser Orte schließen mussten und was die Gründe für diese Schließungen waren. Neugründung und Neueröffnung von Musik-Spielorten sollen ebenfalls untersucht werden. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen für die Neueröffnungen untersucht werden. Zusätzlich soll das Kulturreferat eine Strategie für den langfristigen Erhalt von Musik-Spielorten und das Ermöglichen von Neueröffnungen entwickeln und hierfür Unterstützung vom Freistaat Bayern und dem Bund einfordern.“
Zu Ihrem Antrag vom 24.8.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aus fachlicher Sicht ist eine Evaluation, wie von Ihnen beantragt, für die Weiterentwicklung und den Erhalt der clubkulturellen Infrastruktur Münchens sinnvoll. Allerdings betreffen diese Fragestellungen primär den kulturwirtschaftlichen Bereich, weshalb das Kulturreferat das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft München in den Prozess maßgeblich miteinbezieht.
Um Ihrem Antrag zu entsprechen, wurden die notwendige Datensammlung und die erforderlichen Recherchearbeiten über aktuelle und ehemalige Musik-Spielorte in München sowie die Erfassung der Gründe für etwaige Neueröffnungen oder Schließungen in enger fachlicher Abstimmung mit dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft als externer Auftrag an einen erfahrenen und unabhängigen Experten vergeben. Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützt und begleitet die Studie auch zusammen mit dem Kulturreferat, um auf Basis der erhobenen Daten gemeinsam mit dem beauftragten Experten Handlungsempfehlungen im Sinne einer Strategie zur langfristigen Erhaltung von Musik-Spielorten und zur Unterstützung von Neueröffnungen zu entwickeln.
Die Ergebnisse der Studie sowie die erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden voraussichtlich im vierten Quartal 2024 im Rahmen von Informationsterminen sowohl dem ehrenamtlichen Münchner Stadtrat als auch den Akteur*innen der entsprechenden Kulturszene vorgestellt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.